Sicherheits­beauftragter

Schulung für Sicherheitsbeauftragte (Online)

Machen Sie den Unterschied! Werden Sie Sicherheitsbeauftragter und tragen Sie aktiv zum Schutz von Arbeitnehmern am Arbeitsplatz bei. Die Schulung für Sicherheitsbeauftragte (Online), präsentiert von den Fachreferenten der SVG Arbeitssicherheit, bietet Ihnen genau das, was Sie brauchen: Flexibilität, Interaktion und fundiertes Wissen.

Verabschieden Sie sich von starren Präsenzterminen! Mit unserer Online-Schulung lernen Sie bequem von zuhause oder am Arbeitsplatz. Vergessen Sie reine Videokurse! Unsere Schulung für Sicherheitsbeauftragte hebt sich durch interaktive Live-Vorträge mit Fachreferenten ab. Stellen Sie Ihre Fragen direkt an unsere Experten und erhalten Sie unmittelbar wertvolles Feedback.

Bereichern Sie Ihre persönliche Entwicklung und stärken Sie die Arbeitssicherheit in Ihrem Unternehmen. Erwerben Sie Ihr Zertifikat gemäß § 22 SGB VII und DGUV Vorschrift 1, indem Sie sich noch heute für unsere einzigartige Online-Schulung für Sicherheitsbeauftragte anmelden. Zusammen gestalten wir eine sicherere Arbeitswelt!

Ergreifen Sie die Initiative und melden Sie sich noch heute
für Ihre Online-Schulung für Sicherheitsbeauftragte an!


     Grundkurs       Auffrischungskurs

Ihr Kontakt countabovethefold 2

Volker Schaper

Produktmanager

Tel.: 040 53798-7072

digitale-bildung@svg-akademie.de

* Pflichtfelder

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Persönliche Eigenschaften und Fähigkeiten

Als Sicherheitsbeauftragter ist es von Vorteil, über bestimmte persönliche Eigenschaften und Fähigkeiten zu verfügen, die Ihnen helfen, erfolgreich in Ihrer Rolle zu agieren und Ihre Kollegen zu unterstützen. Dabei ist es wichtig zu betonen, dass diese Fähigkeiten erlernbar sind und sich mit der Zeit weiterentwickeln. Hier einige Schlüsseleigenschaften, die Ihnen in Ihrer Rolle als Sicherheitsbeauftragter zugutekommen:

Kommunikationsstärke
Die Fähigkeit, klar und verständlich mit Ihren Kollegen zu kommunizieren, trägt dazu bei, Sicherheitsvorschriften und -anweisungen effektiv zu vermitteln und Missverständnisse zu vermeiden.

Empathie
Als Sicherheitsbeauftragter ist es wichtig, sich in die Situation anderer hineinzuversetzen und auf ihre Bedenken und Ängste einzugehen. So schaffen Sie eine vertrauensvolle Atmosphäre und fördern das Bewusstsein für Sicherheitsbelange.

Problemlösungskompetenz
Um Risiken und Gefahren am Arbeitsplatz zu minimieren, ist es hilfreich, kreative und praktikable Lösungen für sicherheitsrelevante Herausforderungen zu entwickeln und diese effektiv umzusetzen.

Teamfähigkeit
Die Zusammenarbeit mit Kollegen und Vorgesetzten ist entscheidend, um eine gemeinsame Sicherheitskultur zu fördern und den Schutz aller Beteiligten am Arbeitsplatz zu gewährleisten.

Als Sicherheitsbeauftragter übernehmen Sie eine wichtige Rolle im Unternehmen. Sie tragen Verantwortung für die Sicherheit Ihrer Kollegen und setzen sich dafür ein, dass gesetzliche Vorschriften und betriebliche Richtlinien eingehalten werden. Und denken Sie daran: Niemand ist perfekt, und jeder hat seine Stärken und Schwächen. Mit Engagement und kontinuierlicher Weiterbildung können Sie Ihre Fähigkeiten als Sicherheitsbeauftragter stetig ausbauen und so einen wertvollen Beitrag zur Arbeitssicherheit leisten.

Die Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten

Video-Mitschnitt aus einem Live-Online-Seminar

Live-Seminar statt Videokurs

Der Austausch mit unseren Fachreferenten sorgt bei den Live-Online-Seminaren für eine kurzweilige Klassenraumatmosphäre.

9 Std. Schulung – 100% Erfolgsquote

Unsere Fachreferenten der Arbeitssicherheit haben den besten Lernpfad gemäß § 22 SGB VII und DGUV Vorschrift 1 für Sie entwickelt.

Ausgezeichneter Anbieter

Für die besonders hohe Qualität auf dem Gebiet der Online-Schulungen im Bereich Erwachsenenbildung sind wir im Jahr 2022 mit dem E-Learning Award ausgezeichnet worden.

Interaktion und einfache Technik

Egal ob von zu Hause, im Büro oder unterwegs: Sie loggen sich ganz einfach mit Ihrem Laptop, Tablet , Handy oder PC ein und stellen Ihre Fragen an die Referenten per Chat oder Mikrofon.

Ist ein Sicherheitsbeauftragter Pflicht?

Viele sind der Auffassung, dass man nicht verpflichtet ist, einen Sicherheitsbeauftragten zu bestellen, da dies „nur“ die DGUV vorsieht und in keinem Gesetzestext steht. Diese Annahme ist nicht richtig. In dem Siebten Sozialgesetzbuch § 7 – also SGB VII § 15 – Unfallverhütungsvorschriften werden die Unfallversicherungen befähigt das autonome Recht anzuwenden. Das heißt die Vorschriften sind rechtsverbindlich. Unternehmen ab einer Mitarbeiteranzahl von 21 Beschäftigten müssen einen Sicherheitsbeauftragten bestellen.

Wieviele Sicherheitsbeauftragte braucht ein Unternehmen?

Ab einer ständigen Mitarbeiteranzahl von mehr als 20 Personen sind Unternehmen verpflichtet einen Sicherheitsbeauftragten zu bestellen. Das heißt also, dass bei einer Personenanzahl ab 21 Mitarbeitern ein Sicherheitsbeauftragte anwesend sein muss. Doch wie verhält es sich, bei einer ständigen Mitarbeiteranzahl von beispielsweise 100? Reicht hier ein Sicherheitsbeauftragter aus? Die Antwort ist sehr allgemein gefasst. Es gilt das Prinzip der Erreichbarkeit. Kriterien anhand derer sich die Anzahl der Sicherheitsbeauftragte ableiten lässt, sind ebenfalls in der DGUV geregelt. Folgend einmal die Kriterien:

  • Risiko der Unfall- und Gesundheitsgefahren im Betrieb
  • Räumliche Nähe
  • Zeitliche Nähe
  • Fachliche Nähe
  • Beschäftigungsanzahl

Hat also das Unternehmen beispielsweise ein hohes Risiko an Unfallgefahren, so sind mehr als ein Sicherheitsbeauftragter von Nöten. Dies Verhält sich ebenso mit der zeitlichen Nähe. Hat das Unternehmen einen Schichtbetrieb sollte ständig ein Sicherheitsbeauftragter erreichbar sein. Ist der Sicherheitsbeauftragte „hauptberuflich“ in der Verwaltung tätig verfügt er in der Regel nicht über die die fachliche Nähe im Bereich der Werkstatt beispielsweise. Daher sind hier weitere Sicherheitsbeauftragte ratsam.

Alles Wichtige auf einen Blick

Grundkurs

Preis: 569,- € zzgl. MwSt.
(Bruttoendpreis 677,11 €)

Jetzt anmelden
 


ZIELGRUPPE

Angehende Sicherheitsbeauftragte

Der Grundkurs gemäß § 22 SGB VII und DGUV Vorschrift 1 richtet sich an Personen, die zum betrieblichen Sicherheitsbeauftragten bestellt werden sollen (oder vor kurzem bestellt wurden). Als Sicherheitsbeauftragte sollten sicherheitsbewusste, engagierte Mitarbeitende in Abstimmung mit dem Betriebs-/Personalrat und der Berufsgenossenschaft ausgewählt werden.


KURSINHALTE

Gemäß § 22 SGB VII und DGUV Vorschrift 1

Vermittlung von wichtigen Grundlagenkenntnissen zur Vorbereitung auf die Tätigkeit als Sicherheitsbeauftragter. Im interaktiven Austausch lernen Sie Instrumente und praktische Lösungen erfolgreicher Sicherheitsarbeit kennen und können diese anwenden.

  • Rechtliche Grundlagen
  • Aufgaben, Rechte und Pflichten
  • Praktische Umsetzung im Unternehmen: praxisnah mit vielen Beispielen
  • Betriebliche Arbeitsschutzorganisation
  • Lernmittel: PDF-Sammlung (online abrufbar)
  • 365 Tage Zugriff auf die Videoaufzeichnungen
  • Abschluss: Zertifikat abrufbar über unsere Lernplattform

TERMINE

Hier sehen Sie alle geplanten Kursdurchführungen für unseren Grundkurs für Sicherheitsbeauftragte. Die Live-Online-Seminare finden an drei Vormittagen statt.

Datum Uhrzeit
03.04.2024 - 05.04.2024 09:00 bis 12:00 Uhr
15.04.2024 - 17.04.2024 09:00 bis 12:00 Uhr
13.05.2024 - 15.05.2024 09:00 bis 12:00 Uhr
17.06.2024 - 19.06.2024 09:00 bis 12:00 Uhr
16.07.2024 - 18.07.2024 09:00 bis 12:00 Uhr
29.07.2024 - 31.07.2024 09:00 bis 12:00 Uhr
19.08.2024 - 21.08.2024 09:00 bis 12:00 Uhr
23.09.2024 - 25.09.2024 09:00 bis 12:00 Uhr
21.10.2024 - 23.10.2024 09:00 bis 12:00 Uhr
11.11.2024 - 13.11.2024 09:00 bis 12:00 Uhr
09.12.2024 - 11.12.2024 09:00 bis 12:00 Uhr

Vor jedem Kurs führen wir einen optionalen Technik-Check durch.


Auffrischungskurs

Preis: 299,- € zzgl. MwSt.
(Bruttoendpreis 355,81 €)

Jetzt anmelden
 


ZIELGRUPPE

Ausgebildete Sicherheitsbeauftragte

Die SVG-Akademie und die Berufsgenossenschaften empfehlen ein Wissens-Update nach zwei- bis dreijähriger Tätigkeit als Sicherheitsbeauftragter im Unternehmen. Die verantwortungsvollen Aufgaben eines Sicherheitsbeauftragten erfordern aktuelle Kenntnisse im Arbeits- und Gesundheitsschutz. Als ausgebildete Sicherheitsbeauftragte erhalten Sie ein Update über aktuelle Änderungen und praktische Lösungen.


KURSINHALTE

Gemäß § 22 SGB VII und DGUV Vorschrift 1

Neben der fachlichen Aktualisierung steht der Erfahrungsaustausch mit unseren Fachreferenten im Mittelpunkt. Im interaktiven Austausch lernen Sie Instrumente und praktische Lösungen erfolgreicher Sicherheitsarbeit kennen und können diese anwenden.

  • Gefährdungsbeurteilung (Praxisbeispiele)
  • Kommunikation und Fehlerkultur
  • Sachgerechte Erfüllung der Aufgaben
  • Erweiterung der Kenntnisse
  • Lernmittel: PDF-Sammlung (online abrufbar)
  • 365 Tage Zugriff auf die Videoaufzeichnungen
  • Abschluss: Zertifikat abrufbar über unsere Lernplattform

TERMINE

Hier sehen Sie alle geplanten Kursdurchführungen für unseren Auffrischungskurs für Sicherheitsbeauftragte. Die Live-Online-Seminare finden an zwei Vormittagen statt.

Datum Uhrzeit
15.05.2024 - 16.05.2024 09:00 bis 12:00 Uhr
07.08.2024 - 08.08.2024 09:00 bis 12:00 Uhr
16.09.2024 - 17.09.2024 09:00 bis 12:00 Uhr
06.11.2024 - 07.11.2024 09:00 bis 12:00 Uhr
   
   
   
   
   


 





Vor jedem Kurs führen wir einen optionalen Technik-Check durch.



Anmeldung zum Online-Kurs für Sicherheitsbeauftragte

Buchungsformular Sicherheitsbeauftragter

Über das Anmeldeformular melden Sie sich verbindlich zum Online-Kurs "Sicherheitsbeauftragter" an. Bitte füllen Sie alle Angaben sorgfältig aus.
Teilnehmerdaten
E-Mail:
Telefon:
Adresse des Teilnehmers:

 

Abweichende Rechnungsadresse
Abweichende E-Mailadresse für den Rechnungsempfang:

 

Buchungsinformationen
Bitte wählen Sie den gewünschten Kurs:
Ich melde mich verbindlich für folgende Termine an:

Verbindliche und kostenpflichtige Anmeldung

Ich stimme zu, den Online-Kurs "Grundkurs Sicherheitsbeauftragter (Online)" zum Preis von 569,- EUR zzgl. gesetzlicher MwSt. (Bruttoendpreis 677,11 €) kostenpflichtig und verbindlich zu kaufen. Nach der Bestellung erhalten Sie eine Rechnung mit allen Zahlungsinformationen.

Ich melde mich verbindlich für folgende Termine an:

Verbindliche und kostenpflichtige Anmeldung

Ich stimme zu, den Online-Kurs "Auffrischungskurs Sicherheitsbeauftragter (Online)" zum Preis von 299,- EUR zzgl. gesetzlicher MwSt. (Bruttoendpreis 355,81 €) kostenpflichtig und verbindlich zu kaufen. Nach der Bestellung erhalten Sie eine Rechnung mit allen Zahlungsinformationen.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Durch die Aktivierung des Kästchens stimme ich den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der SVG-Akademie GmbH zu und bestätige, dass ich diese gelesen und zur Kenntnis genommen habe.

Hinweise zum Datenschutz und Zustimmung zur weiteren Verwendung Ihrer Daten
Durch die Aktivierung des Kästchens stimme ich folgenden Vereinbarungen zu: Meine bei der Anmeldung angegebenen Daten werden zum Zweck der Durchführung des Online-Kurses gespeichert. Außerdem bin ich damit einverstanden, dass meine Kontaktdaten sowie meine Daten bezüglich des von mir gebuchten Angebots von dem SVG Verbund, dazu gehören die Bundeszentrale, die Akademie, regionale SVGen und ihre Töchter, verarbeitet und für Werbung genutzt werden, damit diese mir interessante Angebote per E-Mail oder Telefon übermitteln können. Ich kann dieser Verwendung meiner Daten jederzeit widersprechen. Einzelheiten zum Widerspruchsrecht können der Datenschutzerklärung (https://www.svg-akademie.de/datenschutzerklaerung/) entnommen werden. Diese Informationen zum Datenschutz (https://www.svg-akademie.de/datenschutzerklaerung/) habe ich zur Kenntnis genommen.

Was Sie sonst noch wissen sollten.

Die wichtigsten Antworten auf die Fragen zum Thema Grundkurs Sicherheitsbeauftragter

Die Aufgaben als Sicherheitsbeauftragter übernimmt man freiwillig und ehrenamtlich

Was sind die Aufgaben und Pflichten für Sicherheitsbeauftragte?

Im Allgemeinen kann man sagen, dass zu den Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten im alltäglichen Berufsalltag die Verhütung der Arbeitsunfälle, der Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren gehören.
Obwohl alle Aufgaben im Grunde genommen gleich in den verschiedenen Abteilungen des Betriebs sind, empfiehlt es sich dennoch, dass der Sicherheitsbeauftragter sich in dem jeweiligen Bereich des Unternehmens auskennt. So weiß ein angehender Mitarbeiter aus der Werkstatt eher die typischen Arbeitssicherheitsgefahren aus diesem Bereich als beispielsweise Mitarbeiter aus der kaufmännischen Abteilung.

Einige typische Beispiele für die Aufgaben eines Sicherheitsbeauftragten haben wir hier aufgeführt:

  • Der Sicherheitsbeauftragte überprüft den Zustand von Schutzausrüstungen oder Schutzeinrichtungen und meldet Mängel dem Vorgesetzten oder der Fachkraft für Arbeitssicherheit
  • Der Sicherheitsbeauftragte berät, vermittelt und hilft der Sicherheitsbeauftragte seinen Kolleginnen und Kollegen rund um arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren
  • Der Sicherheitsbeauftragte nimmt an regelmäßigen Begehungen des Betriebes teil, um eventuelle Gefahren zu erkennen
  • Der Sicherheitsbeauftragte ist erster Ansprechpartner in Sachen Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz im Betrieb

Ausbildung Sicherheitsbeauftragter – jeder kann es werden!

Wer kann Sicherheitsbeauftragter werden?

Jeder Mitarbeiter kann Sicherheitsbeauftragter im Betrieb werden. Eine fachliche Voraussetzung gibt es nicht. Unsere zertifizierten Referenten bilden Ihre Mitarbeitenden zum Sicherheitsbeauftragten aus. Bei der SVG-Akademie profitieren Sie von der Kompetenz in unterschiedlichen Branchen. Von Transport und Logistik, Handel, Dienstleistung bis hin zur Industrie. Die SVG-Fachkräfte für Arbeitssicherheit haben bei der online-Schulung einen sicheren und fachmännischen Blick auf Ihre betrieblichen Gegebenheiten.

Welche Themen werden in der Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten behandelt?

Die Ausbildung für Sicherheitsbeauftragte behandelt alle relevanten Themen des Bereichs Arbeitssicherheit im Unternehmen. Diese stellen im engeren Sinne natürlich auch die Aufgaben eines Sicherheitsbeauftragten dar. Ob Ergonomie am Arbeitsplatz oder der richtige Umgang mit Leitern und Tritte der Sicherheitsbeauftragter dient als Berater im Bereich Arbeitssicherheit und kann den Kollegen und Vorgesetzen mit der richtigen Wahl und dem richtigen Umgang der verschiedenen Themen der Arbeitssicherheit unterstützen.
Natürlich werden bei dem Grundkurs Sicherheitsbeauftragter (Online) noch viele weitere Themen rund um das Thema Arbeitssicherheit behandelt. Falls Sie nach diesen sehr informativen und wichtigen drei Vormittagen nach ein paar Monaten etwas erneut nachlesen oder anschauen möchten, haben Sie die Möglichkeit insgesamt 365 Tage nach dem eigentlichen Grundkurs Sicherheitsbeauftragter (Online) alle Themen bequem nachzulesen oder nachzuzuschauen. Wir zeichnen alle drei Vormittage auf und stellen diese im Nachgang des Kurses der jeweiligen Durchführung im Lernportal zur Verfügung.

Welche Rechte haben Sicherheitsbeauftragte?

Grundsätzlich haben Sie als Sicherheitsbeauftragte keine Weisungsbefugnis gegenüber Ihren Kollegen. Im Vordergrund Ihrer Aufgaben steht die Beratung Ihrer Vorgesetzten oder des Unternehmens und die Hilfe bei Fragen der Kollegen oder des Unternehmens. Ein respektvoller und konstruktiver Umgang auf Augenhöhe sollte Ihr oberstes Ziel als verantwortungsvoller Sicherheitsbeauftragter sein. Einige der wichtigsten Rechte und Befugnisse haben wir hier einmal aufgeführt:

  1. Informationsrecht: Sicherheitsbeauftragte haben das Recht, Informationen über mögliche Gefährdungen am Arbeitsplatz und die ergriffenen Schutzmaßnahmen zu erhalten.

  2. Teilnahmerecht: Sicherheitsbeauftragte haben das Recht, an Arbeitsschutzausschusssitzungen, Betriebsbegehungen und anderen relevanten Veranstaltungen teilzunehmen, um ihre Rolle effektiv ausüben zu können.

  3. Beratungsrecht: Sicherheitsbeauftragte haben das Recht, sowohl die Arbeitnehmer als auch die Führungskräfte in Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zu beraten.

  4. Vorschlagsrecht: Sicherheitsbeauftragte können Vorschläge für Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes einbringen.

  5. Beschwerderecht: Sicherheitsbeauftragte haben das Recht, bei festgestellten Mängeln oder Missständen im Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz Beschwerden einzureichen.

  6. Schulungsrecht: Sicherheitsbeauftragte haben das Recht, an Schulungen und Weiterbildungen teilzunehmen, um ihre Kompetenzen und Fähigkeiten im Bereich Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz zu erweitern.

  7. Unabhängigkeit: Sicherheitsbeauftragte sollen bei der Ausübung ihrer Tätigkeit unabhängig und frei von Weisungen sein, um eine objektive Beurteilung der Arbeitsschutz- und Gesundheitsschutzmaßnahmen sicherzustellen.

Einen vollständigen Überblick über die Aufgaben und Rechte eines Sicherheitsbeauftragten werden von der Gesetzlichen Unfallversicherung in der DGUV Vorschrift 1 - Grundsätze der Prävention, §20 Bestellung hier definiert: Webseite der DGUV


Fortbildung für Sicherheitsbeauftragte – Wie häufig soll ich mich fortbilden?

Wie oft muss ein Sicherheitsbeauftragter Nachgeschult werden?

Durch die immer wiederkehrenden Veränderungen im Arbeitsalltag ändern sich oftmals auch rechtliche Vorgaben und daurch inhaltliche Anforderungen an Sicherheitsbeauftragte. Empfehlenswert ist daher eine Nachschulung für Sicherheitsbeauftragte in einem Auffrischungskurs alle zwei bis fünf Jahre. Das ist die Empfehlung der BG/Berufsgenossenschaft, um über die aktuellen Vorschriften in der Arbeitssicherheit stets auf dem Laufenden zu sein.

Vernetzung im Arbeitsschutz – Der Schlüssel zum Erfolg

Wie Sie Sicherheitsbeauftragte effektiv in den Arbeitsschutz einbinden und die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Akteuren fördern können?

Eine 2021 durchgeführte Studie der DGUV hat ergeben, dass es für die Wirkung von Sicherheitsbeauftragten (Sibe) enorm wichtig ist, den Sibe strukturell in den Arbeitsschutz einzubinden und die verschiedenen Akteure systematisch zu vernetzen. Dabei wurden die folgenden Punkte besonders herausgestellt:

  1. Sicherheitsbeauftragte in Teamsitzungen einbinden: Geben Sie ihnen Zeit, um relevante Themen zu besprechen und ihre Sichtbarkeit zu erhöhen.

  2. Regelmäßige Gespräche zwischen Führungskräften und Sicherheitsbeauftragten: Fördern Sie den Austausch zu Arbeits- und Gesundheitsschutzthemen.

  3. Sibe-Sitzungen in größeren Unternehmen: Organisieren Sie jährliche Treffen mit Führungskräften, Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten.

  4. Sicherheitsbeauftragte im Arbeitsschutzausschuss: Wählen Sie zwei Sprecher, die an den Sitzungen teilnehmen.

  5. Zugang zu ASA-Protokollen: Stellen Sie sicher, dass alle Sicherheitsbeauftragten Zugriff auf die Protokolle haben.

  6. Einbindung der Sicherheitsbeauftragten bei ASA-Begehungen: Beziehen Sie den vor Ort zuständigen Sibe aktiv in den Prozess ein.

Welche Bedeutung hat der Erfahrungsaustauschs für Sicherheitsbeauftragte?

Laut Befragungen von Sibe ist der Erfahrungsaustausch sowohl innerbetrieblich als auch außerbetrieblich entscheidend für die Wirksamkeit von Sicherheitsbeauftragten. 54,9% nannten nach eigener Auffassung den Erfahrungsaustausch als wichtigsten Aspekt, um die Wirksamkeit als Sibe zu erhöhen. Besonders in kleinen Betrieben, in denen es meist nur einen Sicherheitsbeauftragten gibt, ist der fehlende Austausch ein Problem. Daher brauchen Sicherheitbeauftragte den Erfahrungsaustausch mit anderen Sicherheitbeauftragten.