Gefahrstoffbeauftragter

Schulung für Gefahrstoffbeauftragte (Online)

 

Erfüllen Sie gesetzliche Vorschriften und schützen Sie Ihre Mitarbeiter: Unser Online-Lehrgang für Gefahrstoffbeauftragte vermittelt umfassende Kenntnisse zur Gefahrstoffverordnung und den sicheren Umgang mit Gefahrstoffen.

Preis: 1.099 € zzgl. MwSt. (Bruttoendpreis 1.307,81 €)

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Ihr Kontakt countabovethefold 2

Volker Schaper

Produktmanager

Tel.: 040 53798-7072

digitale-bildung@svg-akademie.de

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Wer benötigt einen Gefahrstoffbeauftragten?

Unternehmen, die mit Gefahrstoffen arbeiten, haben gemäß Gefahrstoffverordnung eine umfassende Verantwortung für die Sicherheit und Gesundheit ihrer Beschäftigten und stehen vor der Herausforderung, umfangreiche gesetzliche Vorschriften zu erfüllen. Eine Nichtbeachtung der Pflichten kann sowohl zivilrechtliche als auch strafrechtliche Konsequenzen haben.

Diese Aufgabe kann jedoch auch an einen qualifizierten und ausgebildeten Gefahrstoffbeauftragten delegiert werden, der über das nötige Expertenwissen verfügt. Ein Gefahrstoffbeauftragter stellt sicher, dass diese Vorschriften eingehalten werden und sorgt gleichzeitig für die Sicherheit der Mitarbeiter. Dies umfasst die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen, Schulung der Mitarbeiter und die Minimierung von Risiken.

Obwohl es keine gesetzliche Verpflichtung gibt, einen Gefahrstoffbeauftragten zu bestellen, entscheiden sich viele Unternehmen dafür, um die komplexen Vorschriften leichter zu bewältigen und die Sicherheit im Unternehmen zu erhöhen. Ein qualifizierter Gefahrstoffbeauftragter ist eine wertvolle Investition in die Zukunftssicherheit Ihres Unternehmens.

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Was macht ein Gefahrstoffbeauftragter?

Überwachung und Beratung: Er prüft, ob und inwiefern gesetzliche Vorgaben eingehalten werden. Er berät den Arbeitgeber bei Fragen zur sicheren Handhabung von Gefahrstoffen und zur Entwicklung nötiger Schutzmaßnahmen.

Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen: Um die Risiken, die durch den Umgang mit Gefahrstoffen entstehen, abzuschätzen, sind Gefährdungsbeurteilungen nicht nur essenziell wichtig – sie sind auch gesetzlich vorgeschrieben. Gefährdungsbeurteilungen bilden die Grundlage für mögliche weitere Maßnahmen.

Schulung und Unterweisung: Der Gefahrstoffbeauftragte ist dafür verantwortlich, dass alle Beschäftigten ordnungsgemäß informiert sind, wie Gefahrstoffe zu handhaben sind, welche Risiken mit ihnen verbunden sind und wie diese Risiken minimiert werden können.

Dokumentation: Der Gefahrstoffbeauftragte ist verantwortlich dafür, dass Unterlagen zur Handhabung von Gefahrstoffen stets verfügbar sind und auf dem aktuellen Stand gehalten werden (z. B. Sicherheitsdatenblätter, Betriebsanweisungen oder Arbeitsanweisungen).

Überprüfung und Koordination: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Der Gefahrstoffbeauftragte prüft regelmäßig die Einhaltung der Vorschriften des Gefahrstoffrechts. Er koordiniert außerdem die Zusammenarbeit mit anderen Abteilungen des Unternehmens oder auch externen Dienstleistern, um den Umgang mit Gefahrstoffen sicher zu gestalten.

Wer kann Gefahrstoffbeauftragter werden?

Unsere Schulung bereitet Sie umfassend auf Ihre neue berufliche Aufgabe vor. Es gibt keine speziellen Voraussetzungen, aber es ist vorteilhaft, wenn man über nachfolgende Qualifikationen verfügt:

eine geeignete Berufsausbildung

eine entsprechende Berufserfahrung

eine zeitnah ausgeübte entsprechende berufliche Tätigkeit

Kompetenz im Arbeitsschutz, die Kenntnisse und Fähigkeiten umfasst

erfolgreiche Teilnahme an einer betrieblichen Weiterbildung (z.B. „Grundlehrgang für Gefahrstoffbeauftragte")

 

Umfassende Kenntnisse des Chemikaliengesetzes und der Gefahrstoffverordnung sowie eine kontinuierliche Fortbildung in diesen Bereichen sind für diese Position unabdingbar.

Zielgruppe

Die Online-Schulung richtet sich sowohl an alle angehenden Gefahrstoffbeauftragten als auch an Fach- und Führungskräfte oder Personen, die bereits eine ähnliche Funktion im Unternehmen wahrnehmen wie z. B. Sicherheits-, Umwelt- oder Brandschutzbeauftragte. Auch Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebs- und Personalräte, Auditoren, Lehr- und Ausbildungspersonal und Mitarbeiter von Betrieben, in denen mit Gefahrstoffen umgegangen wird, werden angesprochen.

Kursinhalte unseres Online-Lehrgangs für Gefahrstoffbeauftragte

Unser Online-Lehrgang für Gefahrstoffbeauftragte bietet umfassende Schulungen zu folgenden Themen:

Rechtliche Grundlagen

EU-Vorschriften, Chemikaliengesetz, Arbeitsschutzgesetz, Technische Regeln für Gefahrstoffe, DGUV-Regelwerke

Gefahrstoffkunde

Gefährlichkeit von Stoffen, Aufnahmewege, Einstufung und Kennzeichnung, Säuren, Laugen, Peroxide, Lösemittel, Schwermetalle

Sicherheitsdatenblatt

Bedeutung, Zweck, Struktur und Plausibilitätscheck

Gefahrstoffverordnung und Schutzmaßnahmen

Gefahrstoffkataster, Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisungen, Unterweisungen, Dokumentation, Substitutionsprüfung, Expositionsverzeichnis

Schutzmaßnahmen

Persönliche Schutzausrüstung, allgemeine Schutzpflichten

Gefahrstoffe und Gefahrgüter

Schnittstellen, innerbetrieblicher Transport und Lagerung, wassergefährdende Stoffe

 

 

Zeiten und Termine

Der Lehrgang beginnt am ersten und zweiten Lehrgangstag um 09:00 Uhr und endet um 14:30 Uhr. Der letzte Lehrgangstag beginnt um 09:00 Uhr und endet um 13:00 Uhr.

Datum
28.10.-30.10.2024
03.02.-05.02.2025
07.04.-09.04.2025
15.09.-17.09.2025
10.11.-12.11.2025

 

 


Vorteile unseres Online-Kurses

In einer digitalen Welt, in der Flexibilität und individuelle Lernwege immer wichtiger werden, bieten Online-Kurse eine einzigartige Gelegenheit, Wissen und Fähigkeiten bequem von überall aus zu erwerben. Ob Sie Ihre Karriere voranbringen, neue Interessen entdecken oder sich persönlich weiterentwickeln möchten – Online-Kurse eröffnen Ihnen grenzenlose Möglichkeiten, ganz nach Ihrem eigenen Zeitplan und in Ihrem eigenen Tempo zu lernen. Hier sind einige der überzeugendsten Vorteile, die ein Online-Kurs bietet.

 

Flexibilität:

Lernen Sie ortsunabhängig und in Ihrem eigenen Tempo.

Umfassender Inhalt:

Von rechtlichen Grundlagen über Sicherheitsmaßnahmen bis hin zur praktischen Anwendung.

Expertenwissen:

Profitieren Sie von erfahrenen Dozenten und praxisnahen Beispielen.

Zertifizierung:

Alle Teilnehmer erhalten eine Teilnahmebescheinigung.


Melden Sie sich noch heute für unseren Online-Kurs an und sichern Sie sich Ihren Platz!

Buchungsformular Gefahrstoffbeauftragter

Über das Anmeldeformular melden Sie sich verbindlich zur Online-Schulung "Gefahrstoffbeauftragter" an. Bitte füllen Sie alle Angaben sorgfältig aus.
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Verbindliche und kostenpflichtige Anmeldung

Ich stimme zu, den Online-Kurs "Schulung zum Gefahrstoffbeauftragten" zum Preis von 1.099,- EUR zzgl. gesetzlicher MwSt. (Bruttoendpreis 1.307,81 €) kostenpflichtig und verbindlich zu kaufen. Nach der Bestellung erhalten Sie eine Rechnung mit allen Zahlungsinformationen.

Ich melde mich verbindlich für folgende Termine an:
 
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Durch die Aktivierung des Kästchens stimme ich den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der SVG-Akademie GmbH zu und bestätige, dass ich diese gelesen und zur Kenntnis genommen habe.

Hinweise zum Datenschutz und Zustimmung zur weiteren Verwendung Ihrer Daten
Durch die Aktivierung des Kästchens stimme ich folgenden Vereinbarungen zu: Meine bei der Anmeldung angegebenen Daten werden zum Zweck der Durchführung des Online-Kurses gespeichert. Außerdem bin ich damit einverstanden, dass meine Kontaktdaten sowie meine Daten bezüglich des von mir gebuchten Angebots von dem SVG Verbund, dazu gehören die Bundeszentrale, die Akademie, regionale SVGen und ihre Töchter, verarbeitet und für Werbung genutzt werden, damit diese mir interessante Angebote per E-Mail oder Telefon übermitteln können. Ich kann dieser Verwendung meiner Daten jederzeit widersprechen. Einzelheiten zum Widerspruchsrecht können der Datenschutzerklärung (https://www.svg-akademie.de/datenschutzerklaerung/) entnommen werden. Diese Informationen zum Datenschutz (https://www.svg-akademie.de/datenschutzerklaerung/) habe ich zur Kenntnis genommen.


Was Sie sonst noch wissen sollten.

Die wichtigsten Antworten auf die Fragen zum Online-Lehrgang für Gefahrstoffbeauftragte.

Was ist der Unterschied zwischen einem Gefahrstoff- und einem Gefahrgutbeauftragten?

Ein Gefahrstoffbeauftragter ist verantwortlich für den sicheren Umgang, die Lagerung und die Entsorgung von Gefahrstoffen innerhalb eines Unternehmens. Der Schwerpunkt liegt auf dem Schutz der Gesundheit der Mitarbeiter und der Umwelt im täglichen Betrieb. Ein Gefahrgutbeauftragter hingegen ist für die sichere Beförderung von Gefahrgütern, also gefährlichen Stoffen, die transportiert werden, verantwortlich. Der Fokus liegt hier auf den Anforderungen, die beim Transport auf Straßen, Schienen, Luft oder See eingehalten werden müssen. Beide Rollen sind wichtig, erfüllen jedoch unterschiedliche gesetzliche Anforderungen und Schutzziele.

 


Ab wann wird ein Gefahrgut zu einem Gefahrstoff?

Ein Gefahrgut wird zu einem Gefahrstoff, sobald es länger als 24 Stunden im Betrieb gelagert wird. Während Gefahrgut hauptsächlich beim Transport relevant ist, unterliegt es nach dieser Lagerdauer den Regelungen der Gefahrstoffverordnung, da es dann auch im betrieblichen Alltag Risiken darstellen kann. Daher sollten sich insbesondere auch Lageristen angesprochen fühlen, da sie entscheidend für die sichere Lagerung und Handhabung dieser Stoffe verantwortlich sind.


Brauche ich noch einen Gefahrstoffbeauftragten, wenn ich schon einen Gefahrgutbeauftragten habe?

Ja, denn die Aufgaben eines Gefahrstoffbeauftragten und eines Gefahrgutbeauftragten sind unterschiedlich und ergänzen sich. Der Gefahrstoffbeauftragte ist für den sicheren Umgang mit Gefahrstoffen innerhalb des Unternehmens verantwortlich, während der Gefahrgutbeauftragte die Sicherheit beim Transport dieser Stoffe gewährleistet. Beide Rollen sind entscheidend, um alle rechtlichen Vorgaben zu erfüllen und die Sicherheit im Unternehmen zu gewährleisten. Ein bereits ausgebildeter Gefahrgutbeauftragter kann aber selbstverständlich auch zum Gefahrstoffbeauftragten ausgebildet werden und so sein Tätigkeitsfeld erweitern und komplettieren.


Gibt es eine gesetzliche Verpflichtung, einen Gefahrstoffbeauftragten zu benennen?

In Deutschland gibt es keine explizite gesetzliche Verpflichtung, einen Gefahrstoffbeauftragten zu benennen. Allerdings sind Unternehmen, die mit gefährlichen Stoffen umgehen, gemäß der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) verpflichtet, eine fachkundige Person zu benennen, die für den sicheren Umgang mit diesen Stoffen sorgt. Diese Person muss über entsprechende Kenntnisse verfügen, um die Aufgaben eines Gefahrstoffbeauftragten wahrnehmen zu können. Es ist in der Praxis üblich, einen Gefahrstoffbeauftragten zu benennen, um die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten und die Sicherheit zu erhöhen.


Was passiert, wenn ich keinen Gefahrstoffbeauftragten benenne?

Auch wenn es in Deutschland keine explizite Verpflichtung zur Benennung eines Gefahrstoffbeauftragten gibt, müssen Unternehmen sicherstellen, dass die Vorgaben der Gefahrstoffverordnung eingehalten werden. Ist dies nicht der Fall, kann das zu Bußgeldern und anderen rechtlichen Konsequenzen führen. Darüber hinaus steigt das Risiko von Unfällen und Gesundheitsgefahren für die Mitarbeiter, was zu weiteren Problemen führen kann. Es ist daher ratsam, einen qualifizierten Gefahrstoffbeauftragten zu benennen, um alle gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen und die Sicherheit im Unternehmen zu gewährleisten.


Inwiefern ist beim Gefahrstoffbeauftragten eine Zusammenarbeit mit anderen Beauftragten angebracht (Fachkraft für Arbeitssicherheit, Brandschutzbeauftragter etc.)?

Ein Gefahrstoffbeauftragter arbeitet eng mit anderen Beauftragten, wie der Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem Brandschutzbeauftragten, zusammen. Diese Kooperation stellt sicher, dass alle Sicherheitsmaßnahmen im Unternehmen koordiniert und umfassend umgesetzt werden. Gemeinsam entwickeln sie Strategien zur Minimierung von Risiken und zur Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, um den bestmöglichen Schutz für Mitarbeiter und Umwelt zu gewährleisten.