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Omnibusverkehr Fachkunde

Fachkunde Omnibusverkehr

Komplettkurs (6 Monate Zugriff direkt nach Buchung)

Sie als angehender Busunternehmer müssen neben den Voraussetzungen der Berufszugangsverordnung ebenfalls die Fachkundeprüfung Ihrer zuständigen IHK nachweisen. Dies ist zwingend erforderlich und auch äußerst sinnvoll. Wer sich mit dem Thema genauer auseinandersetzt merkt schnell, wie umfangreich und anspruchsvoll die Lerninhalte dieser Fachkundeprüfung sind.

Unser modular aufgebauter IHK-Fachkunde-Prüfungsvorbereitungskurs wird Sie bei dieser Herausforderung bestmöglich unterstützen – auch ohne kaufmännische Vorkenntnisse. Unsere erfahrenen Fachreferenten unterrichten Sie in Live-Online-Seminaren und Video-Aufzeichnungen, um Ihnen die anspruchsvollen Prüfungsinhalte der IHK verständlich und praxisnah zu erklären.

Unsere erfahrenen Referenten haben so seit 2021 über 100 Teilnehmer auf Ihrem Weg zur IHK-Prüfung begleitet.


Preis:  899,- € zzgl. MwSt. (Bruttoendpreis 1069,81 €)

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Ihr Kontakt countabovethefold 2

Volker Schaper

Produktmanager

Tel.: +49 69 999911920

digitale-bildung@svg-akademie.de

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Kostenloses Info-Seminar (online)

Sie möchten sich auf die IHK-Prüfung vorbereiten, sind sich aber noch nicht sicher, ob unser Online-Kurs das Richtige für Sie ist? 

Nehmen Sie online an unserem kostenlosen Info-Seminar teil und lernen Sie unser Kursangebot kennen. Ihre Zukunft im Transportwesen beginnt hier!


nächster Termin: 23.09.2026, 14:00 Uhr

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Kursüberblick: flexibel, berufsbegleitend und individuell

Unser Online-Lehrgang ist so gestaltet, dass Sie ihn optimal in Ihren beruflichen Alltag integrieren können. Hier sind die wichtigsten Punkte im Überblick:

Berufsbegleitend:

  • Live-Unterricht (Allgemeinwissen) findet an Wochentagen abends statt.
  • Live-Unterricht (Spezialwissen) findet an vier Samstagen vormittags statt.
  • Aufzeichnungen (Allgemein- und Spezialwissen) stehen jederzeit zur Verfügung.
  • Ein Live-Zyklus (Durchgang durch alle prüfungsrelevanten Themen im Bereich Allgemeinwissen) dauert ca. 6-8 Wochen.

 

Flexible Teilnahme:

  • Live-Teilnahme: Nehmen Sie live an den Veranstaltungen teil und profitieren Sie von interaktivem Unterricht.
  • Aufzeichnungen: Verpassen Sie keine Sitzung – alle Veranstaltungen stehen Ihnen als Videoaufzeichnung zur Verfügung, die Sie nach Ihrem eigenen Zeitplan abrufen können.

Individueller Lernpfad:

  • Einstieg zu einem Zyklus-Beginn: Starten Sie mit einem neuen Zyklus (Durchgang) und orientieren Sie sich an den Terminen der Live-Veranstaltungen.
  • Einstieg sofort: Beginnen Sie den Kurs unabhängig von den Zyklusterminen und arbeiten Sie in Ihrem eigenen Tempo – mithilfe der Aufzeichnungen und der Live-Veranstaltungen.
  • Beschleunigtes Lernen: Nutzen Sie die Aufzeichnungen, um den Kurs schneller als in 6-8 Wochen zu absolvieren.

Zugangsdauer:

  • Sie haben 6 Monate lang Zugriff auf alle Kursmaterialien, inklusive Live-Veranstaltungen, Videoaufzeichnungen, Lernmaterialien und Übungsaufgaben.

Leistungen

✅ Live-Online-Seminare
✅ Video-Aufzeichnungen jederzeit abrufbar
✅ Sammlung Foliensätze
✅ Übungsfragen
✅ Prüfungssimulation
✅ Interaktive Lernprogramme
✅ Zertifikat

 

 

 

 

Vorteile

✅ Jederzeit mit dem Kurs beginnen
6 Monate Zugriff auf den Kurs nach Buchung
✅ hohe Flexibilität
✅ Sie entscheiden über Ihr Lerntempo
✅ Berufsbegleitendes Lernen möglich
✅ Prüfungs-Cashback: Erstattung der
      IHK-Gebühren* bei Nicht-Bestehen des ersten
      Prüfungsversuchs

Kursübersicht

* Bei vorheriger Absolvierung des Kurses der SVG-Akademie; maximal 150,- € der Prüfungsgebühr

Auf einen Blick

✅ 17 Live-Online-Seminare (Allgemeinwissen)
✅ 10 Live-Online-Seminare (Spezialwissen)
✅ Einstieg jederzeit möglich
✅ Inhalte ausgewählt nach IHK Orientierungsrahmen
✅ Erfahrene Fachreferenten

 

Termine

 


  

Was beinhaltet der Kurs "Fachkunde Omnibusverkehr"?

(Inhalt ausgewählt nach IHK Orientierungsrahmen)

Modul I

Kaufmännische und finanzielle Verwaltung des Betriebes (allg.)

  • Finanzplanung; Kreditarten; Zahlungsverkehr
  • Buchführung I
  • Buchführung II
  • Kostenrechnung Allgemein I (Fahrzeugkostenrechnung)
  • Kostenrechnung Allgemein II (Fahrzeugkostenrechnung)
  • Marketing
  • „Kleine Zwischenprüfung“

Jeweils am Montag, Mittwoch und Freitag von 18:00 bis 19:30 Uhr

 

 

Modul II

Rechtliche Grundlagen (allg.)

  • Arbeits- und Sozialrecht I
  • Arbeits- und Sozialrecht II
  • Gründung eines Unternehmens, Unternehmensformen
  • Grundzüge des Vertragsrechts, BGB, HGB
  • Forderungsmanagement (Inkasso)
  • Unternehmen und Steuer I
  • Unternehmen und Steuer II
  • Versicherungen im Unternehmen
  • Rechtssichere Unternehmensführung
  • „Kleine Zwischenprüfung“

Jeweils am Montag, Mittwoch und Freitag von 18:00 bis 19:30 Uhr

Modul III

Berufsbezogenes Recht (Bus)

  • Zugang zum Beruf VO(EG) 1071/2009
  • Personenbeförderungsgesetz / Freistellungsverordnung
  • BOKraft
  • Sozialvorschriften und Arbeitszeitgesetz I
  • Sozialvorschriften und Arbeitszeitgesetz II
  • VO(EG) 1073/2009 grenzüberschreitender Personenverkehr / angrenzende Bestimmungen
  • Bau und Betrieb der Fahrzeuge
  • Straßenverkehrsrecht
  • Reisevertragsrecht und Umwelt
  • „Kleine Zwischenprüfung“

An zwei Samstagen von 9:00 Uhr bis 14:30 Uhr bzw. an einem Samstag bis 16:00 Uhr (Blockunterricht).

Modul IV

Kaufmännische und finanzielle Verwaltung des Betriebes (Bus)

  • Fahrzeugkostenrechnung Bus I
  • Fahrzeugkostenrechnung Bus II
  • Übungen Fahrzeugkostenrechnung Bus

An einem Samstag von 9:00 Uhr bis 14:30 Uhr (Blockunterricht).

Modul V

Prüfungssimulation (Bus)

  • Prüfungssimulation schriftlich (selbstgewählter Zeitpunkt in der vorletzten Woche)
  • Prüfungssimualtion mündlich (letzter Samstag zwischen 9:00 Uhr und ca. 16:00 Uhr)

Am Ende eines Zyklus


Einblick in den Kurs und Vorstellung der Referenten des Online-Kurses
"Sach- und Fachkunde Omnibusverkehr"


Haben Sie noch Fragen?

Haben Sie Fragen zur Durchführung oder zur Technik? Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen.

Häufige Fragen

Testen Sie Ihre Technik, indem Sie einem Test-Meeting des Video-Konferenz-Anbieters Zoom beitreten.

Test-Meeting


Buchungsformular

Anmeldung zur Online-Schulung "Sach- und Fachkunde Omnibusverkehr"

Über das Anmeldeformular melden Sie sich verbindlich zum Online-Kurs "Sach- und Fachkunde Omnibusverkehr" an. Bitte füllen Sie alle Angaben sorgfältig aus.
Teilnehmerdaten
 
E-Mail:
Telefonnummer:
Adresse des Teilnehmers:

 

Abweichende Rechnungsadresse
Abweichende E-Mailadresse für den Rechnungsempfang:

 

Sonstiges
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Haben Sie einen Gutschein- oder Rabattcode?

 

Verbindliche und kostenpflichtige Anmeldung

Ich stimme zu, den Online-Kurs "Sach- und Fachkunde Omnibusverkehr – Komplettkurs" für 180 Tage zum Preis von 899,- EUR zzgl. gesetzlicher MwSt. (Bruttoendpreis 1069,81 €) kostenpflichtig und verbindlich zu kaufen. Nach der Bestellung erhalten Sie eine Rechnung mit allen Zahlungsinformationen.

Ich melde mich verbindlich für folgenden Starttermin an:
 
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Durch die Aktivierung des Kästchens stimme ich den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der SVG-Akademie GmbH zu und bestätige, dass ich diese gelesen und zur Kenntnis genommen habe.

Hinweise zum Datenschutz und Zustimmung zur weiteren Verwendung Ihrer Daten
Durch die Aktivierung des Kästchens stimme ich folgenden Vereinbarungen zu: Meine bei der Anmeldung angegebenen Daten werden zum Zweck der Durchführung des Online-Kurses gespeichert. Außerdem bin ich damit einverstanden, dass meine Kontaktdaten sowie meine Daten bezüglich des von mir gebuchten Angebots von dem SVG Verbund, dazu gehören die Bundeszentrale, die Akademie, regionale SVGen und ihre Töchter, verarbeitet und für Werbung genutzt werden, damit diese mir interessante Angebote per E-Mail oder Telefon übermitteln können. Ich kann dieser Verwendung meiner Daten jederzeit widersprechen. Einzelheiten zum Widerspruchsrecht können der Datenschutzerklärung (https://www.svg-akademie.de/datenschutz/) entnommen werden. Diese Informationen zum Datenschutz (https://www.svg-akademie.de/datenschutz/) habe ich zur Kenntnis genommen.


Die wichtigsten Antworten zum Thema "Sach- und Fachkunde Omnibus" (Verkehrsleiter)

Busunternehmer werden - welche Hürden gibt es?

Was sind die Voraussetzungen, um ein Omnibusunternehmen zu führen?

Wer Busunternehmer werden und ein eigenes Reisebusunternehmen oder einen Linienbetrieb führen möchte, muss – wie im Güterkraftverkehr – die Anforderungen der EU-Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 in Verbindung mit dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) erfüllen. Nachzuweisen sind drei Eignungen:

  • Persönliche Zuverlässigkeit: unter anderem durch Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses bei der zuständigen Behörde.
  • Finanzielle Leistungsfähigkeit: Nachweis ausreichenden Eigenkapitals und ausreichender Reserven – mindestens 9.000 € für das erste Fahrzeug und 5.000 € für jedes weitere Fahrzeug. Die Bescheinigung wird in der Regel von einem Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Kreditinstitut ausgestellt.
  • Fachliche Eignung: nachgewiesen entweder durch die bestandene IHK-Fachkundeprüfung Omnibusverkehr oder durch eine mindestens zehnjährige leitende Tätigkeit im Straßenpersonenverkehr, die ununterbrochen vor dem 4. Dezember 2009 ausgeübt wurde.

Unser Vorbereitungskurs setzt genau bei der fachlichen Eignung an und bereitet Sie gezielt und praxisnah auf die IHK-Prüfung vor.

Ist die IHK-Fachkundeprüfung Omnibusverkehr schwer?

Die Fachkundeprüfung gilt als anspruchsvoll. Die Inhalte orientieren sich am IHK-Orientierungsrahmen für den Straßenpersonenverkehr und decken kaufmännische, rechtliche und betriebliche Themengebiete ab. Die Prüfung ist bundeseinheitlich aufgebaut und besteht aus:

  • zwei schriftlichen Teilen von jeweils zwei Stunden – Teil 1: schriftliche Fragen (Gewichtung 40 %), Teil 2: Fallstudien und Übungen (Gewichtung 35 %),
  • einem mündlichen Teil von maximal 30 Minuten (Gewichtung 25 %).

Insgesamt sind 300 Punkte erreichbar. Bestanden ist die Prüfung, wenn mindestens 60 % der Gesamtpunktzahl (180 Punkte) und in jedem Prüfungsteil mindestens 50 % der möglichen Punkte erreicht werden. Die Teilnahme an der IHK-Prüfung ist kostenpflichtig; die Gebühr legt Ihre zuständige IHK fest und kann regional unterschiedlich ausfallen.


Die Genehmigungspflicht im Personenverkehr

Wann braucht man einen Verkehrsleiter?

Sobald ein Unternehmen gewerblichen Personenverkehr mit Kraftomnibussen – also mit Fahrzeugen für mehr als neun Personen einschließlich Fahrer – betreibt, benötigt es einen Verkehrsleiter sowie eine Genehmigung der zuständigen Behörde nach dem PBefG. Der Verkehrsleiter übernimmt die dauerhafte und tatsächliche Leitung der Verkehrstätigkeiten des Unternehmens.

Zu seinen Aufgaben nach der VO (EG) Nr. 1071/2009 gehören unter anderem:

  • Instandhaltungsmanagement der Fahrzeuge,
  • Prüfung der Beförderungsverträge und -dokumente,
  • grundlegende Rechnungsführung,
  • Einsatzplanung von Fahrzeugen und Fahrern,
  • Überwachung der Sicherheitsverfahren.

Der Begriff „Verkehrsleiter" wurde mit der VO (EG) Nr. 1071/2009 eingeführt und gilt einheitlich für den Güter- und den Personenverkehr. Vom Verkehrsleiter zu unterscheiden ist der Betriebsleiter nach der BOKraft (Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr): Der Verkehrsleiter steht für den Berufszugang und die fachliche Leitung des Unternehmens, während die BOKraft den sicheren Betriebsablauf eines Kraftfahrunternehmens und die Anforderungen an die Fahrzeuge regelt. Die Genehmigungsbehörde kann die Bestellung eines Betriebsleiters anordnen – insbesondere bei Unternehmen, die regelmäßig mehr als zehn Fahrzeuge einsetzen.

Was ist der Unterschied zwischen Linienverkehr und Gelegenheitsverkehr?

Das PBefG unterscheidet zwei Grundformen des Personenverkehrs:

  • Linienverkehr (§ 42 PBefG): eine regelmäßige Verkehrsverbindung zwischen bestimmten Ausgangs- und Endpunkten, bei der Fahrgäste an festgelegten Haltestellen ein- und aussteigen können (zum Beispiel Stadt- und Regionalbusse; der Fernbuslinienverkehr fällt unter § 42a).
  • Gelegenheitsverkehr (§ 46 PBefG): jeder Verkehr, der kein Linienverkehr ist. Für viele Reisebusunternehmen ist er das Kerngeschäft – vor allem Ausflugsfahrten und Ferienzielreisen (§ 48) sowie der Verkehr mit Mietomnibussen (§ 49), bei dem ein zusammengehöriger Fahrgastkreis den gesamten Bus anmietet und Ziel sowie Ablauf der Fahrt bestimmt.

Beide Verkehrsarten sind genehmigungspflichtig, unterliegen jedoch unterschiedlichen Vorschriften.


Genehmigung, EU-Lizenz und Sonderfälle

Wie lange gilt meine Genehmigung bzw. EU-Lizenz?

Die Geltungsdauer ist im PBefG geregelt und beträgt für Omnibusunternehmen höchstens zehn Jahre – sowohl für den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen als auch für den Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen. Nach Ablauf kann die Genehmigung durch die zuständige Behörde erneut verlängert werden.

Für grenzüberschreitende Fahrten innerhalb der EU benötigen Sie zusätzlich eine EU-Gemeinschaftslizenz nach der VO (EG) Nr. 1073/2009. Auch sie wird für höchstens zehn Jahre erteilt und setzt eine bestehende nationale Genehmigung sowie mindestens einen Kraftomnibus im Unternehmen voraus.

Wann brauche ich keine PBefG-Genehmigung?

Nicht jede Personenbeförderung ist genehmigungspflichtig. Die Freistellungs-Verordnung (FrStllgV) nennt bestimmte Fälle, die vom PBefG ausgenommen sind – etwa Beförderungen ohne Entgelt beziehungsweise lediglich gegen Erstattung der reinen Betriebskosten oder bestimmte Formen des Werks- und Berufsverkehrs. Ob ein konkreter Fall tatsächlich freigestellt ist, hängt von den genauen Voraussetzungen der FrStllgV ab; im Zweifel klärt das die zuständige Genehmigungsbehörde. Für den klassischen gewerblichen Linien- und Gelegenheitsverkehr mit Bussen bleibt es bei der Genehmigungspflicht.

Was gilt für grenzüberschreitenden Verkehr und die Lenk- und Ruhezeiten?

Für Fahrten ins EU-Ausland ist die EU-Gemeinschaftslizenz nach der VO (EG) Nr. 1073/2009 erforderlich. Zusätzlich gelten die Sozialvorschriften zu Lenk- und Ruhezeiten nach der VO (EG) Nr. 561/2006. Eine Besonderheit im Personenverkehr ist die sogenannte 12-Tage-Regelung: Im grenzüberschreitenden Gelegenheitsverkehr darf die wöchentliche Ruhezeit unter bestimmten Voraussetzungen um bis zu zwölf aufeinanderfolgende 24-Stunden-Zeiträume aufgeschoben werden – eine Erleichterung speziell für mehrtägige Reisen, wie sie Reisebusunternehmen im Fern- und Auslandsverkehr anbieten.


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