SVG-Akademie
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Allgemeine Geschäftsbedingungen der SVG-Akademie GmbH

I. Allgemeiner Teil

§ 1 Geltungsbereich

  1. Für alle Rechtsgeschäfte zwischen der SVG-Akademie GmbH, Bullerdeich 36, 20537 Hamburg  (nachfolgend "SVG-Akademie") und dem Kunden gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend auch „AGB“). Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht und werden nicht Bestandteil des zwischen den Parteien geschlossenen Vertrages.
     
  2. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen bestehen aus einem allgemeinen Teil und mehreren besonderen Teilen. Der Allgemeine Teil gilt für alle Rechtsgeschäfte, die die SVG-Akademie mit dem Kunden abschließt. Die Regelungen in den besonderen Teilen kommen jeweils zur Anwendung, wenn die SVG-Akademie mit dem Kunden einen in dem jeweiligen besonderen Teil beschriebenen Vertrag geschlossen hat. Soweit Regelungen im besonderen Teil von den Regelungen im allgemeinen Teil abweichen, gehen die Regelungen des besonderen Teils vor.
     
  3. Die SVG-Akademie ist zu Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen berechtigt. Die SVG-Akademie wird diese Änderungen nur aus triftigen Gründen durchführen, insbesondere aufgrund neuer technischer Entwicklungen, Änderungen der Rechtsprechung oder sonstigen gleichwertigen Gründen. Wird durch die Änderung das vertragliche Gleichgewicht zwischen den Parteien erheblich gestört, so unterbleibt die Änderung. Der Kunde hat das Recht, einer solchen Änderung innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung zu widersprechen. Widerspricht der Kunden nicht innerhalb der vorgenannten Frist, wird die Änderung wirksam. Auf diese Folge weist die SVG-Akademie den Kunden hin. Widerspricht der Kunde den Änderungen, so besteht der Vertrag zwischen den Parteien unverändert fort. Die SVG-Akademie kann den Vertrag innerhalb von sechs Wochen nach Erhalt des Widerspruchs ordentlich kündigen.

 

§ 2 Zustandekommen des Vertrages

  1. Die Darstellung der Leistungen auf der Webseite der SVG-Akademie stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern nur eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar.
     
  2. Der Vertrag kommt mit der Annahme des Angebots durch die SVG-Akademie zustande. Der Vertragsschluss kann entweder schriftlich, per E-Mail oder online über die Webseite der SVG-Akademie erfolgen.

 

§ 3 Widerrufsrecht des Verbrauchers

Wenn der Kunde Verbraucher gemäß § 13 BGB ist, steht ihm ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.

 

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

SVG-Akademie GmbH
Bullerdeich 36
20537 Hamburg
E-Mail: info@svg-akademie.de
Telefon: 040 53798-7070

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Muster Widerrufsformular

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Beginnt die Dienstleistung während der Widerrufsfrist, haben Sie nach Ausübung Ihres Widerrufsrecht einen angemessenen Betrag zu zahlen. Angemessen ist der Betrag, der dem Anteil der bis zu diesem Zeitpunkt bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. Entscheidend ist der Zeitpunkt, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.

 

§ 4 Vertragsdauer und Kündigung

  1. Die Dauer des zwischen der SVG-Akademie und dem Kunden geschlossenen Vertrages ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag.
     
  2. Der SVG-Akademie steht ein außerordentliches Kündigungsrecht insbesondere in folgenden Fällen zu:
  • wenn der Kunde sich für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung der geschuldeten Leistung oder in einem länger als zwei Monate dauernden Zeitraum mit einem Betrag, der der durchschnittlich geschuldeten Leistung für zwei Monate entspricht, in Verzug befindet;
  • wenn über das Vermögen des Kunden die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt oder das Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt worden ist;
  • wenn es der SVG-Akademie ohne ihr Verschulden aufgrund einer wesentlichen Änderung der technischen Standards unzumutbar wird, die geschuldeten Leistungen zu erbringen.

 

§ 5 Rechnungsstellung und Zahlungsbestimmungen

  1. Die SVG-Akademie übermittelt dem Kunden Rechnungen auf elektronischem Wege per E-Mail. Möchte der Kunde darüber hinaus eine Rechnung per Post erhalten, so berechnet die SVG-Akademie hierfür eine Aufwandspauschale von 20,00 €.
     
  2. Rechnungen der SVG-Akademie sind sofort nach Rechnungserhalt zur Zahlung fällig, es sei denn, es wurde mit dem Kunden im jeweiligen Vertrag ein anderes Zahlungsziel vereinbart.
     
  3. Die SVG-Akademie ist berechtigt, vom Kunden Vorkasse zu verlangen.

 

§ 6 Pflichten des Kunden

  1. Der Kunde verpflichtet sich, alle ihm von der SVG-Akademie zur Verfügung gestellten Passwörter und Zugangsinformationen vor dem unbefugten Zugriff durch Dritte zu schützen. Jeden Missbrauch, der ihm von der SVG-Akademie zur Verfügung gestellten Passwörter und Zugangsinformationen durch Dritte, hat der Kunde der SVG-Akademie unverzüglich mitzuteilen.
     
  2. Der Kunde ist dazu verpflichtet, alle ihm im Rahmen des Vertrages mit der SVG-Akademie obliegenden Mitwirkungspflichten ordnungsgemäß zu erfüllen; er ist insbesondere dazu verpflichtet, der SVG-Akademie alle für eine Vertragserfüllung erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
     
  3. Der Kunde darf über die ihm von der SVG-Akademie im Rahmen des Vertrages zur Verfügung gestellte technische Infrastruktur keine rechtswidrigen Inhalte einstellen, anbieten, nutzen, speichern oder Dritten zugänglich machen.
     
  4. Der Kunde stellt die SVG-Akademie von allen Ansprüchen Dritter, die aus der Verletzung einer dem Kunden obliegenden Pflicht resultieren, frei. Der Kunde verpflichtet sich, die SVG-Akademie unverzüglich zu informieren, wenn ihm gegenüber von Dritten vorgenannte Ansprüche geltend gemacht werden.

 

§ 7 Haftungsausbeschränkung

  1. Die SVG-Akademie haftet nicht für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen. Dies gilt nicht für die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung der SVG-Akademie beruhen sowie für die Haftung für Schäden aus leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der SVG-Akademie, die sich auf Kardinalpflichten beziehen.
     
  2. Soweit die Haftung für die SVG-Akademie gemäß Absatz 1 ausgeschlossen ist, gilt dies auch für ihre Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

 

§ 8 Nennung von Referenzkunden

Die SVG-Akademie darf Kunden als Referenzkunden im Rahmen von Veröffentlichungen und insbesondere auf ihrer Webseite nennen und zu diesem Zweck auch das Logo der Kunden abbilden.

 

§ 9 Projektbezogene Reisekosten der SVG-Akademie

Die SVG-Akademie kann die mit dem Kunden vereinbarten Reisekosten, welche bei der SVG-Akademie im Rahmen der Durchführung des Vertrages entstehen, dem Kunden in Rechnung stellen. Die Abrechnung der Reisekosten erfolgt gemäß der vertraglichen Vereinbarung. Ein Nachweis der entstandenen Reisekosten durch Belege ist von der SVG-Akademie dem Kunden gegenüber nicht geschuldet.

 

§ 10 Verschwiegenheitsverpflichtung

Die Parteien verpflichten sich gegenseitig, über alle ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei Stillschweigen zu bewahren. Diese Pflicht gilt auch nach Beendigung der Zusammenarbeit fort. Die Parteien verpflichten sich, ihren Mitarbeitern und Dritten vertrauliche Informationen nur zur Verfügung zu stellen, wenn dies zur Erfüllung des zwischen den Parteien geschlossenen Vertrages erforderlich ist und nachdem mit diesen eine entsprechende Verschwiegenheitsvereinbarung abgeschlossen wurde. Die Parteien sind zudem dazu verpflichtet, alle ihnen zum Zweck der Zusammenarbeit überlassenen Unterlagen sorgfältig zu verwahren und gegen die unberechtigte Einsichtnahme Dritter zu schützen.

 

§ 11 Verpflichtung zur Wahrung des guten Rufs

Der Kunden und die SVG-Akademie verpflichten sich wechselseitig dazu, im Rahmen ihrer vertraglichen Zusammenarbeit alle Handlungen zu unterlassen, die dem Ruf des anderen Schaden zufügen.

 

§ 12 Technische Probleme beim Kunden

Technische Probleme, die beim Kunden auftreten und die dazu führen, dass er die Leistungen der SVG-Akademie nicht in der vertraglich vereinbarten Weise oder zu den vertraglich vereinbarten Zeit in Anspruch nehmen kann, führen nicht zu einem Leistungsverweigerungsrecht des Kunden, wenn nicht die SVG-Akademie diese zu vertreten hat.

 

§ 13 Gerichtstand

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche der Parteien aus oder aufgrund des zwischen den Parteien bestehenden Vertrages ist Hamburg, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

 

II. Besonderer Teil "SVG-Lernportal"

§ 1 Geltungsbereich

  1. Die SVG-Akademie betreibt ein Lernportal auf Basis eines Lern-Management-Systems. Die SVG-Akademie gewährt dem Kunden Zugang zu dem Lernportal, damit er auf diesem von der SVG-Akademie bereitgestellte standardisierte Online-Kurse sowie im Kundenauftrag individuell erstellte Online-Kurse nutzen kann. Der Kunde kann auf dem Lernportal durch Nutzung der Online-Kurse seine Mitarbeiter unterweisen und über das Lernportal auch eine Kontrolle und Dokumentation der erfolgten Unterweisung seiner Mitarbeiter durchführen.
     
  2. Das Hosting des Lernportals erfolgt durch die SVG-Akademie. Die SVG-Akademie wird dabei die erforderliche Software auf dem aktuellen Stand halten.
     
  3. Die SVG-Akademie wird dem Kunden Support bei der Nutzung des Lernportals leisten. Hierbei wird die SVG-Akademie den Support von Montag bis Freitag in der Zeit von 8.30 bis 16.00 Uhr erbringen.
     
  4. Das Lernportal ist für den Kunden grundsätzlich jeden Tag rund um die Uhr erreichbar. Dies gilt nicht während von der SVG-Akademie angekündigte Wartungs- und Updatearbeiten am Lernportal durchgeführt werden, in welchen dieses für den Kunden nicht erreichbar ist. Die SVG-Akademie wird den Kunden hierüber, soweit möglich, vor Beginn der Arbeiten informieren.

 

§ 2 Verfügbarkeit des Lernportals

Die SVG-Akademie schuldet eine Verfügbarkeit des Lernportals von durchschnittlich 99 % im Jahresmittel. Wartungs- und Updatearbeiten an dem Lernportal stellen keine Zeiten der Nichtverfügbarkeit dar.

 

§ 3 Reaktionszeiten bei Fehlern

Im Fall des Vorliegens eines Fehlers, der die Funktionsfähigkeit des Lernportals mehr als unerheblich beeinträchtigt, wird die SVG-Akademie in der Zeit von Montag bis Freitag in der Zeit von 8.30 bis 16.00 Uhr hierauf innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt der Fehlermeldung durch den Kunden reagieren und beginnen den Fehler zu beheben. Der Kunde hat die Fehlermeldung per E-Mail an support@svg-akademie.de zu übermitteln.

 

§ 4 Zugang zum Lernportal durch Kunden

  1. Der Kunde benennt der SVG-Akademie mindestens einen Ansprechpartner, der  den Zugriff auf das Kundenkonto, welches auf dem Lernportal der SVG-Akademie für den Kunden geführt wird, erhält.
     
  2. Der Kunde kann der SVG-Akademie weitere Ansprechpartner, die Zugriff auf das Kundenkonto, welches auf dem Lernportal der SVG-Akademie für den Kunden geführt wird, benennen.
     
  3. Alle vom Kunden der SVG-Akademie benannten Ansprechpartner erhalten zudem Zugriff auf das Kundenzentrum und sind berechtigt der SVG-Akademie Weisungen bezüglich folgender Punkte zu erteilen:
  • Anlegen, Löschen und Verwalten von Nutzern
  • Anlegen, Löschen und Verwalten von Kursen
  • Benennung neuer Ansprechpartner
  • Support-Aufträge vergeben (ggf. kostenpflichtig)
  • Individualisierungsaufträge für Online-Kurse vergeben (ggf. kostenpflichtig)

 

§ 5 Nutzung des Lernportals durch Kunden

  1. Der Kunde verpflichtet sich, bei der Nutzung des Lernportals das geltende Recht zu beachten und keine Rechte Dritter zu verletzen.
     
  2. Der Kunde hat jede Handlung zu unterlassen, die geeignet ist, den Betrieb des Lernportales oder deren technische Funktionen zu beeinträchtigen. Der Kunde hat insbesondere das unerlaubte Modifizieren, Blockieren oder Überschreiben von Daten zu unterlassen.
     
  3. Die SVG-Akademie hat das Recht, den Zugang des Kunden zu sperren, wenn er gegen die Verpflichtungen aus den Absätzen 1 oder 2 verstößt.

 

§ 6 Haftungsausschluss

Trotz sorgfältiger Erstellung, inhaltlich-didaktischer Aufbereitung und der sachlichen Prüfung durch eine Fachkraft, übernimmt die SVG-Akademie für die Inhalte und Darstellung der bereitgestellten Kurse keine Haftung auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität.

 

III. Besonderer Teil "Content-Entwicklung"

§ 1 Geltungsbereich

Die SVG-Akademie entwickelt für den Kunden Online-Content zu Schulungszwecken, wie Lernprogramme, Erklär- und Lernvideos, Hörbücher, Podcasts, Animationen und Online-Kurse.

 

§ 2 Pflichten des Kunden

Bei der Entwicklung des Online-Contents stellt der Kunde der SVG-Akademie einen Ansprechpartner aus seinem Hause zur Verfügung, mit welchem die SVG-Akademie die einzelnen vom Kunden gewünschten Inhalte des Online-Contents festlegen kann und welcher von Seiten des Kunden die Entwicklungsarbeiten begleitet.

 

§ 3 Vertragsinhalt

  1. Wird zwischen den Parteien ein Vertrag über die Entwicklung von Online-Content geschlossen, der nach Zeitaufwand vergütet werden soll, wird dem Kunden der tatsächliche Aufwand in Rechnung gestellt. Die SVG-Akademie wird dem Kunden in diesem Fall ein Angebot erstellen, welches eine Schätzung des voraussichtlich zu erwartenden Aufwands enthält. Wird der geschätzte Zeitaufwand bei der Auftragsausführung von der SVG-Akademie überschritten, so ist der tatsächlich für die Auftragsausführung erforderliche Zeitaufwand an die SVG-Akademie vorbehaltlich Abs. 2 zu vergüten.
     
  2. Erkennt die SVG-Akademie nach Beginn der Auftragsausführung, dass es voraussichtlich zu einer Überschreitung des geschätzten Zeitaufwands von mehr als 20 % kommt, so wird sie den Kunden hierüber informieren und ihm die Möglichkeit geben, darüber zu entscheiden, ob er den Auftrag mit dem höheren Zeitaufwand zu Ende führen möchte oder ob er diesen beenden möchte. Im Fall der Beendung schuldet der Kunde der SVG-Akademie die Vergütung des bisher entstandenen Zeitaufwands.
     
  3. Hat der Kunde nach Vertragsschluss Änderungswünsche, welche einen zeitlichen Mehraufwand verursachen, so ist dieser Mehraufwand von ihm zu vergüten.
     
  4. Der Kunde hat das Recht, den Auftrag jederzeit zu kündigen. Er hat der SVG-Akademie in diesem Fall die von dieser bisher für die Projektenwicklung aufgewandte Zeit zu vergüten.

 

§ 4 Nutzungsrecht

  1. Die SVG-Akademie übergibt dem Kunden den Online-Content dadurch, dass sie ihm diesen auf dem SVG-Lernportal zur Verfügung stellt. Auf Wunsch des Kunden übergibt die SVG-Akademie dem Kunden den Online-Content darüber hinaus in einem von ihm nicht bearbeitbaren Format, so beispielsweise im Format SCORM, .mp4,  oder .mp3. Der Kunde kann dieses Format für seine eigenen firmeninternen Zwecke vervielfältigen und kopieren.
     
  2. Die SVG-Akademie räumt dem Kunden an dem von ihr entwickelten Online-Content ein einfaches Nutzungsrecht ein. Der Kunde ist nicht berechtigt, Dritten Unterlizenzen zu erteilen.
     
  3. Die SVG-Akademie ist berechtigt, den Online-Content ganz oder in Teilen im Rahmen anderer Aufträge zu verwenden oder in anderer Weise zu nutzen.

 

IV. Besonderer Teil "SVG-Online-Seminare"

§ 1 Geltungsbereich

Die SVG-Akademie führt Online-Seminare zu verschiedenen Fachthemen durch. Die Online-Seminare werden zum einen live durchgeführt und zum anderen werden die Live-Seminare aufgezeichnet.

 

§ 2 Vertragsschluss zur Teilnahme an Online-Seminar und Stornierungsbedingungen

  1. Der Vertrag kommt durch die Anmeldung des Kunden und die Übersendung einer Anmeldebestätigung der SVG-Akademie zustande.
     
  2. Der Kunde kann die Teilnahme am Online-Seminar bis zum Seminarbeginn kostenfrei stornieren. Der Kunde erhält in diesem Fall eine bereits gezahlte Seminargebühr zurück.
     
  3. Die SVG-Akademie ist berechtigt, das Online-Seminar bis zum Seminarbeginn abzusagen. Die SVG-Akademie wird dem Kunden die Seminargebühr in diesem Fall zurückerstatten. Der Kunde hat keinen Anspruch auf ein Ersatz-Seminar.

 

§ 3 Leistungsumfang Online-Seminar

  1. Der Kunde erhält Zugang zum gebuchten Online-Seminar, indem er Zugriff auf das Video-Konferenz-System, auf dem der Live-Vortrag abgehalten wird, erhält.
     
  2. Der Kunde erhält auch einen Zugriff auf ein aufgezeichnetes Online-Seminar, wobei dieses nicht dasjenige Live-Seminar sein muss, zu dem der Kunde den Zugang erhalten hat, sondern auch die Aufzeichnung eines früheren themengleichen Seminars sein kann.
     
  3. Die Dauer des Zugriffs beträgt ein Jahr.
     
  4. Der Zugriff auf ein aufgezeichnetes Online-Seminar ist nur dem Kunden gestattet. Es ist dem Kunden nicht gestattet, Dritten den Zugriff auf das aufgezeichnete Online-Seminar zu ermöglichen.

 

§ 4 Leistungsumfang Streaming-Angebot (Premium Bundle)

  1. Der Kunde erhält Zugriff auf alle Aufzeichnungen von Online-Seminaren der SVG-Akademie in Form eines Streaming-Angebots für einen Zeitraum von einem Jahr.
     
  2. Der Zugriff auf das Streaming-Angebot ist nur dem Kunden gestattet. Es ist dem Kunden nicht gestattet, Dritten den Zugriff auf das Streaming-Angebot zu ermöglichen.

 

V. Besonderer Teil "Digitale Aus- und Weiterbildung - Online-Lehrgänge"

§ 1 Geltungsbereich

Die SVG-Akademie führt digitale Bildungslehrgänge durch. Die Online-Schulungen und -Lehrgänge werden über ein Video-Konferenz-System abgehalten, zu dem der Teilnehmer einen Zugang erhält.

 

§ 2 Vertragsschluss zur Teilnahme an digitalen Bildungslehrgängen und Stornierungsbedingungen

  1. Der Vertrag kommt durch die Anmeldung des Kunden und die Übersendung einer Anmeldebestätigung der SVG-Akademie zustande.
     
  2. Der Kunde kann die Teilnahme am Lehrgang bis 7 Tage vor Lehrgangsbeginn kostenfrei stornieren. Bei einer Stornierung zwischen dem 6. und dem 2. Tag vor Lehrgangsbeginn fallen Stornierungsgebühren in Höhe von 75 % der Teilnahmegebühr an. Bei einer Stornierung am Vortag oder am Tag des Lehrganges oder später wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
     
  3.  Die SVG-Akademie ist berechtigt, den Bildungslehrgang  bis zu dessen Beginn abzusagen. Die SVG-Akademie wird dem Kunden die Teilnahmegebühr in diesem Fall zurückerstatten. Der Kunde hat keinen Anspruch auf einen Ersatzlehrgang.

 

§ 3 Leistungsumfang digitaler Lehrgang

  1. Der Kunde erhält Zugang zum gebuchten digitalen Lehrgang, indem er Zugriff auf das Online-Konferenz-System, auf dem der digitale Lehrgang abgehalten wird, erhält.
     
  2. Es ist dem Kunden nicht gestattet, Dritten den Zugriff auf den digitalen Lehrgang zu ermöglichen. Nur der angemeldete Kunde darf an dem Lehrgang teilnehmen.
     
  3. Jegliche Lehrgangsmaterialien sind dem Teilnehmer für den persönlichen Gebrauch vorbehalten. Es ist dem Kunden nicht gestattet, Lehrgangsmaterialien für den nicht-persönlichen Gebrauch zu vervielfältigen oder zu verbreiten.

 

Stand: 10.02.2022