Fachkundelehrgang für verantwortliche Personen in Entsorgungsfachbetrieben, Betriebe für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen und Abfallbeauftragte
Sie sind auf der Suche nach dem Fachkundenachweis für Ihren Entsorgungsfachbetrieb bzw. Betrieb für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen nach § 54 KrWG oder benötigen einen Fachkundenachweis als Betriebsbeauftragter für Abfall bzw. Abfallbeauftragter? Um einen der geforderten Fachkundenachweise zu erhalten, schreibt der Gesetzgeber eindeutig vor:
Die für die Leitung und Beaufsichtigung eines Entsorgungsfachbetriebes sowie eines Betriebes zur Einsammlung oder Beförderung von Abfällen zur Beseitigung oder gefährlichen Abfällen zur Verwertung [...] verantwortlichen Personen müssen für ihren Tätigkeitsbereich [...] die erforderliche Fachkunde besitzen.
Dies erfordert [...] die Teilnahme an einem Grundlehrgang und [...] die regelmäßige Teilnahme an Fortbildungslehrgängen.
Aus der Vollzugshilfe zur "Anerkennung von Fachkundelehrgängen" (überarbeitete Fassung vom 03.07.2007)
Als digitaler Bildungsanbieter bieten wir Ihnen sowohl den Grundlehrgang als auch den Fortbildungslehrgang für den erforderlichen Fachkundenachweis in Form einer Online-Schulung an.
Sie sind unsicher, welcher Schwerpunkt der richtige für Sie ist?
Gerne geben wir Ihnen eine Einschätzung. Eine rechtssichere Auskunft erhalten Sie jedoch bei der für Sie zuständigen Abfallbehörde. In vielen Fällen ist auch das kommunale Ordnungs- oder Landratsamt eine gute Anlaufstelle für Ihre Fragen.
Sie entscheiden, welchen Fachkunde-Lehrgang Sie benötigen
Bundesweit anerkannt - Fachkundenachweis als verantwortliche Personen im Entsorgungsfachbetrieb gem. § 9 Abs. 1 Nr. 3 EfbV
Von zuhause oder im Büro - Fachkundenachweis als Betrieb für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen gem. § 5 Abs. 3 AbfAEV
Zertifizierter Onlinelehrgang - Fachkundenachweis als Betriebsbeauftragter für Abfall gem. § 9 Abs. 2 AbfBeauftrV (Abfallbeauftragter)
Aufbau des Lehrgangs
Der Online-Lehrgang findet in deutscher Sprache statt, gemäß der vorgegeben Inhalte der Vollzugshilfe „Anerkennung von Fachkundelehrgängen“. Als teilnehmende Person erhalten Sie die Lehrgangsunterlagen etwa eine Woche vor Beginn des Online-Lehrgangs. Des weiteren gliedert sich der Lehrgang zum einen in die Live-Veranstaltungen und zum anderen in einen Zugang zum SVG-Lernportal.
Live-Veranstaltungen
Die Live-Veranstaltungen sind je nach Lehrgang mehrtägige Online-Schulungen, in denen alle relevanten Themenfelder von unseren qualifizierten Referenten vermittelt werden. Die Teilnehmenden haben jederzeit die Möglichkeit ihre Mikrofone aufzuschalten und Fragen zu stellen. Bei den Live-Veranstaltungen besteht außerdem die Möglichkeit zum Erfahrungsaustausch untereinander.
Zertifikat / Teilnahmebescheinigung
Alle Teilnehmer des Fachkundelehrgangs erhalten nach Beendigung des Lehrgangs die jeweilige Teilnahmebescheinigung ihres gewählten Fachkundelehrgangs. Zwingende Voraussetzung für die Teilnahmebescheinigung ist eine kontinuierliche Teilnahme. Bei einer Abwesenheit von mehr als zwei Unterrichtseinheiten kann kein Teilnahmezertifikat ausgestellt werden.
Das SVG-Lernportal
Das SVG-Lernportal ist das begleitende Lernmanagementsystem für den Fachkundekurs. Über das Lernportal erhalten die Teilnehmer die Lehrgangsmaterialien, den Zugangslink für die Live-Veranstaltungen sowie die Aufzeichnungen zu den einzelnen Lehrgangstagen. Am Ende eines jeden Lehrgangs können Sie sich als teilnehmende Person ihr Zertifikat abrufen.
Technische Voraussetzung
Die Live-Veranstaltungen finden über das bewährte Konferenztool Zoom statt. Die Lehrgänge werden technisch von einem unserer Support-Mitarbeiter begleitet. Als teilnehmende Person besteht für Sie zusätzlich die Möglichkeit vorab an einen Technik-Test teilzunehmen, um eventuelle technische Hürden bei der Durchführung vorab zu minimieren.
Die Themen im Überblick
Gemäß der Vollzugshilfe „Anerkennung von Fachkundelehrgängen“ ergeben sich die Inhalte je nach gewähltem Lehrgang anhand der bestehenden Verordnungen. Hierzu zählt die Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV), die Verordnung über das Anzeige- und Erlaubnisverfahren für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen (AbfAEV) und die Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV). Bei jedem Modul bzw. Themengebiet legen wir großen Wert auf einen Erfahrungsaustausch untereinander. Außerdem liegt der Fokus neben den inhaltlichen Themengebieten ebenso auf den betriebsspezifischen Teilnehmerfragen.
Kreislaufwirtschaftsgesetz
Dieses Thema gehört zum Grundlagenmodul. Es werden die verschiedenen Bereiche des Kreislaufwirtschaftsgesetzes behandelt wie u.a. Rechtsquellen und Systematik des Umweltrechts, Verbindlichkeit, Vollzugshilfen, EU-Richtlinien und Verordnung, Technische Anleitungen, Verwaltungsvorschriften, Vollzugshilfen, der Anwendungsbereich des KrWG inkl. der Abgrenzung zum Wasserrecht, Bodenschutzrecht, Tierseuchenrecht, Lebensmittel- und Futtermittelrecht, der Abfallbegriff, die am Abfall beteiligten Gruppen wie Erzeuger, Besitzer, Beförderer, Sammler, Händler, Makler, die Abfallhierarchie sowie die Systematik, Bedeutung, Begriffe (Abfallvermeidung, Wiederverwendung, Verwertung, Beseitigung), die Grundpflichten, wie das Vermeiden, Verwerten, Beseitigen sowie die Getrennthaltungspflichten, Vermischungsverbote und die Produktverantwortung.
Art und Beschaffenheit von gefährlichen Abfällen
Dieses Thema gehört zum Grundlagenmodul. Hierbei geht es um die Art und Beschaffenheit von gefährlichen Gütern, wie die Unterscheidung von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen, Spiegeleinträge nach AVV, materielle Gefährlichkeitskriterien nach 3 (5) KrWG, § 3 (2) AVV sowie gefährliche Abfalleigenschaften, die Einteilung in HP-Gruppen sowie die Anforderung an den Umgang mit Abfällen, welche chemikalienrechtlich als gefährlich einzuordnen sind (REACH-VO, CLP-VO, TRGS 201, Gefahrstoffeinstufung, Kennzeichnung von Abfällen als Gefahrstoff).
Abfallverbringungsrecht
Dieses Thema gehört zum Grundlagenmodul. Es behandelt das Abfallverbringungsrecht. Dies betrifft u.a. die Vorschriften für die grenzüberschreitende Abfallverbringung, wie das "Basler Übereinkommen", das Abfallverbringungsgesetz, die EU-Abfallverbringungsverordnung, die Abfalleinordnung, das Notifizierungsverfahren sowie das Verfahren „Grüne Liste“, die besonderen Ausfuhrregelungen wie Ausfuhrverbote sowie die grundsätzlich mitzuführenden Unterlagen.
Rechtsverordnung auf Grund des Kreislaufwirtschaftsgesetzes
Dieses Thema gehört zum Grundlagenmodul. Es wird auf die erweiternden Verordnungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) eingegangen wie u.a. die Abfallverzeichnisverordnung (AVV), die Nachweisverordnung und Bezüge zu den Rechtsgrundlagen des KrWG, die Verordnung über das Anzeige- und Erlaubnisverfahren für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen (AbfAEV), die Entsorgungsfachbetriebsverordnung und die Anforderungen an die Organisation, die Ausstattung und die Tätigkeit eines Entsorgungsfachbetriebs, Anforderung an den Inhaber und die im Entsorgungsfachbetrieb beschäftigten Personen, Überwachungsvertrag, Entsorgergemeinschaft sowie weitere Rechtsverordnungen, wie bspw. GewAbfV, ErsatzbaustoffV, DepV, Altholz, Altöl, VersatzV.
Bezüge zum Güterkraftverkehrsrecht und Gefahrgut
Dieses Thema gehört zum Grundlagenmodul. Dabei geht es um die Bezüge zum Güterkraftverkehrsrecht und Gefahrgut, wie u.a. das Güterkraftverkehrsrecht, das Gefahrgutrecht (ADR, GGVSEB, GGBefG, GGAV), die korrekte Ladungssicherung (technisch), die bestehenden Sozialvorschriften (Lenk- und Ruhezeiten) sowie die Klassifizierung, das Verpacken, kennzeichnen und das Mitführen der notwendigen Begleitpapiere sowie Ausrüstungsgegenstände und korrekte Fahrzeugkennzeichnung sowie die notwendigen Versicherungen.
Vorschriften der betrieblichen Haftung
Dieses Thema gehört zum Grundlagenmodul. Hierbei geht es um die Vorschriften der betr. Haftung, wie u.a. das Zivilrecht, Öffentliches Recht, Straf- und Ordnungsrecht. die Gefährdungshaftung, die Verantwortlichkeiten und Pflichtendelegation, Ordnungswidrigkeiten- und Strafrecht sowie den Bezug zur Zuverlässigkeit.
Abfallbeauftragte / Betriebsbeauftragte für Abfall (Zusatzmodul)
Dieses Thema ist das Zusatzmodul für Abfallbeauftragte und behandelt alle Themen, welche gemäß § 9 Anlage 1 AbfBeauftrV für Betriebsbeauftragte für Abfall relevant sind. Hierbei geht es in Anlage 1 Nr. 17 AbfBeauftrV um Anlagen-, verfahrenstechnische und sonstige Maßnahmen der Vermeidung, der ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung und Beseitigung von Abfällen unter Berücksichtigung des Standes der Technik. In Anlage 1 II Nr. 1 – 3 AbfBeauftrV geht es um Verantwortungsbereich und Funktionsbeschreibung, persönliche und fachliche Qualifikationen/Kompetenzen, die Pflichten des Abfallbeauftragten, die Rechte des Abfallbeauftragten, die Verfahren zur Bestellung von Abfallbeauftragten und die persönliche Haftungs- und Verantwortungssituationen und Straf- und Bußgeldbestimmungen.
Vorschriften des Umweltrechts
Dieses Thema gehört zum Grundlagenmodul. Es werden die sonstigen Vorschriften des Umweltrechts sowie schädliche Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren, die von Abfällen ausgehen können, behandelt. Hierbei geht es u.a. um das Zulassungsrecht wie das Immissionsschutzrecht / Baurecht, die Anlagengestaltung wie BImSchG mit Verordnungen, Emissionen, Immissionen, Abgase, Gerüche, Stäube, Lärm, TA-Luft/Lärm, BVT sowie das Baurecht, Naturschutz, Bodenschutzrecht, Wasserrecht mit Verordnungen und Chemikalienrecht sowie ausgewählte Abfallstoffe mit schädlichen Umwelteinflüssen, z.B. Asbest.
Arbeitsschutz
Dieses Thema gehört zum Grundlagenmodul. Dabei werden die Themen des Arbeitsschutzes behandelt. Hierbei geht es u.a. um die Fachkraft für Arbeitssicherheit, Arbeitsmediziner, die Anforderungen an die Arbeitsschutzorganisation, Arbeitsstätten, technische Anlagen, die Gefährdungsbeurteilung, die Unterweisung zum Thema Arbeitsschutz, Berufsgenossenschaftliche Vorschriften, die Betriebssicherheitsverordnung, die Gefahrstoffverordnung sowie die Verantwortung im Arbeitsschutz und TRGS.
Grundlehrgang (Online)
Entsorgungsfachbetriebe | Sammler, Beförderer, Händler, Makler | Betriebsbeauftragte für Abfall | Abfallbeauftragte
Sie sind unsicher, welcher Schwerpunkt der richtige für Sie ist? Gerne geben wir Ihnen eine Einschätzung. Eine rechtssichere Auskunft erhalten Sie jedoch bei der für Sie zuständigen Abfallbehörde. In vielen Fällen ist auch das kommunale Ordnungs- oder Landratsamt eine gute Anlaufstelle für Ihre Fragen.
Grundlehrgang / Fachkunde
Entsorgungsfachbetriebe | Sammler, Beförderer, Händler und Makler
ZIELGRUPPE
Staatlich anerkannter Fachkundelehrgang für verantwortliche Personen im Entsorgungsfachbetrieb sowie Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfall.
Preis: 1.199,- € zzgl. MwSt.
(Bruttoendpreis 1.426,81 €)
ZEITEN & TERMINE
Der Lehrgang beginnt an jedem Lehrgangstag um 09:00 Uhr
und endet um 14:30 Uhr.
Vor jedem Lehrgang findet ein optionaler Techniktest statt.
Datum |
---|
10.02. - 14.02. und 17.02.2025 (36 UE) |
19.05. - 23.05. und 26.05.2025 (36 UE) |
22.09. - 26.09. und 29.09.2025 (36 UE) |
01.12. - 05.12. und 08.12.2025 (36 UE) |
UE = Unterrichtseinheit |
FACHKUNDEZERTIFIKAT
- Lehrgangsnachweis gemäß § 5 Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) in Verbindung mit § 54 KrWG
- Verantwortliche Person im Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 9 Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV)
KURSINHALTE
Entsorgungsfachbetriebe, Sammler, Beförderer, Händler und Makler |
---|
1. Kreislaufwirtschaftsgesetz |
2. Rechtsverordnung auf Grund des Kreislaufwirtschaftsgesetzes |
3. Abfallverbringungsrecht |
4. Bezüge zum Güterkraftverkehrsrecht und Gefahrgut |
5. Art und Beschaffenheit von gefährlichen Gütern |
6. Sonstige Vorschriften des Umweltrechts |
7. Arbeitsschutz |
8. Vorschriften der betrieblichen Haftung |
9. Aufgaben, Rechte und Pflichten eines Abfallbeauftragten |
Grundlehrgang / Fachkunde
Betriebsbeauftragte für Abfall | Abfallbeauftragte
ZIELGRUPPE
Staatlich anerkannter Fachkundelehrgang für leitende Personen, welche die Funktion des Betriebsbeauftragten für Abfall (Abfallbeauftragten) übernehmen sollen.
Preis: 1.349,- € zzgl. MwSt.
(Bruttoendpreis 1.605,31 €)
ZEITEN & TERMINE
Der Lehrgang beginnt an jedem Lehrgangstag um 09:00 Uhr und endet um 14:30 Uhr, am letzen Lehrgangstag um 10:30 Uhr.
Vor jedem Lehrgang findet ein optionaler Techniktest statt.
Datum |
---|
10.02. - 14.02. und 17. - 18.02.2025 (38 UE) |
19.05. - 23.05. und 26. - 27.05.2025 (38 UE) |
22.09. - 26.09. und 29. - 30.09.2025 (38 UE) |
01.12. - 05.12. und 08. - 09.12.2025 (38 UE) |
UE = Unterrichtseinheit |
FACHKUNDEZERTIFIKAT
Lehrgangsnachweis gemäß § 5 Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) in Verbindung mit § 54 KrWG
Verantwortliche Person im Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 9 Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV)
Betriebsbeauftragter für Abfall / Abfallbeauftragter gem. § 9 Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV)
KURSINHALTE
Betriebsbeauftragte für Abfall / Abfallbeauftragter |
---|
1. Kreislaufwirtschaftsgesetz |
2. Rechtsverordnung auf Grund des Kreislaufwirtschaftsgesetzes |
3. Abfallverbringungsrecht |
4. Bezüge zum Güterkraftverkehrsrecht und Gefahrgut |
5. Art und Beschaffenheit von gefährlichen Gütern |
6. Sonstige Vorschriften des Umweltrechts |
7. Arbeitsschutz |
8. Vorschriften der betrieblichen Haftung |
9. Aufgaben, Rechte und Pflichten eines Abfallbeauftragten |
10. Abfallbeauftragter (AbfBeauftrV) |
Fortbildungslehrgang (Online)
Entsorgungsfachbetriebe | Sammler, Beförderer, Händler, Makler | Betriebsbeauftragte für Abfall | Abfallbeauftragte
Fortbildungslehrgang / Fachkunde
Entsorgungsfachbetriebe | Sammler, Beförderer, Händler und Makler
ZIELGRUPPE
Staatlich anerkannter Fachkundelehrgang für verantwortliche Personen im Entsorgungsfachbetrieb sowie Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfall.
Preis: 599,- € zzgl. MwSt.
(Bruttoendpreis 712,81 €)
ZEITEN & TERMINE
Der Lehrgang beginnt an jedem Lehrgangstag um 09:00 Uhr und endet an den ersten beiden Lehrgangstagen um 14:30 Uhr,
am letzten Lehrgangstag um 13:00 Uhr.
Vor jedem Lehrgang findet ein optionaler Techniktest statt.
Datum |
---|
18.11. - 20.11.2024 (17 UE) |
20.01. - 22.01.2025 (17 UE) |
05.05. - 07.05.2025 (17 UE) |
08.09. - 10.09.2025 (17 UE) |
17.11. - 19.11.2025 (17 UE) |
UE = Unterrichtseinheit |
FACHKUNDEZERTIFIKAT
- Lehrgangsnachweis gemäß § 5 Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) in Verbindung mit § 54 KrWG
- Verantwortliche Person im Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 9 Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV)
KURSINHALTE
Entsorgungsfachbetriebe, Sammler, Beförderer, Händler und Makler |
---|
1. Vorschriften des Abfallrechts und sonstige abfallrechtliche Umweltvorschriften / KrWG und untergliederte Vorschriften |
2. Neue abfallrechtliche Vorschriften |
3. Güterkraftverkehrsrecht |
4. Arbeitssicherheit |
5. Betriebsbeauftragte Abfall |
Fortbildungslehrgang / Fachkunde
Betriebsbeauftragte für Abfall | Abfallbeauftragter
ZIELGRUPPE
Staatlich anerkannter Fachkundelehrgang für leitende Personen, welche die Funktion des Betriebsbeauftragten für Abfall (Abfallbeauftragten) übernehmen sollen.
Preis: 599,- € zzgl. MwSt.
(Bruttoendpreis 712,81 €)
ZEITEN & TERMINE
Der Lehrgang beginnt an jedem Lehrgangstag um 09:00 Uhr und endet an den ersten beiden Lehrgangstagen um 14:30 Uhr,
am letzten Lehrgangstag um 13:00 Uhr.
Vor jedem Lehrgang findet ein optionaler Techniktest statt.
Datum |
---|
18.11. - 20.11.2024 (17 UE) |
20.01. - 22.01.2025 (17 UE) |
05.05. - 07.05.2025 (17 UE) |
08.09. - 10.09.2025 (17 UE) |
17.11. - 19.11.2025 (17 UE) |
UE = Unterrichtseinheit |
FACHKUNDEZERTIFIKAT
Lehrgangsnachweis gemäß § 5 Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) in Verbindung mit § 54 KrWG
Verantwortliche Person im Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 9 Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV)
Betriebsbeauftragter für Abfall / Abfallbeauftragter gem. § 9 Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV)
KURSINHALTE
Betriebsbeauftragte für Abfall / Abfallbeauftragter |
---|
1. Vorschriften des Abfallrechts und sonstige abfallrechtliche Umweltvorschriften / KrWG und untergliederte Vorschriften |
2. Neue abfallrechtliche Vorschriften |
3. Güterkraftverkehrsrecht |
4. Arbeitssicherheit |
5. Betriebsbeauftragte Abfall |
Anmeldung zum Online-Lehrgang für Entsorgungsfachbetriebe, Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen und Abfallbeauftragte
Was Sie sonst noch wissen sollten.
Die wichtigsten Antworten auf die Fragen zum Online-Lehrgang für Entsorgungsfachbetriebe, Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen sowie Abfallbeauftragten.
Welche Ministerien sind für die länderspezifischen, abfallrechtlichen Fragestellungen sowie den Vollzug des Abfallrechts zuständig?
Hier sehen sie eine Übersicht über die in der Bund-/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) mitwirkenden Ministerien der Bundesländer
Hier finden Sie eine Liste mit allen Ministerien für die verschiedenen Bundesländer:
- Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
- Bayrisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
- Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Berlin
- Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg
- Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau Bremen
- Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft der Freien und Hansestadt Hamburg
- Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
- Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
- Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz
- Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
- Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten des Landes Rheinland-Pfalz
- Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz Saarland
- Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft
- Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt
- Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein
- Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz
- Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU)
Welche Arten von Unternehmen und Organisationen sind zur Bestellung eines Abfallbeauftragten verpflichtet?
Unternehmen und Organisationen, die zur Bestellung eines Abfallbeauftragten verpflichtet sind
Verschiedene Arten von Unternehmen und Organisationen sind zur Bestellung eines Abfallbeauftragten verpflichtet. Dies wird durch das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und die Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV) geregelt. Im Wesentlichen sind dies Unternehmen und Organisationen, die Abfallanlagen betreiben, Anlagen betreiben, in denen mit gefährlichen Abfällen umgegangen wird, oder Rücknahmesysteme und -stellen betreiben.
Hier ist eine detailliertere Aufschlüsselung:
- Betreiber von Abfallanlagen: Dazu gehören beispielsweise Deponien bis zur endgültigen Stilllegung.
- Betreiber von Anlagen, in denen mit gefährlichen Abfällen umgegangen wird:
Dies betrifft insbesondere Krankenhäuser und Kliniken, die mehr als zwei Tonnen gefährliche Abfälle pro Jahr anfallen. Ebenfalls betroffen sind genehmigungsbedürftige Anlagen, die bestimmte Mengen an gefährlichen oder nicht gefährlichen Abfällen pro Jahr überschreiten. Dazu zählen unter anderem Anlagen nach den Nummern 1 bis 7 sowie den Nummern 9 und 10 des Anhangs 1 zur Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen, wenn mehr als 100 Tonnen gefährliche Abfälle oder 2000 Tonnen nicht gefährliche Abfälle anfallen. - Betreiber von Rücknahmesystemen und -stellen: Dies betrifft Unternehmen, die im Rahmen der Produktverantwortung Abfälle zurücknehmen.
- Beispiele hierfür sind Unternehmen, die Verkaufsverpackungen zurücknehmen, die bei privaten Endverbrauchern anfallen, Elektro- und Elektronik-Altgeräte zurücknehmen, Geräte-Altbatterien zurücknehmen oder freiwillig Auto- und Industrie-Altbatterien zurücknehmen.
- Konkret betrifft dies unter anderem Hersteller und Vertreiber, die bestimmte Mengen an Transportverpackungen, Verkaufs- und Umverpackungen zurücknehmen. Auch Hersteller und Vertreiber, die Elektro- und Elektronikaltgeräte oder Fahrzeug- und Industrie-Altbatterien zurücknehmen, sind dazu verpflichtet. Schließlich fallen auch Betreiber von Systemen unter diese Regelung, die Verpackungen, Elektro- und Elektronikaltgeräte oder Geräte-Altbatterien zurücknehmen.
Die Art der Abfälle, die Mengen sowie die Branche des Unternehmens spielen bei der Frage, ob ein Abfallbeauftragter bestellt werden muss, eine entscheidende Rolle.
Es gibt auch Unternehmen, die grundsätzlich einen Abfallbeauftragten bestellen müssen. Die genauen Regelungen hierzu sind in der Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV) festgelegt.
Die Nichtbestellung eines Abfallbeauftragten trotz Verpflichtung kann zu Bußgeldern gegen den Verpflichteten, also den Geschäftsführer und gegebenenfalls die juristische Person, führen.
Was sind Aufgaben eines Abfallbeauftragten?
Aufgaben und Pflichten eines Abfallbeauftragten
Ein Abfallbeauftragter, auch bekannt als Betriebsbeauftragter für Abfall, berät den Unternehmer oder Betreiber einer Anlage und die Betriebsangehörigen in Angelegenheiten der Kreislaufwirtschaft und Abfallbeseitigung. Seine Aufgaben sind im § 60 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) geregelt.
Aufgaben des Abfallbeauftragten:
- Überwachung des Abfallwegs: Der Abfallbeauftragte überwacht den Weg der Abfälle von ihrer Entstehung oder Anlieferung bis zur Verwertung oder Beseitigung.
- Sicherstellung der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften: Der Abfallbeauftragte ist dafür verantwortlich, die Einhaltung der abfallrechtlichen Vorschriften und die Erfüllung von Bedingungen und Auflagen zu überwachen. Dies geschieht durch regelmäßige Kontrollen der Betriebsstätte und der Art der Abfälle.
- Feststellung und Meldung von Mängeln: Stellt der Abfallbeauftragte Mängel fest, teilt er diese mit und macht Vorschläge zur Behebung.
- Schulung und Unterweisung der Beschäftigten: Der Abfallbeauftragte klärt die Beschäftigten über Gefahren für Mensch und Umwelt sowie den sicheren Umgang mit gefährlichen Abfällen auf.
- Förderung umweltfreundlicher Verfahren und Erzeugnisse: Der Abfallbeauftragte wirkt auf die Entwicklung und Einführung umweltfreundlicher und abfallarmer Verfahren sowie Erzeugnisse hin. Dazu gehört auch die Begutachtung dieser Verfahren und Erzeugnisse.
- Verbesserung der Abfallentsorgung: Bei Anlagen, in denen Abfälle anfallen, verwertet oder beseitigt werden, wirkt der Abfallbeauftragte auf Verbesserungen des Verfahrens hin.
- Jährliche Berichterstattung: Der Abfallbeauftragte erstattet dem zur Bestellung Verpflichteten jährlich einen schriftlichen Bericht über die getroffenen und beabsichtigten Maßnahmen zur Abfallvermeidung und -bewirtschaftung.
Pflichten des Abfallbeauftragten:
- Beratung des Arbeitgebers und der Betriebsangehörigen: Der Abfallbeauftragte berät den Arbeitgeber (Betreiber) und die Betriebsangehörigen in allen Fragen der Abfallvermeidung und Abfallbewirtschaftung.
- Hinwirken auf Verfahrensverbesserungen: Bei Anlagen, in denen Abfälle anfallen, verwertet oder beseitigt werden, muss er auf Verbesserungen des Verfahrens hinwirken.
- Fachkunde und Zuverlässigkeit: Der Abfallbeauftragte muss die in der AbfBeauftrV festgelegten Anforderungen an Fachkunde und Zuverlässigkeit erfüllen.
Der Abfallbeauftragte ist ein wichtiges Instrument der innerbetrieblichen Selbstüberwachung. Er hat jedoch keine unmittelbaren Pflichten gegenüber einer Aufsichtsbehörde. Die letztendliche Verantwortung für den ordnungsgemäßen Umgang mit Abfällen im Unternehmen verbleibt beim Betreiber der Anlage oder dem Eigentümer der Abfälle. Die Bestellung eines Abfallbeauftragten entbindet diese nicht von ihrer Verantwortung.
Zusätzlich zu diesen explizit genannten Aufgaben und Pflichten ergeben sich weitere Verantwortlichkeiten aus den Rechten des Abfallbeauftragten, wie z. B. dem Vortragsrecht bei der Geschäftsführung und dem Recht auf Unterstützung bei der Erfüllung seiner Aufgaben. Er muss außerdem an Fortbildungen teilnehmen, um seinen Wissensstand aktuell zu halten.