Arbeitsschutz­unterweisung

Jährliche Arbeitsschutzunterweisung

Warum Online-Schulung besser ist!

Mitarbeiterschulungen können umständlich und zeitaufwändig sein: Termine organisieren. Anreise bezahlen. Und obendrein noch Mitarbeiter motivieren, die keine Schulbank drücken wollen. Das muss nicht sein. Sparen Sie sich Ihre Zeit und Ihre Nerven! Denn es ist kostengünstiger und effektiver, die jährliche Arbeitsschutzunterweisung elektronisch durchzuführen, wie unsere Vorteile zeigen:

  1. Alle Mitarbeiter schnell erreichen
    Sie laden Ihre Belegschaft für den Online-Kurs zur Arbeitsschutzunterweisung ein. Mehr nicht.

  2. Zeit und Geld sparen
    Niemand muss seine Arbeit für den ganzen Tag unterbrechen. Ihre Mitarbeiter lernen am Ort ihrer Wahl. Im Büro oder unterwegs.

  3. Nachweis automatisch archiviert
    Nach dem Abschlusstest erhalten die Mitarbeiter ein Zertifikat – und Sie den Nachweis für die ordnungsgemäße jährliche Arbeitsschutzunterweisung. Alles im SVG-Lernportal dokumentiert.

  4. Revisionssicher und geprüft
    SVG-Fachkräfte für Arbeitssicherheit haben die Online-Schulung entwickelt. Sie erhalten fachlich einwandfreie Inhalte. Die Abschlüsse der Online-Kurse werden revisionssicher für 5 Jahre aufbewahrt.

  5. Durchführungsquote 100 Prozent
    Krank oder abwesend? Kein Problem! Die elektronische Schulung zur jährlichen Arbeitsschutzunterweisung ist flexibel durchzuführen.

Ihr Kontakt countabovethefold 2

Anna Zimmermann

Produktmanagerin

Tel.: 040 53798-7071

lernportal@svg-akademie.de

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Hier sehen Sie einen ersten Einblick in die Inhalte der Unterweisung Arbeitsschutz

Im Arbeitsschutz sind viele unterschiedliche Personen und Institutionen beteiligt, die verschiedene Verantwortungen wahrnehmen. Hierzu zählen der Arbeitgeber, der Betriebsrat, der Sicherheitsbeauftragte, die Fachkraft für Arbeitssicherheit, der Betriebsarzt, die Berufsgenossenschaft sowie die staatliche Arbeitsschutzaufsicht. In der Unterweisung Arbeitsschutz werden die Mitarbeitenden anhand verschiedener Interaktionen mit den Aufgaben der verschiedenen Beteiligten im Arbeitsschutz vertraut gemacht.

In der Unterweisung Arbeitsschutz werden zusätzlich die wichtigsten Bereiche des Arbeitsschutzes für Mitarbeiter behandelt. Was sind die häufigsten Unfallursachen im Arbeitsumfeld und wie können diese verhindert werden? Außerdem erfahren Sie wie die Mitarbeitenden bei einem Arbeitsunfall vorgehen sollen.

Gefahrenquelle im Unternehmen

Das Ziel einer Unterweisung im Arbeitsschutz ist es, Gefahren abzuwehren und so das Leben und die Gesundheit der Beschäftigten zu schützen. Daher erfahren Mitarbeitende wie Sie sich im Not- oder Gefahrenfall richtig verhalten? Welche Besonderheiten im Brandfall zu beachten sind und wie Sie richtig reagieren? Da Gefahren im Arbeitsbereich durch unterschiedliche Anzeichen erkannt werden können, ist es wichtig die Mitarbeitenden dafür zu sensibilisieren. Sichtbarer Rauch oder stechende Gerüche sind beispielsweise Anzeichen für eine Anomalie am Arbeitsplatz.

Die häufigste Ursache von Arbeitsunfällen ist menschliches Fehlverhalten daher ist die Unterweisungen Arbeitsschutz ein wichtiges Mittel und gesetzliche Vorgaben und Unfälle am Arbeitsplatz zu vermeiden.

Nutzen Sie den Kurs „Jährliche Arbeitsschutzunterweisung“ der SVG-Akademie:

Probieren Sie unsere Online-Schulung aus!

 

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Was sagt der Gesetzgeber zur Online-Durchführung der jährlichen Arbeitsschutzunterweisung?

Der Einsatz von Online-Lernprogrammen im Rahmen der Arbeitsschutzunterweisung ist grundsätzlich möglich. Damit erfüllen Sie nach aktuellem Recht und gültigen Vorgaben der DGUV Ihre Verpflichtung, Ihre Beschäftigten jährlich in Sicherheit- und Gesundheitsschutz bei der Arbeit zu schulen und während der Arbeitszeit zu unterweisen.

Online-Kurse können ebenso als Unterstützung (aber nicht als Ersatz) für eine Präsenzunterweisung eingesetzt werden, wenn entweder der Gesetzgeber mündliche Unterweisungen vorschreibt (z.B. bei Gefahrstoffen, siehe: Gefahrstoffverordnung, vgl. § 14 Abs. 2 Satz 1 GefStoffV) oder praktische Übungen Bestandteil der Unterweisungen sein müssen (z.B. Flurförderzeuge oder Atemschutzgeräte).

Am besten geht das mit einem anerkannten Anbieter an Ihrer Seite: Ob kleines, mittelständisches oder großes Unternehmen – die SVG steht für Zuverlässigkeit, kompromisslose Qualität und langjährige Erfahrung in Transport und Logistik.

Inhalt, Ablauf und Vorteile des Online-Kurses Arbeitsschutzunterweisung


Welche Themen behandelt unsere Unterweisung Arbeitsschutz?

Die SVG-Akademie Unterweisung zum Arbeitsschutz schult Ihre Mitarbeiter über mögliche Gefährdungen an der Arbeitsstätte und dem Arbeitsplatz:

  • Verhalten bei einem Arbeitsunfall
    Wie handeln die verschiedenen Beteiligten korrekt und welche Aufgaben haben Sie bei einem Arbeitsunfall?
  • Beteiligte im Arbeitsschutz
  • Flucht- und Rettungsplan
    Hinweisschilder, Symbole
  • Rechte und Pflichten als Arbeitnehmer
  • Vorstellung des dualen Systems im Arbeitsschutz
  • Verhalten im Gefahrenfall (Brand etc.)
  • Hinweisschilder und Notfalleinrichtungen
    Flucht- und Rettungsplan und Verbandbuch
  • Verhalten auf dem Betriebsgelände und im Gebäude

Wie läuft die online Unterweisung Arbeitsschutz ab?

Jeder Ihrer Mitarbeiter kann an der Unterweisung zum Thema Arbeitsschutz anhand verschiedener Endgeräte teilnehmen. Dadurch ist ein ortsunabhängiges Lernen im eigenen Tempo gewährleistet, was zu einer hohen Abschlussquote führt.

  • Kompaktes Format
    30 Minuten Arbeitsschutzunterweisung
  • Videos und Interaktionen
    Vertonung der Videos und deutsche Untertitel
  • Persönlicher Ansprechpartner
    Direkt bei der SVG-Akademie
  • Unterweisungsnachweis
    Abschlusstest und Zertifikat im SVG-Lernportal, ausdruckbar und zum Download
  • Verfügbar für diverse Endgeräte
    Desktop, Tablet, Mobil

Welche Vorteile hat die online Durchführung für Unternehmer?

Das SVG-Lernportal ist in Rechenzentren in Deutschland beheimatet und steht für eine sichere Datenübermittlung.

  • Sammeldownload aller Zertifikate
    Übersichtliches Reportingtool zeigt Abschlüsse aller Mitarbeiter
  • Lerntracking und Reporting
    Individuelle Erinnerungsfunktion, Kontrolle, Dokumentation
  • Nutzer-Accounts mit und ohne E-Mail-Adresse
    Zugriffsinformationen auch via Handzettel verfügbar
  • Archivierung
    Zertifikate und Nachweise auch von ausgeschiedenen Mitarbeitern
  • Abbildung der Unternehmensstruktur
    Standorte, Abteilungen, Gruppen

Jährliche Arbeitsschutzunterweisung für Mitarbeiter online schulen?

Sie wollen das auch! Wir beraten Sie gerne!

 


Wie ist der Arbeitsschutz in Deutschland geregelt?

Der Arbeitsschutz in Deutschland dient dem Schutz der Angestellten vor Sicherheits- und Gesundheitsgefährdungen bei der Ausübung Ihrer Arbeit. Hierfür werden verschiedene Maßnahmen, Mittel oder Methoden angewandt, mit dem obersten Ziel zur Verhütung von Arbeitsunfällen und dem Schutz der Gesundheit aller Beschäftigten.

In Deutschland ist die Überwachung des Arbeitsschutzes in zwei Bereiche aufgeteilt:

  1. durch die Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder
  2. durch den selbstverwaltenden Bereich (Unfallversicherungsträger: Spitzenverband DGUV)

Die Zusammenarbeit beider Seiten wird durch eine „Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie" verbessert. Die beiden Bereiche teilen sich verschieden Aufgaben und Befugnisse im Arbeitsschutzsystem:

Staat Unfallversicherungsträger
Überwachung/Kontrolle Überwachung/Kontrolle
Beratung Beratung und Unterstützung
Aussprechen von Strafen/Anordnungen Versicherung
Sperrung von Betrieben/Betriebsteilen Aussprechen von Bußgeldern/Anordnungen

Die häufigsten Fragen rund um die Unterweisung Arbeitsschutz online:

1. Wie oft muss ich als Unternehmer meine Mitarbeiter zum Thema Arbeitsschutz unterweisen?

Mindestens einmal pro Jahr, so schreibt es das Arbeitsschutzgesetz § 12 bzw. die DGUV Vorschrift 1 §4 vor. Hinzu kommen noch weitere Anlässe, die eine Mitarbeiterschulung erforderlich machen. Dazu zählen zum Beispiel Neueinstellungen, Änderung des Arbeitsplatzes und der Aufgaben, die Einführung von neuen Geräten oder Arbeitsmitteln, eine neue Gefährdungsbeurteilung, Unfälle oder Beinahe-Unfälle.

2. Sind Online-Unterweisungen überhaupt rechtssicher?

Ja, das sind sie. Hierbei wird vom Gesetzgeber u.a. zwischen Unterweisungen gemäß Arbeitsschutzgesetz und Unterweisungen für Fahrer unterschieden. In beiden Fällen können Online-Lernprogramme eingesetzt werden, der Verordnung (EU) Nr. 165/2014 Artikel 33 zufolge.

Hierbei gilt es folgendes zu beachten:
Bei der Unterweisung nach dem Arbeitsschutzgesetz können Unternehmer ihrer Verpflichtung unter Einsatz von Online-Kursen nachkommen. Im Anschluss absolviert der Beschäftigte Verständnistests als Erfolgskontrolle und erhält dafür ein Zertifikat. Dabei muss mit hinreichender Sicherheit die Identität des Beschäftigten festgestellt werden können, der die Online-Schulung abgelegt hat. Zu diesem Zweck erhält etwa der Beschäftigte ein eigenes Online-Passwort für den Zugang und den Online-Abschlusstest.
Bei speziellen Erfordernissen und einer damit einhergehenden spezifischen Unterweisung kann diese in Form einer individuellen Anpassung der Online-Schulung auf die speziellen Erfordernisse des Betriebes erfolgen. Ebenfalls können Online-Kurse zur Unterstützung einer Präsenzschulung eingesetzt werden – beispielsweise für den Fall, dass vom Gesetz mündliche Unterweisungen (z. B. bei Gefahrstoffen) oder praktische Übungen (z. B. Flurförderzeuge, Atemschutzgeräte) Bestandteil der Unterweisungen sein müssen. Der Unternehmen muss jedoch sicher stellen, dass sich ein Mitarbeiter jederzeit mit Fragen zum Thema Arbeitssicherheit an den Vorgesetzen oder eine Fachkraft wenden kann.
Bei der Unterweisung für Fahrer – zum Beispiel bei der Benutzung von Fahrtenschreibern – kann der Unternehmung seine Verpflichtung unter Einsatz von Online-Kursen erfüllen. Dabei gilt Gleiches zu beachten wie bei der Unterweisung nach dem Arbeitsschutz, um die Identität des den Online-Kurs und den Abschlusstest absolvierenden Beschäftigten mit hinreichender Sicherheit festzustellen.

3. Benötigen meine Mitarbeiter E-Mail-Adressen?

Nein, eine persönliche E-Mail-Adresse für Mitarbeiter ist keine Voraussetzung, um an einer Online-Schulung teilzunehmen. Allerdings erleichtert es den Ablauf und das Controlling für Sie als Unternehmer, wenn sie vorliegt:
Mitarbeiter mit einer E-Mail-Adresse erhalten ihre Zugangsdaten, Willkommens- und Erinnerungsnachrichten oder Passwort-Rücksetzungen per E-Mail.
Mitarbeiter, die keine E-Mail-Adresse mitbringen, bekommen ein Nutzernamenschema sowie einen Handzettel, auf dem ihre Zugangsinformationen enthalten sind. Mit diesem Handzettel (digital als PDF oder ausgedruckt auf Papier) können die Mitarbeiter dann über ein Handy, einen Desktop-PC oder ein Tablet über den Browser die Online-Schulung besuchen.

Gut, zu wissen: Sie können auch private E-Mail-Adressen der Nutzer verwenden, vorausgesetzt die Mitarbeiter stimmen diesem Vorgehen für diesen betrieblichen Zweck zu. Die SVG-Akademie garantiert, dass die Daten der Nutzer nicht zweckentfremdet werden und nur im SVG-Lernportal gespeichert sind. Auch nachträglich können Nutzer ihre E-Mail-Adresse für ein eigenes Nutzerkonto bei der SVG-Akademie hinterlegen.

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