Jährliche Brandschutzunterweisung
Richtiges Verhalten im Brandfall
Mitarbeiterschulungen können umständlich und zeitaufwändig sein. In Betrieben wird zudem oft argumentiert, dass es in der Vergangenheit noch nie zu einem Brand gekommen sei und die Wahrscheinlichkeit eines Brandes ja durchaus gering sei. Diese Meinung ist fahrlässig und Ihr wurde sogar gerichtlich widersprochen:
„Es entspricht der Lebenserfahrung, dass mit der Entstehung eines Brandes praktisch jederzeit gerechnet werden muss. Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausbricht, beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss.“
(Urteil des Oberverwaltungsgericht Münster, 10A 363/86 vom 11.12.1987)
Zur Brandprävention zählt daher die regelmäßige Brandschutzunterweisung der Mitarbeiter. Sie ist eine organisatorische Maßnahme im betrieblichen Brandschutz und dient dem Schutz des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit der Beschäftigten. Gerade bei dieser wichtigen Unternehmerpflicht sollten Sie keine Kompromisse eingehen. Unsere online Brandschutzunterweisung wurde von Fachkräften der SVG Arbeitssicherheit entwickelt und geprüft. Die Brandschutzunterweisung beinhaltet dabei folgende Punkte:
Bedeutung des Brandschutzes
Warum das Verhalten der Mitarbeiter bei der Verhütung und Bekämpfung von Bränden und Explosionen so wichtig ist.Entstehung von Bränden und Brandrisiken im Unternehmen
Wie entstehen Brände und welche Faktoren im betrieblichen Umfeld können dabei ein Rolle spielen.Richtiges Verhalten im Brandfall
Das richtige Absetzen eines Notrufs und welche Anforderung gibt es an Flucht- und Rettungswege.Unterschiedliche Brandarten und Löschmethoden
Richtige Brandbekämpfung für verschieden Brandklassen und Bedienung von Feuerlöschgeräten.- Maßnahmen zur Brandprävention
Brandschutzkonzept mit vorbeugendem und abwehrendem Bradnschutz.
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Was sagt der Gesetzgeber zur Online-Durchführung der jährlichen Brandschutzunterweisung für Mitarbeiter?
Der Einsatz von Online-Lernprogrammen im Rahmen der Brandschutzunterweisung ist grundsätzlich möglich. Damit erfüllen Sie nach aktuellem Recht und gültigen Vorgaben der DGUV Ihre Verpflichtung, Ihre Beschäftigten jährlich in Sicherheit- und Gesundheitsschutz bei der Arbeit zu schulen und während der Arbeitszeit zu unterweisen.
Online-Kurse können ebenso als Unterstützung (aber nicht als Ersatz) für eine Präsenzunterweisung eingesetzt werden, wenn entweder der Gesetzgeber mündliche Unterweisungen vorschreibt (z.B. bei Gefahrstoffen, siehe: Gefahrstoffverordnung, vgl. § 14 Abs. 2 Satz 1 GefStoffV) oder praktische Übungen Bestandteil der Unterweisungen sein müssen (z.B. Flurförderzeuge oder Atemschutzgeräte).
Am besten geht das mit einem anerkannten Anbieter an Ihrer Seite: Ob kleines, mittelständisches oder großes Unternehmen – die SVG steht für Zuverlässigkeit, kompromisslose Qualität und langjährige Erfahrung in Transport und Logistik.
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Inhalt, Ablauf und Vorteile des Online-Kurses "Jährliche Brandschutzunterweisung"
Welche Inhalte bietet der Online-Kurs „Brandschutzunterweisung“?
Die jährliche Brandschutzunterweisung funktioniert mit der SVG ganz praktisch: Die SVG schult Ihre Mitarbeiter elektronisch, wenn sie im Büro sind oder unterwegs. Ihre Beschäftigten lernen mögliche Gefährdungen und Gefahrstoffe an der Arbeitsstätte und dem Arbeitsplatz kennen und wie richtiges Handeln größere Schäden verhindern kann:
- Wichtigkeit des Brandschutzes
Sensibilisierung der Mitarbeiter für eine erhöhte Sicherheit im Betrieb - Entstehung von Bränden
Brandursachen und Brandquellen erkennen und vermeiden - Richtiges Verhalten im Brandfall
drei Handlungsschritte, Flucht- und Rettungsplan - Unterschiedliche Brandarten und Löschmethoden
Brandbekämpfung: Brandklassen, Löschmitteleignung und Löschmethoden - Maßnahmen zur Prävention von Bränden
Vorbeugender Brandschutz und abwehrender Brandschutz (Brandschutzkonzept nach § 14 Brandschutz MBO) - Praxisaufgaben zum Brandschutz
Wie läuft die Online-Unterweisung Brandschutz ab?
Jeder Ihrer Mitarbeiter kann teilnehmen und verschiedene Endgeräte nutzen. Ortsunabhängiges Lernen im eigenen Tempo führt zu einer hohen Abschlussquote.
- Kompaktes Format
15 bis 20 Minuten jährliche Brandschutzunterweisung - Universell verständlich
Vertonung und Untertitel in derselben Sprache (Deutsch) - Persönlicher Ansprechpartner
Direkt bei der SVG-Akademie - Unterweisungsnachweis
Abschlusstest und Zertifikat im SVG-Lernportal, ausdruckbar und zum Download - Verfügbar für diverse Endgeräte
Desktop, Tablet, Mobil
Welche nützlichen Funktionen hat die online Brandschutzunterweisung für Ihre Mitarbeiter?
Das SVG-Lernportal ist in Rechenzentren in Deutschland beheimatet und steht für eine sichere Datenübermittlung.
- Sammeldownload aller Zertifikate
Übersichtliches Reportingtool zeigt Abschlüsse aller Mitarbeiter - Lerntracking und Reporting
Individuelle Erinnerungsfunktion, Kontrolle, Dokumentation - Nutzer-Accounts mit und ohne E-Mailadresse
Zugriffsinformationen auch via Handzettel verfügbar - Archivierung
Zertifikate und Nachweise auch von ausgeschiedenen Mitarbeitern - Abbildung der Unternehmensstruktur
Standorte, Abteilungen, Gruppen
Die häufigsten Fragen rund um Online-Brandschutzschulung Ihrer Mitarbeiter:
1. Wie oft muss ich als Unternehmen eine Brandschutzunterweisung mit meinen Mitarbeitern durchführen?
Laut Arbeitsschutzgesetz § 12 sind Beschäftigte bei Eintritt in ein Unternehmen und danach regelmäßig in die Gefahren einzuweisen, die im Rahmen ihrer Tätigkeit auftreten können. Was bedeutet das in der Praxis? Mindestens einmal pro Jahr müssen Sie als Arbeitgeber die Unterweisungen im Arbeitsschutz wiederholen. So hat es die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung in den „Grundsätzen der Prävention“ (siehe § 4 DGUV-V 1) konkretisiert. Wenn in Ihrem Unternehmen allerdings ein besonderer Anlass wie ein Brandereignis oder ein Arbeitsunfall bei einem Brand vorliegt, ist eine Brandschutzunterweisung der Beschäftigten ebenfalls erforderlich.
2. Ist eine Brandschutzschulung meiner Mitarbeiter überhaupt Pflicht?
Ob Neueingestellte oder langjährige Beschäftigte in Ihrem Unternehmen – die jährliche Brandschutzschulung Ihrer Mitarbeiter ist für Sie als Arbeitgeber eine grundsätzliche rechtliche Verpflichtung. Die Pflicht ergibt sich aus den Rechtsquellen zur allgemeinen Arbeitsschutzunterweisung. Laut Arbeitsschutzgesetz § 12 sind Brandschutzunterweisungen ein grundsätzlicher Bestandteil von Arbeitsschutzunterweisungen und regelmäßig durchzuführen. Denn Brandgefahren gehören zu den grundsätzlichen Gefahren, die an einem Arbeitsplatz oder einer Arbeitsstätte auftreten können. Wichtig ist, dass Sie die Schulung der Mitarbeiter in einem Unterweisungsnachweis zum Thema Brandschutz entsprechend dokumentieren. Kommen Sie Ihrer Pflicht zur jährlichen Brandschutzschulung nicht nach, gehen Sie ein hohes rechtliches und finanzielles Risiko ein. Diesen Unterweisungsnachweis erhalten Ihre Mitarbeiter mit der Durchführung der Online-Brandschutzunterweisung.
3. Was gehört in eine Brandschutzunterweisung und was macht man überhaupt in der Brandschutzschulung?
Brandschutz ist ein enorm wichtiges Thema, um Menschenleben, Sachwerte und Umwelt zu schützen. Umso wichtiger ist es, dass Sie Ihre Beschäftigten im Brandschutz qualifizieren und Inhalte verständlich und praxisnah übermitteln. In der Brandschutzunterweisung lernen Ihre Mitarbeiter, wie sie Brandgefahren und Risiken rechtzeitig erkennen und mit richtigem Verhalten und Einsatz von Löschgeräten die Folgen eines Brandes mindern. Zu den wesentlichen Inhalten einer Brandschutzunterweisung im Online-Kurs gehören daher:
- Aufgaben des Brandschutzes
- Gesetzliche Bestimmungen zum Brandschutz
- Kennzeichnungen im Brandschutz
- Brandklassen und Feuerlöschgeräte
- Brandrisiken im Unternehmen
- Brandbekämpfung
- Verhalten im Brandfall
Mit einer professionellen Brandschutzschulung bereiten Sie Ihre Mitarbeiter auf den Ernstfall vor. Wesentlich ist es daher, dass die Inhalte verstanden werden. Insbesondere bei Online-Kursen, die Sie als Unternehmer laut Arbeitsschutzgesetz nutzen können, absolviert der Beschäftigte im Anschluss einen Verständnistest als Erfolgskontrolle und erhält dafür ein Zertifikat. Dabei muss mit hinreichender Sicherheit die Identität des Beschäftigten festgestellt werden können, der die Online-Schulung abgelegt hat. Zu diesem Zweck erhält etwa der Beschäftigte ein eigenes Online-Passwort für den Zugang und den Online-Abschlusstest.
Selbst bei speziellen Erfordernissen und einer damit einhergehenden spezifischen Unterweisung kann diese in Form einer individuellen Anpassung der Online-Schulung auf die speziellen Erfordernisse des Betriebes erfolgen.
4. Wer führt die gesetzlich vorgeschriebene Brandschutzunterweisung durch?
Der Brandschutz liegt zwar in Ihrer Verantwortung als Arbeitgeber. Sie können und sollten sich jedoch bei der Brandschutzunterweisung Ihrer Mitarbeiter Unterstützung holen. Rechtlich gesehen – so regelt es das Arbeitsschutzgesetz § 12 und die DGUV 205-003 – kann die Brandschutzunterweisung von der zuständigen Führungskraft oder einem Brandschutzbeauftragten durchgeführt werden. Dabei können Sie einen externen Brandschutzbeauftragten wie die Brandschutzspezialisten der SVG einsetzen. Die SVG Brandschutzbeauftragten verfügen über langjährige Erfahrung und branchenübergreifende Fachkenntnisse bei der Feuerwehr oder Werksfeuerwehr von Unternehmen. Auf dieser Grundlage erhalten Sie die Schulung und Beratung im vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz zuverlässig und sicher.
Weitere Kurse zum Thema Brandschutz und Sicherheitsunterweisung
Unterweisung Evakuierung im Brandfall
In der Unterweisung „Evakuierung im Brandfall“ sollen Mitarbeiter wie Brandschutzhelfer die Grundkenntnisse erhalten, um als Räumungs- und Evakuierungshelfer eingesetzt werden zu können. Auf dieser Basis müssen im Unternehmen die betriebsspezifischen Belange noch Berücksichtigung finden.
Erste Hilfe Unterweisung
Als Betriebsangehöriger müssen Sie regelmäßig über Erste-Hilfe-Einrichtungen und das richtige Verhalten bei Unfällen geschult werden (§ 4 DGUV Vorschrift 1). In Verbindung mit einer mündlichen Unterweisung unterstützt das Programm die Beschäftigten beim Erwerb von Grundlagenwissen.
Arbeitsschutzunterweisung
Eine Unterweisung für Mitarbeiter nach § 12 ArbSchG in der Ihre Mitarbeiter für allgemeine Gefahrenquellen am Arbeitsplatz sensibilisiert werden. Die Unterweisung wurde von unseren Fachkräften für Arbeitssicherheit entwickelt und unterstützt Sie bei Ihrer jährlichen Unterweisungspflicht.