Sicherheitsbeauftragter Schulung - Live-Online-Schulung gemäß § 22 SGB VII
Seit der Neuregelung des § 22 SGB VII (in Kraft seit 29. Mai 2026) gilt: In Unternehmen mit 50 oder mehr Beschäftigten müssen Sicherheitsbeauftragte bestellt werden. Bereits ab 21 Beschäftigten besteht die Pflicht, sobald sich aus der Gefährdungsbeurteilung eine besondere Gefährdung für Leben und Gesundheit ergibt – in Logistik, Lager und Transport ist das je nach Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen oft relevant. In unserer Live-Online-Schulung bereiten wir Ihre Mitarbeitenden praxisnah auf diese Aufgabe vor.
Unsere Referenten aus der SVG Arbeitssicherheit erklären Ihnen die Aufgaben und Rechte als Sicherheitsbeauftragter, bringen Ihnen die wichtigsten Arbeitsschutzvorschriften bei und zeigen, worauf Sie in der Praxis achten müssen. Dabei profitieren Sie von der langjährigen Erfahrung und mehr als 1.000 erfolgreich ausgebildeten Sicherheitsbeauftragten.
Das Seminar läuft komplett online ab – trotzdem ist es kein Videokurs, sondern ein echtes Live-Training. Sie können jederzeit Fragen stellen und sich mit den anderen Teilnehmern austauschen.
Ergreifen Sie die Initiative und melden Sie sich noch heute
für Ihre Online-Schulung für Sicherheitsbeauftragte an!

Persönliche Eigenschaften und Fähigkeiten
Als Sicherheitsbeauftragter ist es von Vorteil, über bestimmte persönliche Eigenschaften und Fähigkeiten zu verfügen, die Ihnen helfen, erfolgreich in Ihrer Rolle zu agieren und Ihre Kollegen zu unterstützen. Dabei ist es wichtig zu betonen, dass diese Fähigkeiten erlernbar sind und sich mit der Zeit weiterentwickeln. Hier einige Schlüsseleigenschaften, die Ihnen in Ihrer Rolle als Sicherheitsbeauftragter zugutekommen:

Kommunikation
Wenn Sie klar und verständlich erklären können, warum bestimmte Schutzmaßnahmen wichtig sind, setzen Ihre Kollegen sie auch um. Missverständnisse bei Sicherheitsanweisungen können Sie so vermeiden.
Vertrauen schaffen
Manchmal haben Mitarbeiter Bedenken oder Ängste bei neuen Sicherheitsregeln. Wenn Sie sich in deren Lage hineinversetzen können, fällt es leichter, eine vertrauensvolle Atmosphäre zu schaffen.
Gefährdungsbeurteilung
Im Arbeitsalltag tauchen immer wieder neue Risiken auf. Sicherheitsbeauftragte müssen Sie praktikable Lösungen finden – manchmal auch kreative Wege, wenn die Standard-Lösung nicht funktioniert.
Sicherheitskultur entwickeln
Arbeitsschutz funktioniert nur im Team. Sie arbeiten mit Kollegen, Vorgesetzten, Betriebsärzten und der Geschäftsführung zusammen, um eine echte Sicherheitskultur im Betrieb zu entwickeln.
Die Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten
Video-Mitschnitt aus einem Live-Online-Seminar
Arbeitsschutz-Kontrolle
Sie achten vor Ort auf den Zustand und die Benutzung von Sicherheitseinrichtungen und persönlicher Schutzausrüstung.

Sicherheitsberatung
Sie informieren Kollegen und Vorgesetzte über Arbeitsschutzfragen und motivieren zu sicherem Arbeiten.

Unfallverhütung
Sie unterstützen bei der Durchführung von Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten.

Wann sind Sicherheitsbeauftragte zu bestellen?
Seit dem 29. Mai 2026 gilt für die Bestellpflicht ein gestuftes Modell (§ 22 SGB VII): In Unternehmen mit 50 oder mehr Beschäftigten ist mindestens ein Sicherheitsbeauftragter zu bestellen. In Betrieben mit 21 bis 49 Beschäftigten besteht die Pflicht, wenn sich aus der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG eine besondere Gefährdung für Leben und Gesundheit ergibt. Ob das bei Ihnen zutrifft, entscheidet Ihre Gefährdungsbeurteilung – im Zweifel berät Sie Ihre Berufsgenossenschaft.
Unabhängig von der Pflicht empfehlen DGUV und Berufsgenossenschaften, auch in kleineren Betrieben einen Sicherheitsbeauftragten zu benennen: Oft ist er die einzige Person mit Arbeitsschutzwissen direkt vor Ort. Das Amt ist ehrenamtlich und bringt keine zusätzliche persönliche Haftung mit sich. Hinweis: Verstöße gegen die Bestellpflicht können seit der Neuregelung mit einem Bußgeld geahndet werden.
Wie viele Sicherheitsbeauftragte braucht ein Unternehmen?
Die Anzahl der Sicherheitsbeauftragten richtet sich nach der räumlichen, zeitlichen und fachlichen Nähe zu den Arbeitsbereichen, der Zahl der Beschäftigten, den bestehenden Gefährdungen und dem Unfallgeschehen. Kriterien für die Anzahl:
- Räumliche Nähe zu den Beschäftigten
- Zeitliche Nähe (Schichtbetrieb erfordert mehr Sicherheitsbeauftragte)
- Fachliche Nähe zum jeweiligen Arbeitsbereich
- Bestehende Unfall- und Gesundheitsgefahren
- Anzahl der Beschäftigten

Alles Wichtige auf einen Blick
Grundkurs
Preis: 569,- € zzgl. MwSt.
(Bruttoendpreis 677,11 €)
ZIELGRUPPE

Angehende Sicherheitsbeauftragte
Der Grundkurs gemäß § 22 SGB VII und DGUV Vorschrift 1 richtet sich an Personen, die zum betrieblichen Sicherheitsbeauftragten bestellt werden sollen (oder vor kurzem bestellt wurden). Als Sicherheitsbeauftragte sollten sicherheitsbewusste, engagierte Mitarbeitende in Abstimmung mit dem Betriebs-/Personalrat und der Berufsgenossenschaft ausgewählt werden.
KURSINHALTE

Gemäß § 22 SGB VII und DGUV Vorschrift 1
Vermittlung von wichtigen Grundlagenkenntnissen zur Vorbereitung auf die Tätigkeit als Sicherheitsbeauftragter. Im interaktiven Austausch lernen Sie Instrumente und praktische Lösungen erfolgreicher Sicherheitsarbeit kennen und können diese anwenden.
- Rechtliche Grundlagen
- Aufgaben, Rechte und Pflichten
- Praktische Umsetzung im Unternehmen: praxisnah mit vielen Beispielen
- Betriebliche Arbeitsschutzorganisation
- Lernmittel: PDF-Sammlung (online abrufbar)
- 365 Tage Zugriff auf die Videoaufzeichnungen
- Abschluss: Zertifikat abrufbar über unsere Lernplattform
TERMINE

Hier sehen Sie alle geplanten Kursdurchführungen für unseren Grundkurs für Sicherheitsbeauftragte. Die Live-Online-Seminare finden an drei Vormittagen statt.
Auffrischungskurs
Preis: 299,- € zzgl. MwSt.
(Bruttoendpreis 355,81 €)
ZIELGRUPPE

Ausgebildete Sicherheitsbeauftragte
Die SVG-Akademie und die Berufsgenossenschaften empfehlen ein Wissens-Update nach zwei- bis dreijähriger Tätigkeit als Sicherheitsbeauftragter im Unternehmen. Die verantwortungsvollen Aufgaben eines Sicherheitsbeauftragten erfordern aktuelle Kenntnisse im Arbeits- und Gesundheitsschutz. Als ausgebildete Sicherheitsbeauftragte erhalten Sie ein Update über aktuelle Änderungen und praktische Lösungen.
KURSINHALTE

Gemäß § 22 SGB VII und DGUV Vorschrift 1
Neben der fachlichen Aktualisierung steht der Erfahrungsaustausch mit unseren Fachreferenten im Mittelpunkt. Im interaktiven Austausch lernen Sie Instrumente und praktische Lösungen erfolgreicher Sicherheitsarbeit kennen und können diese anwenden.
- Gefährdungsbeurteilung (Praxisbeispiele)
- Kommunikation und Fehlerkultur
- Sachgerechte Erfüllung der Aufgaben
- Erweiterung der Kenntnisse
- Lernmittel: PDF-Sammlung (online abrufbar)
- 365 Tage Zugriff auf die Videoaufzeichnungen
- Abschluss: Zertifikat abrufbar über unsere Lernplattform
TERMINE

Hier sehen Sie alle geplanten Kursdurchführungen für unseren Auffrischungskurs für Sicherheitsbeauftragte. Die Live-Online-Seminare finden an zwei Vormittagen statt.
Testen Sie Ihre Technik, indem Sie einem Test-Meeting des Video-Konferenz-Anbieters Zoom beitreten.
Die wichtigsten Antworten auf die Fragen zum Thema Grundkurs Sicherheitsbeauftragter

Im Allgemeinen kann man sagen, dass zu den Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten im alltäglichen Berufsalltag die Verhütung der Arbeitsunfälle, der Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren gehören.
Obwohl alle Aufgaben im Grunde genommen gleich in den verschiedenen Abteilungen des Betriebs sind, empfiehlt es sich dennoch, dass der Sicherheitsbeauftragter sich in dem jeweiligen Bereich des Unternehmens auskennt. So weiß ein angehender Mitarbeiter aus der Werkstatt eher die typischen Arbeitssicherheitsgefahren aus diesem Bereich als beispielsweise Mitarbeiter aus der kaufmännischen Abteilung.
Einige typische Beispiele für die Aufgaben eines Sicherheitsbeauftragten haben wir hier aufgeführt:
- Der Sicherheitsbeauftragte überprüft den Zustand von Schutzausrüstungen oder Schutzeinrichtungen und meldet Mängel dem Vorgesetzten oder der Fachkraft für Arbeitssicherheit
- Der Sicherheitsbeauftragte berät, vermittelt und hilft der Sicherheitsbeauftragte seinen Kolleginnen und Kollegen rund um arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren
- Der Sicherheitsbeauftragte nimmt an regelmäßigen Begehungen des Betriebes teil, um eventuelle Gefahren zu erkennen
- Der Sicherheitsbeauftragte ist erster Ansprechpartner in Sachen Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz im Betrieb
Jeder Mitarbeiter kann Sicherheitsbeauftragter im Betrieb werden. Eine fachliche Voraussetzung gibt es nicht. Unsere zertifizierten Referenten bilden Ihre Mitarbeitenden zum Sicherheitsbeauftragten aus. Bei der SVG-Akademie profitieren Sie von der Kompetenz in unterschiedlichen Branchen. Von Transport und Logistik, Handel, Dienstleistung bis hin zur Industrie. Die SVG-Fachkräfte für Arbeitssicherheit haben bei der online-Schulung einen sicheren und fachmännischen Blick auf Ihre betrieblichen Gegebenheiten.
Die Ausbildung für Sicherheitsbeauftragte behandelt alle relevanten Themen des Bereichs Arbeitssicherheit im Unternehmen. Diese stellen im engeren Sinne natürlich auch die Aufgaben eines Sicherheitsbeauftragten dar. Ob Ergonomie am Arbeitsplatz oder der richtige Umgang mit Leitern und Tritte der Sicherheitsbeauftragter dient als Berater im Bereich Arbeitssicherheit und kann den Kollegen und Vorgesetzen mit der richtigen Wahl und dem richtigen Umgang der verschiedenen Themen der Arbeitssicherheit unterstützen.
Natürlich werden bei dem Grundkurs Sicherheitsbeauftragter (Online) noch viele weitere Themen rund um das Thema Arbeitssicherheit behandelt. Falls Sie nach diesen sehr informativen und wichtigen drei Vormittagen nach ein paar Monaten etwas erneut nachlesen oder anschauen möchten, haben Sie die Möglichkeit insgesamt 365 Tage nach dem eigentlichen Grundkurs Sicherheitsbeauftragter (Online) alle Themen bequem nachzulesen oder nachzuzuschauen. Wir zeichnen alle drei Vormittage auf und stellen diese im Nachgang des Kurses der jeweiligen Durchführung im Lernportal zur Verfügung.
Grundsätzlich haben Sie als Sicherheitsbeauftragte keine Weisungsbefugnis gegenüber Ihren Kollegen. Im Vordergrund Ihrer Aufgaben steht die Beratung Ihrer Vorgesetzten oder des Unternehmens und die Hilfe bei Fragen der Kollegen oder des Unternehmens. Ein respektvoller und konstruktiver Umgang auf Augenhöhe sollte Ihr oberstes Ziel als verantwortungsvoller Sicherheitsbeauftragter sein. Einige der wichtigsten Rechte und Befugnisse haben wir hier einmal aufgeführt:
- Informationsrecht: Sicherheitsbeauftragte haben das Recht, Informationen über mögliche Gefährdungen am Arbeitsplatz und die ergriffenen Schutzmaßnahmen zu erhalten.
- Teilnahmerecht: Sicherheitsbeauftragte haben das Recht, an Arbeitsschutzausschusssitzungen, Betriebsbegehungen und anderen relevanten Veranstaltungen teilzunehmen, um ihre Rolle effektiv ausüben zu können.
- Beratungsrecht: Sicherheitsbeauftragte haben das Recht, sowohl die Arbeitnehmer als auch die Führungskräfte in Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zu beraten.
- Vorschlagsrecht: Sicherheitsbeauftragte können Vorschläge für Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes einbringen.
- Beschwerderecht: Sicherheitsbeauftragte haben das Recht, bei festgestellten Mängeln oder Missständen im Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz Beschwerden einzureichen.
- Schulungsrecht: Sicherheitsbeauftragte haben das Recht, an Schulungen und Weiterbildungen teilzunehmen, um ihre Kompetenzen und Fähigkeiten im Bereich Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz zu erweitern.
- Unabhängigkeit: Sicherheitsbeauftragte sollen bei der Ausübung ihrer Tätigkeit unabhängig und frei von Weisungen sein, um eine objektive Beurteilung der Arbeitsschutz- und Gesundheitsschutzmaßnahmen sicherzustellen.
Einen vollständigen Überblick über die Aufgaben und Rechte eines Sicherheitsbeauftragten werden von der Gesetzlichen Unfallversicherung in der DGUV Vorschrift 1 - Grundsätze der Prävention, §20 Bestellung hier definiert: Webseite der DGUV





