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IHK-Verlängerungsprüfung Gefahrgutbeauftragter

Der Gefahrgutbeauftragter – Pflicht zur Verlängerung alle fünf Jahre

Sind Sie Gefahrgutbeauftragter, und Ihre IHK-Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten ist fast fünf Jahre her? Wussten Sie, dass Sie um weiter als Gefahrgutbeauftragter tätig zu sein, Ihre IHK-Prüfung erneut also eine IHK-Verlängerungsprüfung ablegen müssen?
Hier erfahren Sie alles wichtige zum Gefahrgutbeauftragten und zu der IHK-Verlängerungsprüfung zum Gefahrgutbeauftragten.

Was ist ein Gefahrgutbeauftragter?

Ein Gefahrgutbeauftragter ist ein Berater in Sachen Gefahrgut im Unternehmen. Alle wichtigen Regelungen zur Bestellung als Gefahrgutbeauftragter wurden in der Verordnung über die Bestellung von Gefahrgutbeauftragten in Unternehmen, auch Gefahrgutbeauftragtenverordnung oder kurz GbV genannt, niedergelegt.

Gefahrgutbeauftragte beraten in ihrer Funktion das Unternehmen in Bezug auf die Einhaltung der Vorschriften des GbV. Hierbei haben die Gefahrgutbeauftragten keine Weisungsfunktion, sondern dienen als „Berater“. Die Beauftragten müssen als Berater für das Unternehmen im Bereich der Beförderung gefährlicher Güter bereitstehen. Je nachdem bei welchem Verkehrsträger transportiert wird, greifen unterschiedliche Richtlinien. Für den Verkehrsträger „Straße“ ist das ADR zuständig.

Laut § 1 der Gefahrgutbeauftragtenverordnung müssen Unternehmen, die gefährliche Güter auf der Straße, auf der Schiene, schiffbaren Binnengewässern oder auch mit Seeschiffen einen Gefahrgutbeauftragten bestellen. Hierbei ist es wichtig, diesen nicht einfach mündlich zu ernennen, denn die Bezeichnung „bestellen“ fordert, dass dies schriftlich veranlasst wird.

Der angehende Gefahrgutbeauftragte muss eine IHK-Prüfung im Bereich Gefahrgutbeauftragter ablegen. Hierbei ist eine vorangegangene Teilnahme an einem zertifizierten Lehrgangsveranstalter verpflichtend und nachzuweisen mittels Teilnahmebestätigung.

Wer braucht einen Gefahrgutbeauftragten?

Laut der GbV, wie bereits oben genannt, muss jedes Unternehmen, dass Gefahrgut transportiert einen Gefahrgutbeauftragten schriftlich bestellen. Es gibt aber auch Ausnahmen für das Bestellen eines Gefahrgutbeauftragten. Im Folgenden werden die Ausnahmen zur Befreiung für die Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten näher erläutert:

  • Bei einem Transport von gefährlichen Gütern von nicht mehr als 50 t netto pro Kalenderjahr, ausgenommen einige radioaktiven Stoffe
  • Beim ausschließlichen Versenden als Auftraggeber von gefährlichen Gütern nicht mehr als 50 t netto pro Kalenderjahr, dies gilt nicht bei dem Transport von radioaktiven Stoffen der Klasse 7 (Bspw. Uran, Plutonium und Cäsium) und gefährlichen Gütern der Beförderungskategorien 0 des Absatzes 1.1.3.6.3 ADR
  • Beim ausschließlichen Empfangen von gefährlichen Gütern
  • Beim ausschließlichen Herstellen oder Prüfen von Verpackungen

Welche Aufgaben und Pflichten haben Gefahrgutbeauftragte?

Gefahrgutbeauftragte haben die Aufgabe, die Einhaltung der Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter nach dem ADR zu überwachen. Zudem muss der Beauftragte Jahresberichte erstellen über die schriftlichen Aufzeichnungen seiner Überwachungstätigkeit. Außerdem müssen Unfallmeldungen erstellt werden, die im Zusammenhang von Unfällen während des Transports oder des Be- und Entladens von Gefahrgütern entstanden sind. Die Unfallmeldungen müssen der Unternehmensleitung oder auch der zuständigen Behörde vorgelegt werden.

Wie wird man Gefahrgutbeauftragter?

Um Gefahrgutbeauftragter zu werden, muss der angehende Gefahrgutbeauftragter von seinem Unternehmen bestellt werden. Zudem ist eine vollständige Teilnahme an einem anerkannten Lehrgangveranstalter mit anschließender Teilnahmebestätigung Voraussetzung. Danach muss eine Prüfung bei der zuständigen IHK abgelegt werden. Bei Nichtbestehen darf die IHK-Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten lediglich einmal wiederholt werden, ohne dass eine erneute Teilnahme an einer Schulung zum Gefahrgutbeauftragten von Nöten ist. Bestanden wird die IHK-Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten, wenn mindestens 50 von 100 Punkten erreicht werden.

Wie lange ist der Gefahrgutbeauftragten Schulungsnachweis gültig?

Der Schulungsnachweis ist insgesamt fünf Jahre gültig. Innerhalb dieser fünf Jahre muss erneut die IHK-Prüfung, die sogenannte IHK-Verlängerungsprüfung für den Gefahrgutbeauftragten abgelegt werden. Ist der Gefahrgutbeauftragten-Schulungsnachweis abgelaufen, also die erfolgreich abgeschlossene IHK-Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten länger als fünf Jahre her, so muss der „ehemalige“ Gefahrgutbeauftragter erneut den Grundkurs zum Gefahrgutbeauftragten absolvieren. Beim erfolgreichen Bestehen der IHK-Verlängerungsprüfung ist der Schulungsnachweis Gefahrgutbeauftragter erneut insgesamt fünf Jahre gültig.

Für die Gefahrgutbeauftragten-Verlängerungsprüfung bei der IHK ist eine vorangegangene Teilnahme an einen Auffrischungskurs Gefahrgutbeauftragter nicht zwingend Voraussetzung. Trotzdem wird diese empfohlen, um die Basics der umfangreichen Tätigkeiten aufzufrischen und auf eventuelle Änderungen im ADR vorbereitet zu sein. Die Gefahrgutvorschriften – also für den Verkehrsträger Straße das ADR – ändern sich alle zwei Jahre.

Der Auffrischungskurs Gefahrgutbeauftragter (Online)

Möchten Sie sich ideal auf Ihre bevorstehende IHK-Verlängerungsprüfung im Bereich Gefahrgutbeauftragter vorbereiten? Dann buchen Sie noch heute unseren Auffrischungskurs Gefahrgutbeauftragter (Online).

Der Kurs findet an vier Vormittagen von 08:30 bis 12:00 Uhr statt. Neben den Basics für den Gefahrgutbeauftragten werden alle relevanten Veränderungen für den Verkehrsträger Straße besprochen. Zudem erhalten Sie in einem interaktiven Austausch mit den erfahrenen Referenten und auch den anderen Gefahrgutbeauftragten-Teilnehmern Erfahrungen aus dem bisherigen Gefahrgutbeauftragten-Alltag.

Sie erhalten bei der Buchung für den Auffrischungskurs Gefahrgutbeauftragter ein ausführlichen Fragenkatalog inklusive Musterlösungen, weitere hilfreiche Lehrmaterialien und natürlich das aktuelle ADR per Post zugesandt.

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