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Sicherheitsbeauftragte im Unternehmen: Wann, Warum und Wie? Ein Überblick für Unternehmer

Als Unternehmer stellt sich oft die Frage, wann und warum man einen Sicherheitsbeauftragten benötigt. Mit der Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten in Ihrem Unternehmen erfüllen Sie jedoch nicht nur gesetzliche Vorgaben, sondern Sie übernehmen vor allem Verantwortung für die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden.

 

Wann wird ein Sicherheitsbeauftragter benötigt?

Gesetzliche Regelung: In Deutschland ist die Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten ab einer Mitarbeiterzahl von mehr als 20 Personen gesetzlich vorgeschrieben. Dies dient der Förderung der Arbeitssicherheit und dem Gesundheitsschutz im Betrieb.

Besondere Umstände: Auch in Betrieben mit weniger als 20 Mitarbeitern kann es erforderlich sein, einen Sicherheitsbeauftragten zu bestellen, insbesondere wenn besondere Gefahren für Leben und Gesundheit der Beschäftigten bestehen. In solchen Fällen kann der zuständige Unfallversicherungsträger die Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten anordnen.

 

Welche Aufgaben und Funktionen hat ein Sicherheitsbeauftragter?

Unterstützung und Überwachung: Sicherheitsbeauftragte unterstützen den Arbeitgeber bei der Umsetzung von Arbeitssicherheitsmaßnahmen. Sie helfen bei der Identifizierung potenzieller Gefahren und stellen sicher, dass vorgeschriebene Schutzvorrichtungen und -ausrüstungen vorhanden und korrekt angewendet werden.

Ansprechpartner und Vermittler: Sicherheitsbeauftragte dienen als Ansprechpartner für Kollegen bei Sicherheitsfragen und vermitteln zwischen verschiedenen Zuständigen in Sachen Arbeitsschutz, wie dem Betriebsarzt oder Abteilungsleitern.

Ehrenamtliche Tätigkeit: Die Tätigkeit eines Sicherheitsbeauftragten wird in der Regel neben der normalen Arbeitstätigkeit ausgeführt. Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass dem Beauftragten genügend Zeit für diese Aufgaben zur Verfügung steht, ohne dass ihm dadurch Nachteile entstehen.

 

Wie wird man Sicherheitsbeauftragter? 

Wahl des Beauftragten: Es kann grundsätzlich jeder Mitarbeiter, der sich dazu bereit erklärt, zum Sicherheitsbeauftragten ernannt werden. Es gibt keine speziellen gesetzlichen Voraussetzungen, aber es empfiehlt sich, jemanden zu wählen, der Erfahrung im Betrieb hat, ein gutes Verhältnis zu den Kollegen pflegt und verantwortungsbewusst ist.

Ausbildung: Sicherheitsbeauftragte müssen die Gelegenheit bekommen, an Aus- und Fortbildungen teilzunehmen, um ihre Aufgaben effektiv erfüllen zu können. Die SVG-Akademie bietet solche Schulungen als Online-Lehrgänge an – modern, bequem und interaktiv. 

 

Fazit

Die Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten ist nicht nur eine gesetzliche Anforderung, sondern trägt wesentlich zur Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz bei. Als Unternehmer sollten Sie daher nicht nur die gesetzlichen Vorgaben beachten, sondern auch die Bedeutung dieser Rolle für das Wohlergehen Ihrer Mitarbeiter und die Effizienz Ihres Betriebs erkennen​.

 

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Volker Schaper

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