Mauterhöhung 2023/2024

Mauterhöhung 2023/2024: Was Sie wissen müssen!

Die Mauterhöhung in Deutschland für die Jahre 2023 und 2024 bringt bedeutende Änderungen mit sich, die sowohl Fahrer als auch Transportunternehmen betreffen. Von der Einführung einer CO2-Maut bis zur Ausweitung der Maut auf Fahrzeuge über 3,5 Tonnen - die Landschaft der Straßenbenutzungsgebühren wird sich drastisch verändern. Mit der Umsetzung in zwei Stufen, beginnend ab dem 1. Dezember dieses Jahres und einer weiteren Anpassung im Sommer des nächsten Jahres, sind die Änderungen sowohl kurz- als auch langfristig relevant.

Das Online-Seminar zur Mauterhöhung 2023 bietet eine umfassende Analyse der anstehenden Veränderungen. Es eignet sich besonders für Unternehmer aus der Transport- und Logistikbranche und behandelt Themen wie die strukturellen Änderungen der Maut, die potenziellen Auswirkungen auf die Transportkosten, und wie Unternehmen sich effektiv anpassen können. Das Online-Seminar dient als nützliche Informationsquelle für alle, die die Veränderungen verstehen und ihre Strategien entsprechend ausrichten möchten.

Das Online-Seminar zur Mauterhöhung ist in unserem Seminar-Abo enthalten – schauen Sie sich die Aufzeichnung jederzeit an!


Jetzt informieren zum Online-Seminar Abo

Dieses Online-Seminar ist Teil des
★Online-Seminar Abo★

Ihr Kontakt countabovethefold 2

Julia Buscher

Produktmanagerin

Tel.: 040 53798-7073

online-seminare@svg-akademie.de

* Pflichtfelder

LinkedIn-LogoInstagram-LogoYouTube-LogoYouTube-Logo

Referent: Andreas Riegel

Experte und Berater in der Logistikbranche

Dauer: 1 h 20 min

Das wissen Sie nach unserem Online-Seminar zur Mauterhöhung 2023

In der Transport- und Logistikbranche steht die Mauterhöhung 2023 im Fokus. Mit unserem Online-Seminar zur Mauterhöhung bieten wir Ihnen eine detaillierte Analyse und klare Richtlinien, um die Änderungen in der Lkw-Maut zu verstehen und Ihre Strategien entsprechend anzupassen.

 

Strukturelle Änderungen der Maut verstehen

Wie Sie die zweistufige Umsetzung der Mauterhöhung verstehen und die spezifischen Änderungen interpretieren können, die ab dem 1. Dezember dieses Jahres und im Sommer des nächsten Jahres in Kraft treten.

Auswirkungen auf die Transportkosten analysieren

Strategien zur effektiven Analyse der potenziellen Auswirkungen der Mauterhöhung auf Ihre Transportkosten, und wie Sie Ihr Budget und Ihre Planung entsprechend anpassen können.

Unternehmensstrategien anpassen

Wie Sie Ihre Geschäftsstrategien in Einklang mit den Änderungen in der Lkw-Maut bringen, um nicht nur die unmittelbaren, sondern auch die langfristigen Auswirkungen der Mauterhöhung 2023 zu bewältigen.


Die Inhalte des Online-Seminars

Mauterhöhung in zwei Stufen

Das Seminar zeigt auf, wie sich die Mauterhöhung über zwei Stufen hinweg zieht, wobei die erste Erhöhung ab dem 1. Dezember dieses Jahres in Kraft tritt und die nächste Stufe im Sommer nächsten Jahres folgt.


Massive Auswirkungen auf Transportkosten

Weiterhin wird diskutiert, wie die Mauterhöhung, insbesondere die drastischen Veränderungen von plus 50 Prozent bis plus 80 Prozent, massive Auswirkungen auf die Transportkosten haben wird. Die Teilnehmer werden darauf hingewiesen, diese Änderungen zu beachten, da sie sich direkt auf die eigenen Kosten auswirken könnten.


Anpassungen und Auswirkungen auf die Einstufung

Das Seminar befasst sich mit einer bisher wenig beachteten Veränderung. Im Zuge des novellierten Mautgesetzes soll neben der Einführung einer CO2-Komponente am 1. Dezember 2023 auch die Bemessungsgrundlage für die Einordnung eines Lkw in die jeweilige Gewichtsklasse korrigiert werden.

Haben Sie weitere Fragen zum Thema Mauterhöhung?

Fragen Sie unsere SVG Mautprofis


Die wichtigsten Fragen zum Thema Mauterhöhung 2023

Welche Fahrzeuge sind mautpflichtig?

Gemäß § 1 Absatz 1 Satz 2 des Bundesfernstraßenmautgesetzes besteht die Mautpflicht grundsätzlich für Kraftfahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen, die die folgenden Kriterien erfüllen:

  1. Bestimmung für den Güterkraftverkehr: Die Fahrzeuge sind entweder speziell für den Güterkraftverkehr bestimmt (1. Alternative) oder
  2. Verwendung für den Güterkraftverkehr: Sie werden für den Güterkraftverkehr verwendet (2. Alternative).

Zusätzlich müssen die Fahrzeuge ein zulässiges Gesamtgewicht von mindestens 7,5 Tonnen aufweisen. In Zukunft wird diese Grenze auf 3,5 Tonnen reduziert. Die Mautpflicht gilt einschließlich Anhänger, und für die Begründung der Gebührenpflicht genügt eine der beiden oben genannten Alternativen.

Welche Ausnahmen von der Mautpflicht ab 3,5 t (tzGM) gibt es?
  1. Dauerhafte Ausnahmen für bestimmte Gewichtsklassen: Emissionsfreie Fahrzeuge, die eine technisch zulässige Gesamtmasse von bis zu 4,25 Tonnen haben, sind dauerhaft von der Mautpflicht ausgenommen.
  2. Zeitlich begrenzte Ausnahmen für schwere Nutzfahrzeuge: Emissionsfreie schwere Nutzfahrzeuge sind bis zum 31. Dezember 2025 von der Mautpflicht befreit.
  3. Ausnahmen für Handwerkerfahrzeuge: Sogenannte Handwerkerfahrzeuge, deren technisch zulässige Gesamtmasse weniger als 7,5 Tonnen beträgt, sind ebenfalls von der Mautpflicht ausgenommen.
Wenn mein Fahrzeug keine Mautbox (OBU) hat, ist dann eine Nachrüstung erforderlich?

Die Notwendigkeit einer Nachrüstung hängt von Ihren Vorlieben ab. Wenn Sie die ständige manuelle Buchung umgehen möchten, ist ein fest installiertes Mautgerät im Fahrzeug erforderlich.

Unser Rat: Es wäre klug, den Einbau des OBU (On-Board Unit) frühzeitig zu planen. Auf diese Weise können Sie den Einbau mit eventuell anstehenden Inspektionen oder Wartungsarbeiten kombinieren. Bei Neufahrzeugen besteht sogar die Möglichkeit, den Einbau mit der Eingabe des Kennzeichens in den digitalen Tachographen zu verbinden.

Auf welchen Straßen ist die Entrichtung der Maut erforderlich?

Die Mautpflicht, wie im § 1 Absatz 1 Satz 1 des Bundesfernstraßenmautgesetzes (BFStrMG) festgelegt, gilt auf Bundesautobahnen und Bundesstraßen. Es gab jedoch eine Erweiterung der Lkw-Maut, die am 1. Juli 2018 in Kraft trat. Seitdem umfasst die Mautpflicht auch einspurige Strecken und Ortsdurchfahrten. Diese Änderung wurde durch das vierte Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes ermöglicht, das am 31. März 2017 in Kraft getreten ist.

Haben Sie Interesse an weiteren Online-Seminaren?

Melden Sie sich jetzt an