Neue Übergangsvorschrift für gefährliche Güter in Gegenständen ab Januar 2023
Die Übergangsvorschrift für gefährliche Güter in Gegenständen läuft am 31.12.2022 ab. Diese Übergangsregelung hat bislang alle Gegenstände (Apparate, Maschinen etc.), die nicht mit einer eigenen UN-Nummer in den Verkehrsträgervorschriften genannt worden sind, von den Vorschriften freigestellt.
Ab dem 01.01.2023 müssen sich alle Hersteller an die Regelungen der Verkehrsträgervorschriften halten, wenn sie solche Gegenstände befördern (lassen) müssen.
In diesem Online-Seminar erfahren Sie alles zu dieser „neuen“ Vorschrift und es werden entsprechende Lösungswege aufgezeigt.
Referentin: Olaf Stordel
Dauer: 61 Minuten
Inhalte:
- Übergangsvorschrift für gefährliche Güter in Gegenständen
- Was gilt bis zum 31.12.2022 und wie geht es weiter
- Neues im ADR 2023
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