Was ist der EU AI Act und warum betrifft er Ihr Unternehmen?
✓ Sicher und souverän – Ihre Mitarbeitenden lernen den kompetenten Umgang mit KI
✓ Produktivität steigern – KI-Kompetenz erzeugt echten Mehrwert im Arbeitsalltag
✓ Umsetzung unterstützen – nachweisbare Maßnahme für Artikel 4
Der EU AI Act (offiziell: KI-Verordnung der Europäischen Union) ist das weltweit erste umfassende Gesetz zur Regulierung künstlicher Intelligenz. Seit dem 1. August 2024 ist das Gesetz wirksam; ab dem 2. Februar 2025 müssen Unternehmen die ersten Vorgaben verbindlich umsetzen. Es schafft einen verbindlichen Rechtsrahmen für den Einsatz von KI-Systemen in der Europäischen Union.
Die KI-Verordnung verfolgt drei zentrale Ziele: Die Gewährleistung der Sicherheit von KI-Anwendungen, den Schutz der Grundrechte von Bürgerinnen und Bürgern sowie die Förderung von Innovation und Vertrauen in KI-Technologien. Unternehmen, die KI-Systeme entwickeln, anbieten oder nutzen, müssen die Anforderungen des EU AI Acts zwingend einhalten – unabhängig von ihrer Größe oder Branche.
Besonders wichtig für Sie: Artikel 4 des EU AI Acts verpflichtet Anbieter und Betreiber von KI-Systemen – also die Organisation – Maßnahmen zu ergreifen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz ihres Personals und der in ihrem Auftrag handelnden Personen zu unterstützen. Eine Schulung ist dafür eine mögliche Maßnahme unter mehreren. Die Pflicht richtet sich nicht an einzelne Anwenderinnen und Anwender, sondern an die Organisation – und sie bleibt eine rechtliche Anforderung.
Unsere EU AI Act Schulung unterstützt Sie dabei, die KI-Kompetenz Ihrer Mitarbeitenden zu entwickeln und eine nachweisbare Maßnahme zur Umsetzung von Artikel 4 zu dokumentieren.
Schulungspflicht nach Artikel 4: Ihre rechtliche Verantwortung
Artikel 4 des EU AI Acts verpflichtet Anbieter und Betreiber von KI-Systemen, Maßnahmen zu ergreifen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz ihres Personals und aller Personen zu unterstützen, die in ihrem Auftrag mit KI-Systemen arbeiten. Seit dem 27. Juli 2026 gilt dabei: Ein bestimmtes Kompetenzniveau muss niemand garantieren — verlangt wird, dass Sie tätig werden. Welche Maßnahmen angemessen sind, richtet sich nach Vorwissen, Rolle, eingesetztem System und Einsatzkontext. Die Pflicht gilt unabhängig von der Risikoklasse, also auch für Alltags-Tools wie ChatGPT oder Copilot.
Was bedeutet das konkret für Ihr Unternehmen?
Wenn Ihr Unternehmen KI-Systeme einsetzt – sei es im Personalwesen, in der Produktion, im Kundenservice oder in anderen Bereichen – müssen Ihre Mitarbeitenden nachweislich über die notwendige Kompetenz verfügen. Dabei geht es nicht nur um technisches Verständnis, sondern um ein umfassendes Bewusstsein für die rechtlichen, ethischen und praktischen Aspekte des KI-Einsatzes.
Die drei Kompetenzbereiche, die unser Kurs abdeckt:
Seit dem 2. August 2026 überwacht die Marktaufsicht die Einhaltung des AI Act. In Deutschland ist dafür seit dem 29. Juli 2026 die Bundesnetzagentur zuständig. Im Prüfungsfall zählt, ob Sie Maßnahmen ergriffen haben — und ob Sie das zeigen können. Eine absolvierte Schulung mit Teilnahmenachweis dokumentiert genau das.
Unsere EU AI Act Schulung vermittelt technisches Grundverständnis, regulatorisches Wissen und praktische Anwendungskompetenz. Damit unterstützt sie Sie dabei, eine passende Maßnahme zur Entwicklung der KI-Kompetenz nach Artikel 4 umzusetzen und zu dokumentieren.
Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Ihre Mitarbeitenden ein Zertifikat, das die Teilnahme dokumentiert. Dieser Teilnahmenachweis kann für Ihre interne Dokumentation verwendet werden; gesetzlich vorgeschrieben ist ein Zertifikat nicht.
Die 6 Kursmodule im Überblick
Unsere Online-Schulung unterstützt Sie bei der Umsetzung von Artikel 4 der EU KI-Verordnung. In 6 interaktiven Modulen vermitteln wir technisches Know-how, regulatorisches Wissen und anwendungsspezifische Kenntnisse - praxisnah und sofort einsetzbar.
Modul 7: Vertiefung & Praxistransfer
Vertiefende Übungen, interaktive Szenarien, zusätzliche Fallbeispiele und weiterführende Links.
Compliance war noch nie so unterhaltsam
Unser Trailer zeigt: KI-Schulung muss nicht langweilig sein. Im Action-Stil inszeniert, macht er Lust auf mehr.
Der Trailer
Action-Thriller-Stil mit dramatischer Inszenierung - zeigt, dass Compliance auch Spaß machen kann.
Die Schulung
Zeitreise-Narrativ aus dem Jahr 2030 - ein Erzähler nimmt Sie mit auf eine persönliche Reise durch den AI Act.
40 Minuten. Ein Kaffee. Ein Zertifikat.
Unsere Lösung: EU AI Act Schulung
Kompakt, verständlich, praxisnah - In nur 40-50 Minuten vermitteln wir Ihren Mitarbeitern zentrale Grundlagen für einen sicheren Umgang mit KI.
E-Learning Award 2026
Ausgezeichnet in der Kategorie "Künstliche Intelligenz": Die Jury würdigte das innovative Zeitreise-Narrativ und die interaktive Wissensvermittlung.
Artikel 4 umsetzen
Drei praxisnahe Kompetenzbereiche: Technisches Know-how, regulatorisches Wissen und anwendungsspezifische Kenntnisse.
40-50 Minuten
Zeiteffizient konzipiert: Vermittelt zentrale Grundlagen, ohne den Arbeitsalltag zu unterbrechen.
Teilnahmenachweis
Zertifikat nach erfolgreicher Absolvierung sofort als PDF downloadbar und als Teilnahmenachweis für Ihre interne Dokumentation nutzbar.
Ohne Vorkenntnisse
Speziell für Mitarbeiter ohne KI-Kenntnisse entwickelt: Von HR über Marketing bis Produktion – verständlich für alle Abteilungen.
Interaktiv & Praxisnah
Zeitreise-Narrativ, Drag & Drop, Szenarien: Interaktive Übungen vermitteln die Risikokategorien und den "Human in the Loop"-Ansatz praxisnah.
EU AI Act: Zeitlicher Stufenplan
für die Umsetzung
Der EU AI Act definiert klare Meilensteine für die Einführung von Regelungen zur Nutzung und Regulierung von KI-Systemen. Dieser Stufenplan bietet einen Überblick über die zeitliche Abfolge und die wichtigsten Themenbereiche.
Startschuss
Der EU AI Act tritt in Kraft.
Erste Verpflichtungen
- Verbot spezifischer KI-Praktiken
- Förderung von KI-Kompetenz (AI Literacy)
Zentrale Regularien
- Vorgaben für generelle KI-Systeme (General Purpose AI)
- Aufbau von Melde- und Überwachungssystemen
- Governance-Strukturen und Sanktionen treten in Kraft
Allgemeine Anwendung
- KI-Kompetenzpflicht (Art. 4) wird durchsetzbar
- Transparenzpflichten (Art. 50): Kennzeichnung von Chatbots, Deepfakes & KI-generierten Inhalten
Hochrisiko-KI
- Pflichten für Hochrisiko-Systeme nach Anhang III (Personalauswahl, Bildung, Biometrie)
- Eingebettete Systeme (Anhang I) ab 2. Aug. 2028
Die Fristen laufen – aber das ist auch eine Chance: Geschulte Mitarbeitende arbeiten produktiver und sicherer mit KI.
Mehr über den Kurs erfahren & buchen
Preise und Nutzerpakete
Investieren Sie in Compliance-Sicherheit. Unsere Staffelpreise machen die Schulung für Unternehmen jeder Größe erschwinglich. Für die Erstellung eines Angebots benötigen wir nur die Anzahl Ihrer Mitarbeiter.
| Nutzerpaket | Preis |
|---|---|
| Paket 25 Nutzer | 380,- € |
| Paket 50 Nutzer | 700,- € |
| Paket 100 Nutzer | 1.300,- € |
| Paket 200 Nutzer | 2.400,- € |
| Paket 300 Nutzer | 3.450,- € |
| Paket 400 Nutzer | 4.400,- € |
| Mehr als 400 Nutzer | Auf Anfrage |

Demo-Zugang und Angebotsanfrage
Ihre Fragen – Unsere Antworten
Artikel 4 des EU AI Acts verpflichtet Anbieter und Betreiber von KI-Systemen, Maßnahmen zu ergreifen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz ihres Personals und der in ihrem Auftrag handelnden Personen zu unterstützen. Ein bestimmtes Kompetenzniveau muss niemand garantieren. Welche Maßnahmen angemessen sind, hängt von Vorwissen, Erfahrung, Aus- und Fortbildung, Einsatzkontext und den betroffenen Personen ab. Eine Schulung kann dabei eine geeignete Maßnahme sein. Unser Kurs vermittelt dafür technisches Know-how, regulatorisches Wissen und anwendungsspezifische Kenntnisse.
Er unterstützt Ihr Unternehmen bei der Umsetzung von Artikel 4 – und bietet darüber hinaus einen praktischen Mehrwert.
Der eigentliche Mehrwert: Ihre Mitarbeitenden lernen, KI-Werkzeuge sicher und souverän einzusetzen. Das steigert nicht nur das Vertrauen im Umgang mit neuen Technologien, sondern auch die Produktivität im Arbeitsalltag. Damit wird die Schulung zu einer nachweisbaren Maßnahme, die Sie in ein kontextgerechtes Gesamtkonzept einordnen können.
Zur rechtlichen Seite: Der Kurs wurde gezielt entwickelt, um die Anforderungen an KI-Kompetenz nach Artikel 4 des EU AI Acts zu adressieren. Die Inhalte decken die drei zentralen Wissensbereiche ab: technische Grundlagen von KI, rechtliche Rahmenbedingungen für Anwender und praktische Fähigkeiten für den sicheren Einsatz im Berufsalltag.
Das Abschlusszertifikat dokumentiert die Teilnahme an der Schulung und kann für die interne Dokumentation des Unternehmens verwendet werden. Gesetzlich vorgeschrieben ist ein Zertifikat nicht.
Wichtig zu wissen: Dieser Kurs vermittelt die KI-Grundlagen, die für alle Mitarbeitenden relevant sind. Spezialisierte Anforderungen für Entwickler von KI-Systemen oder vertiefte Pflichten für Betreiber von Hochrisiko-KI (z. B. in der Personalauswahl oder Medizin) sind nicht Bestandteil dieser Grundlagenschulung.
Das Inkrafttreten des AI Acts erfolgt schrittweise. Einige Regelungen (z.B. zu verbotenen Praktiken) gelten bereits kurz nach der Veröffentlichung. Die wichtigen Pflichten für Hochrisiko-Systeme haben längere Übergangsfristen, aber die allgemeinen Sorgfaltspflichten, Dokumentationsanforderungen und die Notwendigkeit, Mitarbeiter auf den Umgang mit KI vorzubereiten, sollten sofort angegangen werden. Die zentralen Zeitpunkte für Unternehmen sind:
- 2. Februar 2025: Verbote für inakzeptable KI-Praktiken; zugleich beginnt die KI-Kompetenzpflicht (Art. 4).
- 2. August 2025: Regeln für General Purpose AI (GPAI), Governance-Strukturen und Sanktionen treten in Kraft.
- 2. August 2026: Die Verordnung findet ihre allgemeine Anwendung. Die KI-Kompetenzpflicht (Art. 4) wird durchsetzbar, und es gelten Transparenzpflichten (Art. 50) – z. B. Kennzeichnung von Chatbots, Deepfakes und KI-generierten Inhalten.
- 2. Dezember 2027: Pflichten für Hochrisiko-KI nach Anhang III (z. B. Personalauswahl, Bildung, Biometrie); eingebettete Systeme (Anhang I) ab 2. August 2028.
Organisatorische Maßnahmen und allgemeine Sorgfaltspflichten, zu denen die Mitarbeiterschulung gehört, sollten sofort angegangen werden. Auch wenn viele spezifische Pflichten erst später greifen, existiert die Notwendigkeit, einen verantwortungsvollen Umgang mit KI zu gewährleisten, bereits heute. Ein frühzeitiger Aufbau von KI-Kompetenz ist eine entscheidende Maßnahme, um Haftungsrisiken zu minimieren und eine nachhaltige, rechtlich belastbare Compliance-Struktur zu etablieren.
Die Schulungspflicht zur KI-Kompetenz ist weitreichend und betrifft bei weitem nicht nur IT- oder Rechtsabteilungen. Sie erstreckt sich auf alle Mitarbeitenden, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit mit KI-Systemen interagieren.
Unter anderem sind folgende Gruppen von den Pflichten des EU AI Acts betroffen:
- Unternehmen jeder Größe und Branche: Das Gesetz sieht keine grundsätzlichen Ausnahmen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) vor. Sobald KI-Systeme eingesetzt werden, gelten die grundlegenden Sorgfaltspflichten.
- Sowohl Anbieter als auch Betreiber: Ein Anbieter ist, wer ein KI-System entwickelt und in Verkehr bringt. Ein Betreiber ist, wer ein KI-System unter seiner Aufsicht nutzt. Die meisten Unternehmen sind Betreiber, wenn sie Tools wie ChatGPT, Copilot oder andere branchenspezifische KI-Lösungen einsetzen.
- Alle betroffenen Mitarbeitenden: Jeder Mitarbeiter, der KI-Tools für seine Arbeit nutzt – sei es im Marketing zur Texterstellung, im Vertrieb zur Datenanalyse oder in der Entwicklung zur Code-Ergänzung –, muss die grundlegenden Regeln und Risiken kennen.
- Externe Dienstleister: Erfasst sind neben dem eigenen Personal auch Personen, die im Auftrag des Unternehmens handeln und dabei KI-Systeme nutzen. Normadressat bleibt die Organisation als Anbieter oder Betreiber des KI-Systems. Einzelne Beschäftigte trifft die Pflicht nicht; nur wenn eine Person selbst Anbieter oder Betreiber ist – etwa als selbstständiger Dienstleister –, ist sie unmittelbar verpflichtet.
Mitarbeitende, die regelmäßig mit sensiblen Daten oder in kritischen Prozessen arbeiten, benötigen möglicherweise eine intensivere Schulung als Gelegenheitsnutzer.
Ausdrücklich ausgenommen von der Verordnung sind rein private Nutzer, die KI-Systeme im Rahmen einer persönlichen, nicht-beruflichen Tätigkeit verwenden.
Die Mitarbeiterschulung dauert 40-50 Minuten. Wir haben uns darauf fokussiert, ein gute Balance zwischen gesetzlicher Konformität und Zeiteffizienz zu erreichen. Sie ist so konzipiert, dass sie in einer Mittagspause oder zwischen Meetings absolviert werden kann. Nach erfolgreicher Absolvierung erhalten Teilnehmende ein Zertifikat als Teilnahmenachweis für die interne Dokumentation.
Nicht pauschal. Die Pflicht richtet sich an Anbieter und Betreiber von KI-Systemen, also an die Organisation. Sie muss passende Maßnahmen für ihr Personal und die in ihrem Auftrag handelnden Personen ergreifen.
Wen betrifft die Pflicht? Artikel 4 der KI-Verordnung verpflichtet Anbieter und Betreiber von KI-Systemen, Maßnahmen zu ergreifen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz ihres Personals und aller in ihrem Auftrag handelnden Personen zu unterstützen. Ein bestimmtes Kompetenzniveau müssen sie nicht garantieren. Erfasst sind internes Personal und externe Dienstleister, die im Auftrag des Unternehmens mit KI-Systemen arbeiten.
Praxisbeispiel: Wenn Mitarbeitende ein KI-Tool wie ChatGPT oder Copilot für berufliche Zwecke nutzen – sei es für E-Mails, Recherchen oder Präsentationen –, muss die Organisation diesen Nutzungskontext bei ihren Maßnahmen berücksichtigen. Die rein private Nutzung von KI ist ausgenommen.
Welche Inhalte behandelt der Kurs? Unser Kurs vermittelt drei Bereiche: technisches Grundverständnis (wie KI funktioniert und wo ihre Grenzen liegen), regulatorisches Wissen (rechtliche Pflichten und ethische Grundsätze) sowie praktische Anwendungskompetenz für den sicheren Einsatz im Arbeitsalltag.
Wie tief sollten die Maßnahmen gehen? Das hängt vom Einsatzkontext ab. Bei Hochrisiko-Anwendungen (z. B. Bewerberauswahl, medizinische Diagnostik) gelten strengere Anforderungen – hier muss das Personal KI-Ergebnisse überwachen, hinterfragen und bei Bedarf eingreifen können. Für allgemeine Büro-Anwendungen kann unsere Grundlagenschulung eine geeignete Maßnahme sein; ob weitere Maßnahmen erforderlich sind, hängt vom konkreten Einsatzkontext ab.
Unser Kurs deckt die Grundlagen ab, die für alle KI-Anwender im Unternehmen relevant sind.
Ja, absolut. Der AI Act gilt branchenübergreifend. Sobald Sie oder Ihre Mitarbeiter KI-Tools nutzen – und sei es nur die KI-gestützte Routenplanung, Textgenerierung für E-Mails, Bildbearbeitung mit KI oder die Nutzung von KI-Funktionen in Ihrer Office-Software – sind Sie von der Verordnung betroffen. Die Schulung vermittelt die notwendigen Grundlagen für alle Anwender.
Nein, für die Teilnahme an diesem Kurs sind keinerlei Vorkenntnisse erforderlich. Er wurde explizit für Mitarbeiter ohne spezielle KI- oder Rechtskenntnisse konzipiert. Das Ziel ist es, allen Mitarbeitenden, unabhängig von ihrer technischen oder juristischen Vorbildung, ein klares Verständnis des EU AI Acts und Grundlagen für einen sicheren und verantwortungsvollen Umgang mit KI zu vermitteln.
Der Kurs führt Sie schrittweise an das Thema heran. Er vermittelt die Grundlagen der KI-Funktionsweise, erklärt die zentralen rechtlichen Anforderungen der Verordnung in verständlicher Sprache und gibt Ihnen konkrete, praxisnahe Anleitungen für den sicheren Umgang mit KI-Tools an die Hand.
Trotzdem sei nochmal wiederholt: Der Kurs vermittelt grundlegende, für alle Anwender relevante Inhalte. Er ersetzt jedoch nicht die spezialisierten Schulungen für Entwickler oder Betreiber von Hochrisiko-KI-Systemen, für die das Gesetz vertiefte Anforderungen stellt.
Ja, der Kurs ist vollständig responsive und für die Nutzung auf Desktop, Tablet und Smartphone optimiert. Mitarbeiter können die Schulung flexibel im Büro, im Homeoffice oder unterwegs absolvieren.
Ja, Sie können Modul 1 kostenlos und ohne Anmeldung testen. So erhalten Sie einen Einblick in Aufbau und Charakter des Kurses.
Ja, nach erfolgreichem Abschluss des Kurses erhalten alle Teilnehmenden ein personalisiertes Zertifikat als PDF-Download. Dieses Zertifikat dokumentiert die Teilnahme und kann Ihre internen Aufzeichnungen zu den ergriffenen Maßnahmen ergänzen. Gesetzlich vorgeschrieben ist ein Zertifikat nicht.


