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IHK-Prüfungsvorbereitung Fachkunde KEP-Dienste

Änderungen zum EU-Mobilitätspaket ab Februar 2022 | KEP-Dienste

Seit August 2020 ändern sich aufgrund des im Juli 2020 verabschiedeten EU-Mobilitätspakets viele Richtlinien zu den Sozialvorschriften der Berufskraftfahrer. Seither waren Kurier-Express-Paket-Dienste (KEP-Dienste) nicht betroffen. Dies ändert sich ab Februar 2022.

Was ändert sich ab Februar 2022 für Kurierdienste (KEP-Dienste)?

Ab dem 21.02.2022 müssen Fahrzeuge von Lieferdienstunternehmen, die grenzüberscheitend tätig sind und eine zulässige Gesamtmasse von 2,5 t überschreiten eine EU-Lizenz erwerben. Hierfür wird die persönliche, finanzielle und fachliche Eignung des Unternehmensinhabers verlangt.

Für die Einführung der Regelung sieht das EU-Mobilitätspaket eine dreimonatige Übergangsregelung vor. Somit wird die EU-Lizenzpflicht ab dem 21.05.2022 final verpflichtend für KEP-Unternehmen im grenzüberschreitenden Verkehr, mit einem maximalen Gesamtgewicht unter 3,5 t.

Was sind die Voraussetzungen für eine EU-Lizenz speziell für KEP-Dienste?

Die Voraussetzungen für eine EU-Lizenz für KEP-Dienste oder auch Kurierfahrten sind sowohl die persönliche, die finanzielle als auch die fachliche Eignung des Unternehmensinhabers.

  • Für die persönliche Eignung muss der Inhaber des Kurierdienstes ein polizeiliches Führungszeugnis bei der zuständigen Behörde vorlegen.
  • Die finanzielle Eignung ist bei Transportunternehmen, mit Fahrzeugen deren zulässige Gesamtmasse ausschließlich weniger als 3,5 und mehr als 2,5 t beträgt, erfüllt, wenn das Unternehmen Kapital oder Reserven in Höhe von 1.800,00 EUR, für das erst genutzte und 900,00 EUR für jedes weitere Fahrzeug verfügt. Diese werden jedes Jahr durch eine außenstehende Person anhand der vorzuweisenden Jahresabschlüsse überprüft.
  • Die fachliche Eignung wird entweder mit dem Nachweis eines über 10 Jahre anhaltenden Gewerbes in genau diesem Bereich oder dem Ablegen der IHK-Prüfung im Bereich Sach- und Fachkunde Güterkraftverkehr nachgewiesen.

Was ist zudem bei der Beantragung der EU-Lizenz zu beachten?

Die EU-Lizenz wird von der zuständigen Verkehrsbehörde für das KEP-Unternehmen erteilt und ist ab Ausstellung für maximal 10 Jahre gültig. Nach Ablauf der Gültigkeit kann sie erneut durch die zuständige Verkehrsbehörde verlängert werden.

Welche weiteren Regelungen folgen für Kurier-Express-Paket-Dienste (KEP-Dienste)?

Ab 01. Juli 2026 müssen international eingesetzte leichte Transportfahrzeuge zwischen 2,5 und 3,5 t einen intelligenten Tachographen, den sogenannten DigiTacho verwenden. Somit müssen sich künftig auch KEP-Dienste an die vorgegebenen Lenk- und Ruhezeiten für die Berufskraftfahrer halten. Die Lenk- und Ruhezeiten (Sozialvorschriften) und die Vorschrift zum Einbau eines digitalen Fahrtenschreibers gelten für KEP-Dienste, die im grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr tätig sind. Nach dem Einbau des DigiTachos muss diese selbstverständlich auch im innerdeutschen Warenverkehr verwendet werden.

Was können Sie jetzt tun?

Wie bereits oben erwähnt ist unter anderem die fachliche Eignung für das Erwerben der EU-Lizenz von Nöten. Ihre Eignung weisen Sie durch eine bestandene IHK-Prüfung im Bereich Sach- und Fachkunde Güterkraftverkehr nach. Die Teilnahme an einem IHK-Prüfungsvorbereitenden Sach- und Fachkundekurs ist hierfür nicht verblichtend, aber empfehlenswert. Die IHK-Prüfung Sach- und Fachkunde stellt im Bereich Transport und Logistik eine der schwersten Prüfungen dar. Daher empfiehlt es sich, rechtzeitig vor dem Fristende Mai 2022 an einem prüfungsvorbereitenden Fachkundekurs teilzunehmen, um die IHK-Prüfung erfolgreich zu bestehen.
Als Online-Anbieter eines solchen Sach- und Fachkunde Vorbereitungskurses arbeiten wir immer eng mit den regionalen IHKen zusammen und richten unsere Inhalte eng am vorgegebenen IHK-Prüfungsrahmen aus. So durften wir in Zusammenarbeit mit unseren erfahrenen Referenten 2021 schon mehr als 150 Teilnehmer auf Ihrem Weg zur fachlichen Eignung der EU-Lizenz bzw. zur Verkehrsleitereignung begleiten.

 
Haben Sie noch Fragen?
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Möchten Sie sich über weitere Änderungen zum EU-Mobilitätspaket informieren? EU-Mobilitätspaket Sozialvorschriften aktuell

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