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Bundesrat gibt grünes Licht: E-Learning für Berufskraftfahrer kommt

Am 30. Januar 2026 hat der Bundesrat dem Ersten Gesetz zur Änderung des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes (BKrFQG) zugestimmt. Drei Tage später, am 3. Februar, wurde das Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. 2026 I Nr. 30). Damit steht fest: Die gesetzliche Grundlage für E-Learning in der Berufskraftfahrer-Weiterbildung ist geschaffen.

Berufskraftfahrer dürfen künftig bis zu 12 der vorgeschriebenen 35 Weiterbildungsstunden online absolvieren — synchron oder asynchron, am Laptop, Tablet oder Smartphone. Die restlichen 23 Stunden bleiben Präsenzunterricht.

Der Weg hierhin

Die Gesetzesänderung hatte einen langen Vorlauf. Bereits die EU-Richtlinie 2018/645 vom April 2018 sah die Möglichkeit von E-Learning in der Berufskraftfahrer-Weiterbildung vor. Deutschland brauchte allerdings noch Jahre, bis die nationale Umsetzung Fahrt aufnahm.

Am 18. Dezember 2025 verabschiedete der Bundestag das Gesetz mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und Die Linke. AfD und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich. In seiner Rede im Bundestag fasste der CDU-Abgeordnete Henning Rehbaum zusammen, worum es geht:

„In Deutschland gibt es 580.000 Berufskraftfahrer. Jeder Einzelne muss innerhalb eines 5-Jahres-Zeitraums 35 Fortbildungsstunden nachweisen. Das sind pro Jahr 4 Millionen Stunden Fortbildungen, in denen diese Arbeitnehmer nicht in ihren Betrieben zur Verfügung stehen."

4 Millionen Stunden pro Jahr. Das ist kein Randthema.

Für den Bundesrat war die Sache am 30. Januar dann unspektakulär: Das BKrFQG-Änderungsgesetz lief als TOP 11 im Rahmen einer Blockabstimmung — zusammen mit über 25 weiteren Gesetzen, die alle ohne Aussprache gebilligt wurden.

Was das Gesetz konkret regelt

Die Novelle ändert nicht nur die Weiterbildungsform. Im Einzelnen:

  • E-Learning wird als Weiterbildungsform anerkannt. Bis zu 12 von 35 Stunden können digital absolviert werden — als synchroner (Live-Online) oder asynchroner (zeitunabhängiger) Unterricht.
  • Das Berufskraftfahrerqualifikationsregister wird erweitert. Ein neues Datenfeld dokumentiert, ob und in welchem Umfang E-Learning zum Einsatz kam. So können die Landesbehörden bei der Ausstellung des Fahrerqualifizierungsnachweises prüfen, ob der zulässige E-Learning-Anteil eingehalten wurde.
  • Anerkennungsbehörden erhalten mehr Befugnisse. Sie können fehlerhafte Registereinträge künftig stornieren — etwa wenn Unterricht zu Unrecht eingetragen wurde.
  • Prüfungen in acht Fremdsprachen. Die Prüfung zur beschleunigten Grundqualifikation kann neben Deutsch auch auf Englisch, Hocharabisch, Kroatisch, Polnisch, Rumänisch, Russisch, Türkisch und Ukrainisch abgelegt werden.
  • Anerkennung ukrainischer Qualifikationen. Ukrainische Berufskraftfahrer können ihre bestehende Qualifizierung in Deutschland anerkennen lassen.

Was jetzt noch fehlt

Das Gesetz ist in Kraft, aber das allein reicht noch nicht. Die konkreten Anforderungen an E-Learning-Angebote — also welche technischen Standards gelten, wie die Identifizierung der Teilnehmer funktionieren muss und wie das Anerkennungsverfahren abläuft — werden über die Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung (BKrFQV) geregelt. Die entsprechende Verordnungsanpassung steht noch aus.

Realistisch betrachtet: Bis E-Learning-Angebote tatsächlich offiziell gebucht werden können, wird es noch einige Monate dauern. Branchenbeobachter rechnen mit einem Start frühestens im Sommer 2026, nachdem die Verordnungsänderungen vorliegen und die Landesbehörden die Anerkennungsverfahren eingerichtet haben.

Wo die SVG-Akademie steht

Wir arbeiten seit mehreren Jahren an unseren E-Learning-Kursen für die Berufskraftfahrer-Weiterbildung. Im vergangenen Jahr wurde unser Projekt „Digitale Berufskraftfahrerweiterbildung" beim eLearning Award 2025 in der Kategorie „Künstliche Intelligenz" als Projekt des Jahres prämiert — Platz 3 von über 300 Einreichungen.

Vier Kursmodule stehen inhaltlich bereit: Fahrer als Imageträger, Risikosituationen im Straßenverkehr, Fahrsicherheit und Technik sowie Notfallmanagement. Weitere Module befinden sich in der Entwicklung.

Sobald die Verordnungsanpassung vorliegt, werden wir das Anerkennungsverfahren bei den zuständigen Landesbehörden durchlaufen. Wir rechnen damit, unter den ersten anerkannten Anbietern zu sein.

So bleiben Sie informiert

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