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Digitalisierung im Arbeitsschutz: Die neue Verordnung zur Meldung von Versicherungsfällen

Im Bereich des Arbeitsschutzes hat eine bedeutende Veränderung stattgefunden. Eine neue Verordnung zur Meldung von Versicherungsfällen in der gesetzlichen Unfallversicherung ist in Kraft getreten, die die Dynamik des Arbeitsschutzes maßgeblich beeinflusst.

Modernisierung und Digitalisierung des Meldesystems

Die Neuregelung, die am 17. Juli 2023 in Kraft getreten ist und im Bundesgesetzblatt verkündet wurde, ist ein bedeutender Fortschritt in der Modernisierung und Digitalisierung des Meldesystems für Versicherungsfälle. Nach dieser Verordnung werden die Meldungen von Arbeitsunfällen, Wegeunfällen, Schülerunfällen und Berufskrankheiten ab dem 1. Januar 2028 nur noch digital möglich sein.

  • Im Zentrum der Verordnung steht die verpflichtende elektronische Datenübertragung bei der Anzeige von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten.
  • In der Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2027 können Anzeigen weiterhin per Post abgegeben werden.

Verbesserte Transparenz und Kommunikation

Ein weiterer wichtiger Aspekt der neuen Verordnung ist die Verbesserung der Transparenz und Kommunikation im Zusammenhang mit Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten.

  • Die Verordnung legt spezifische Anforderungen an die in den Anzeigen enthaltenen Daten fest.
  • Neben den üblichen Angaben kommen neue Meldeinhalte hinzu wie die Ergänzung der Angaben zum Geschlecht um die Einträge "Divers" und "keine Angabe", die Angabe, ob der Unfall während einer Homeoffice-Tätigkeit oder während des Distanzunterrichts eingetreten ist, die Angabe, ob eine geringfügige Beschäftigung vorliegt, und die Angabe, ob ein Gewaltereignis vorgelegen hat.

Musterformulare bereits erhältlich

Unternehmen können bereits jetzt auf vollständige digitale Formulare für die Meldung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten zugreifen. Diese Formulare sind entweder im Serviceportal der gesetzlichen Unfallversicherung oder über das Onlineangebot des jeweiligen Unfallversicherungsträgers erhältlich. Parallel dazu wird aktuell an der Entwicklung eines digitalen Übertragungswegs für die ärztliche Anzeige eines Verdachts auf eine Berufskrankheit gearbeitet.

Die Aktualisierung der digitalen Meldeformulare erfolgt schrittweise. Ab dem 01.10.2023 werden die Formulare mit den ersten beiden neuen Inhalten aktiviert. Ab dem 01.01.2024 werden sie mit dem vollständigen Datensatz der neuen Unfallversicherungs-Anzeigeverordnung (UVAV) bereitgestellt sein.

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