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Gefahrstoffbeauftragter im Unternehmen

Gefahrstoffbeauftragter im Unternehmen: Wer braucht ihn und warum?

Einleitung: In Industriebetrieben, Laboren und Handwerksunternehmen wird täglich mit Chemikalien und anderen gefährlichen Substanzen gearbeitet. Doch wer braucht einen Gefahrstoffbeauftragten – und warum? Die Antwort hängt vor allem von den gesetzlichen Pflichten beim Umgang mit Gefahrstoffen ab.

Mit der neuen Gefahrstoffverordnung vom 5. Dezember 2024 sind die Anforderungen noch klarer geworden. In diesem Beitrag erfahren Sie die wichtigsten Antworten auf alle Fragen rund um den Gefahrstoffbeauftragten.

Inhaltsverzeichnis - Die wichtigsten Fragen

  • Wer braucht einen Gefahrstoffbeauftragten?
  • Wann muss ein Gefahrstoffbeauftragter bestellt werden?
  • Was macht ein Gefahrstoffbeauftragter?
  • Wer kann Gefahrstoffbeauftragter werden?
  • Wie wird man Gefahrstoffbeauftragter?
  • Pflichten des Arbeitgebers – Das Wichtigste im Überblick

 

Wer braucht einen Gefahrstoffbeauftragten?

Kurz gesagt: Jedes Unternehmen, das mit Chemikalien, Lacken, Reinigungsmitteln oder anderen gefährlichen Stoffen arbeitet, braucht eine fachkundige Person für die Gefährdungsbeurteilung.

Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) kennt den Begriff "Gefahrstoffbeauftragter" nicht wörtlich. Stattdessen fordert § 6 Abs. 11 GefStoffV eine "fachkundige Person" für die Gefährdungsbeurteilung. Verfügt der Arbeitgeber nicht selbst über die entsprechenden Kenntnisse, muss er sich fachkundig beraten lassen – das ist eine klare gesetzliche Pflicht.

In der Praxis hat sich für diese fachkundige Person der Begriff "Gefahrstoffbeauftragter" etabliert. Besonders in folgenden Branchen ist eine solche Person unverzichtbar:

  • Chemische Industrie und Metallverarbeitung
  • Logistikunternehmen (Lagerung von Chemikalien)
  • Gesundheitswesen und Labore
  • Handwerksbetriebe (Lackierereien, Reinigungsbetriebe)

Wann muss ein Gefahrstoffbeauftragter bestellt werden?

Die Faustregel: Sobald der Arbeitgeber nicht selbst die Fachkunde für die Gefährdungsbeurteilung besitzt.

Konkrete Indikatoren:

  • Umfangreicher Gefahrstoff-Einsatz: Zahlreiche Chemikalien, Lösungsmittel, Säuren oder Lacke im Einsatz
  • Komplexe Vorschriften: Schwer überschaubare Anforderungen aus GefStoffV, REACH und CLP-Verordnung
  • Hohe Gefährdungslage: Arbeit mit krebserzeugenden, giftigen oder explosionsgefährlichen Stoffen
  • Interne Kompetenzlücken: Fehlendes Expertenwissen im Bereich Gefahrstoffe

Praxisbeispiel: Ein Lackierbetrieb mit 25 Mitarbeitern verwendet täglich entzündliche Lösemittel und giftige Farben. Der Geschäftsführer hat keine tieferen Chemiekenntnisse – hier ist faktisch ein Gefahrstoffbeauftragter erforderlich, um die gesetzlichen Pflichten zu erfüllen.

Was macht ein Gefahrstoffbeauftragter?

Kernaufgabe: Sicherheit im Umgang mit allen gefährlichen Stoffen gewährleisten und den Arbeitgeber bei der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben unterstützen.

Die wichtigsten Aufgaben:

  • Gefährdungsbeurteilung durchführen nach § 6 GefStoffV
  • Schutzmaßnahmen festlegen (technisch, organisatorisch, persönlich)
  • Mitarbeiter schulen und jährlich unterweisen
  • Gefahrstoffverzeichnis führen und Betriebsanweisungen erstellen
  • Lagerung und Kennzeichnung überwachen
  • Notfallmanagement und Vorsorge koordinieren

Wer kann Gefahrstoffbeauftragter werden?

Die gute Nachricht: Gesetzlich ist keine bestimmte Ausbildung vorgeschrieben. Entscheidend ist die Fachkunde nach § 2 Abs. 16 GefStoffV.

Typische Kandidaten:

  • Fachkräfte für Arbeitssicherheit
  • Umwelt- oder Abfallbeauftragte
  • Techniker oder Meister in einschlägigen Bereichen
  • Mitarbeiter mit chemischer/technischer Ausbildung
  • Betriebsleiter in Produktionsbereichen

Voraussetzungen nach GefStoffV:

  • Geeignete Berufsausbildung oder entsprechende Berufserfahrung
  • Kompetenz im Arbeitsschutz
  • Teilnahme an spezifischen Fortbildungsmaßnahmen

Wie wird man Gefahrstoffbeauftragter?

Der bewährte 4-Schritte-Weg:

  1. Grundlegende Fachkenntnisse erwerben (durch Beruf oder Studium)
  2. Spezifische Weiterbildung besuchen (Grundlehrgang Gefahrstoffbeauftragter)
  3. Praktische Erfahrung sammeln (Teilaufgaben im Betrieb übernehmen)
  4. Offizielle Bestellung durch die Geschäftsführung

Online-Schulung als moderne Lösung

Zeitgemäße Online-Lehrgänge bieten maximale Flexibilität. Die SVG-Akademie bietet beispielsweise einen kompakten Live-Online-Lehrgang an, der alle relevanten Themen abdeckt:

  • Rechtliche Grundlagen (GefStoffV, REACH, GHS)
  • Gefahrstoffkunde und Gefährdungsbeurteilung
  • Praktische Übungen und Fallbeispiele
  • Zertifikat als Fachkunde-Nachweis

Pflichten des Arbeitgebers – Das Wichtigste im Überblick

Grundsatz: Alle Pflichten bleiben beim Arbeitgeber – der Gefahrstoffbeauftragter unterstützt bei der Umsetzung.

Die wichtigsten Arbeitgeberpflichten:

  • Gefährdungsbeurteilung durch fachkundige Person
  • Schutzmaßnahmen umsetzen (Substitution prüfen, technische Maßnahmen bevorzugen)
  • Betriebsanweisungen erstellen und Mitarbeiter unterweisen
  • Persönliche Schutzausrüstung bereitstellen
  • Arbeitsmedizinische Vorsorge organisieren
  • Lagerung, Kennzeichnung und Entsorgung überwachen

Fazit: Investition in Sicherheit und Rechtssicherheit

Ein Gefahrstoffbeauftragter mag nicht explizit vorgeschrieben sein, doch für die meisten Unternehmen mit Gefahrstoff-Einsatz ist er unverzichtbar. Die Änderungen der Gefahrstoffverordnung GefStoffV, die Ende 2024 in Kraft traten, machen die Anforderungen noch deutlicher: Wer nicht selbst die Fachkunde besitzt, muss sich fachkundig beraten lassen.

Die Investition in einen qualifizierten Gefahrstoffbeauftragten zahlt sich mehrfach aus:

  • ✅ Rechtssicherheit und Compliance
  • ✅ Schutz der Mitarbeiter
  • ✅ Vermeidung von Bußgeldern und Haftungsrisiken
  • ✅ Professionelles Gefahrstoffmanagement

Möchten Sie sich oder einen Mitarbeiter zum Gefahrstoffbeauftragten weiterqualifizieren? Nutzen Sie die Vorteile einer modernen Online-Schulung. Unser Live-Online-Lehrgang vermittelt praxisnah genau das Wissen, das Sie für diese verantwortungsvolle Aufgabe benötigen.

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Gern stehen wir auch persönlich für weitere Informationen oder Rückmeldungen zur Verfügung: 

Volker Schaper
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Tel.: 069 999 911 920

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