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Mauterstattung nach EuGH-Urteil

Bekanntlich hat der EuGH festgestellt, dass die Höhe der deutschen Maut gegen Europarecht verstößt. Auslöser sind die für die Verkehrspolizei zu Unrecht berücksichtigten Anteile der Infrastrukturkosten (EuGH, Urteil vom 28.10.2020, C-321/19).

Die zuviel gezahlte Maut kann danach vom Bund zurückgefordert werden.
Hierzu gibt es verschiedene Wege, die vom BGL und seinen Landesverbänden in einer Pressemeldung näher dargestellt wird. Zu beachten ist danach insbesonders die Verjährungsproblematik für Forderungen aus dem Jahre 2017, der zufolge Eile geboten ist.

Hierzu wird ein bundeseinheitliches Lösungsmodell unter Einschaltung einer Rechtsanwaltkanzlei empfohlen, bei dem für den Anspruchsteller kein Kostenrisiko entsteht. Die Registrierung erfolgt unmittelbar auf der entsprechenden Website. Diese muss bis zum 4.12. erfolgt sein.

Besonderer Vorteil für aktuelle SVG-Mautkunden: Die vom BGL für die Verbandsmitglieder ausgehandelten vergünstigten Konditionen (nur für den Erfolgsfall!) gelten auch für sie.

Regstrieren Sie sich unter www.mautzurueck.de

Weitere Informationen finden sich in dem Faktenpapier HIER.

Der BGL wird am 24. und 25.11.2020 jeweils 15 Uhr und  um 17 Uhr kostenfreie Online­-Seminare zum bundeseinheitlichen Lösungsmodell in Kooperation mit der Kanzlei Hausfeld anbieten. Melden Sie sich HIER an.

 

 

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