SVG-Akademie
Wir transportieren Bildung

Meldungen

Taxi- und Mietwagenunternehmen gründen

Viele überlegen den Schritt in die Selbstständigkeit zu wagen. Falls Sie überlegen ein eigenes Taxi- oder Mietwagenunternehmen zu gründen, müssen Sie vieles beachten. Neben der Wahl der Rechtsform, der Vermarktung Ihres Unternehmens durch beispielsweise eine Zentrale oder Apps oder auch die Kosten für unter anderem den Taxi-Schein, kommen viele weiter Themen auf einen angehenden Unternehmer zu. Wer ein Taxi- oder Mietwagenunternehmen gründen möchte, muss unter anderem vier Voraussetzungen erfüllen. Hierzu zählen der Betriebssitz, die finanzielle Leistungsfähigkeit, persönliche Zuverlässigkeit und auch die fachliche Eignung. Was diese Punkte genau bedeuten, wird im folgenden Text näher erklärt.

Betriebssitz

Das Unternehmen für Taxi- und Mietwagen muss laut dem Handelsgesetz den Betriebssitz oder die Niederlassungen in Deutschland haben.

Finanzielle Leistungsfähigkeit

Die finanzielle Leistungsfähigkeit ist nachzuweisen, damit das Taxiunternehmen im laufenden Geschäftsjahr die Verpflichtungen eines Unternehmens nachkommen kann.
In Zahlen lautet dies konkret:

Das Unternehmen muss folgendes Eigenkapital inklusive Reserven nachweisen:

Erstes Fahrzeug

Mindestens 2.250,00 €

Zweites Fahrzeug

Mindestens 1.250,00 €

 

Doch wie weist man dieses Eigenkapital und auch Reserven nach? Ein Bankauszug gibt ja bekanntlich keinen Beweis, dass dieses Geld auf dem Konto auch wirklich Eigenkapital ist. Daher wird die finanzielle Leistungsfähigkeit unter anderem durch eine Eigenkapitalbescheinigung oder auch durch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung nachgewiesen.

Persönliche Zuverlässigkeit

Durch die persönliche Zuverlässigkeit wird der Nachweis erbracht, dass der Unternehmer im Bereich Taxi- und Mietwagen oder die zur Führung der Geschäfte bestellte Person, im Falle eines Kraftverkehrsunternehmens (Bus oder Güterkraftverkehr) der sogenannte Verkehrsleiter, keine negativen Einträge in im Zusammenhang mit einer geschäftlichen Tätigkeit hat. Diese wird unter anderem durch ein polizeiliches Führungszeugnis oder auch durch einen Auszug aus dem Gewerberegister nachgewiesen.

Fachliche Eignung

Die fachliche Eignung wird beispielsweise durch das Ablegen einer Prüfung bei Ihrer zuständigen IHK nachgewiesen. Welche Themen behandelt werden, wird in dem Orientierungsrahmen der IHKen sowie in der Anlage 3 der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr, auch PBZugV abgekürzt, aufgeführt.

Folgend ein kleiner Auszug aus der Anlage 3 PBZugV:

  • Zahlungsverkehr
  • Beförderungsentgelte und -bedingungen (Tarife)
  • Straßenverkehrsrecht
  • Steuer

IHK-Prüfung Taxi- und Mietwagen

Die IHK-Prüfung muss in aller Regel bei der IHK abgelegt werden, die Ihrem Wohnort – nicht zu verwechseln mit dem Betriebssitz der Firma – am nächsten liegt. Sollte beispielsweise Ihre zuständige IHK keinen Termin für einen gewissen Zeitraum anbieten, weil womöglich die Plätze schon belegt sind, können Sie sich von Ihrer IHK auch freistellen lassen und so zu einer anderen IHK gehen. Sprechen Sie hierfür auf jeden Fall vorher noch einmal mit Ihrer zuständigen IHK.

Wie bereits oben erwähnt veröffentlichen die IHKen sowie die Berufszugangsverordnung den Prüfungsleitpfaden über die jeweils relevanten Themen.
Dies bietet eine Orientierung, wie und welche Inhalte bei der Prüfung abgefragt werden. Doch wie läuft die Prüfung nun genau ab?
Die Fachkundeprüfung bei der IHK für Taxi und Mietwagen besteht aus zwei schriftlichen Teilen und ggf. aus einem zusätzlichen mündlichen Teil. Hierbei werden in den beiden schriftlichen Teilen sowohl die Wissensabfrage als auch die Wissensanwendung geprüft. Dies heißt im Klartext: Multiple Choice-Aufgaben, schriftliche Fragen mit direkten Antworten sowie schriftliche Übungen und auch Fallbeispiele.
Hierbei haben die Prüflinge pro Teil eine Zeit von einer Stunde.

In die darauffolgende mündliche Prüfung müssen Prüflinge, die mindestens 50 % in jeweils beiden schriftlichen Teilen erreicht haben. Folglich diese beiden Teile bestanden haben. Andernfalls gilt man als durchgefallen. Wenn Sie in beiden schriftlichen Teilen zusammen mindestens 60 % der Gesamtpunktzahl erreicht haben, haben die Prüflinge direkt bestanden und müssen nicht in die mündliche Prüfung.

IHK-Prüfungsvorbereitender Sach- und Fachkundekurs

Um sich ideal auf die bestehende Fachkundeprüfung bei der zuständigen IHK vorzubereiten, empfiehlt es sich, an einem IHK-Prüfungsvorbereitenden Fachkundekurs teilzunehmen. Hierbei wird speziell auf den IHK-Prüfungsleitfaden eingegangen, um so die Schwerpunkte beim Lernen setzen zu können.

An wen richtet sich die Fachkundeprüfung im Bereich Taxi- und Mietwagen?

Sie müssen eine fachliche Eignung im Bereich Taxi- und Mietwagen nachweisen, wenn Sie natürlich ein Taxi- oder Mietwagenunternehmen gründen möchten. Doch müssen Sie zusätzlich diese Prüfung ablegen, wenn Sie planen Krankenfahrten durchzuführen.

Wie sieht die optimale Prüfungsvorbereitung für die Fachkundeprüfung im Bereich Taxi- und Mietwagen aus?

Unser Sach- und Fachkundekurs (Online) ist ein komplett modular aufgebauter Kurs, bei dem der Einstieg jederzeit möglich ist. Sie können auch ohne kaufmännische Vorkenntnisse an unserem Sach- und Fachkundekurs teilnehmen. Unser Online-Kurs unterstützt Sie bei allen relevanten Themen nach dem IHK-Prüfungsleitfaden für die bevorstehende IHK-Prüfung.

Sie erhalten das notwendige Wissen durch Live-Online-Vorlesungen unserer erfahrenen Fachreferenten aus der Logistikbranche. Zudem haben Sie 180 Tage Zugriff auf unser Lernportal und können sich neben den Live-Veranstaltungen auch Aufzeichnungen der Veranstaltungen anschauen. Unsere bereitgestellten Lehrgangsmaterialien umfassen neben den Foliensätzen der Vorlesungen auch eine Vielzahl von Übungsfragen mit Musterlösungen und natürlich auch kleine Modulabschlusstests.

Am Ende eines jeden Zyklus haben Sie die Möglichkeit an unseren Prüfungssimulationen teilzunehmen. Hierbei gliedert sich die Prüfungsvorbereitungen in eine schriftliche und eine mündliche, die natürlich der realen IHK-Prüfungen nachempfunden ist.

Wir legen großen Wert, in unseren Sach- und Fachkundekursen, ob Güterkraftverkehr, Taxi- und Mietwagen oder auch Omnibusverkehr, Ihnen die anspruchsvollen Prüfungsinhalte der IHK verständlich und praxisnah zu erklären.

Wir glauben an unser Produkt! Sollten Sie, als Teilnehmer unseres Sach- und Fachkundekurses (Online) die erste IHK-Prüfung nicht bestehen, erstatten wir Ihnen die Kosten für den zweiten Versuch zurück. Sprechen Sie uns einfach an.

Ihre optimale Prüfungsvorbereitung sieht wie folgt aus:

  • Online-Unterricht mit unseren erfahrenen Fachreferenten
  • Aktuelle Lernmaterialien
  • Aufzeichnungen vergangener Unterrichtseinheiten zum Wiederholen
  • Schriftliche und mündliche Prüfungssimulation
  • Umfangreicher Fragenpool zum Üben aus vergangenen Prüfungen
  • Prüfungs-Cashback für die zweite IHK-Prüfung beim Nichtbestehen der ersten IHK-Prüfung

Inhalte des IHK-Prüfungsvorbereitenden Sach- und Fachkundekurs Taxi- und Mietwagen

Falls Sie sich schon vor diesem Meldungstext auf der Seite zu dem Sach- und Fachkundekurs Taxi- und Mietwagen umgeschaut haben, haben Sie bestimmt festgestellt, dass die oben genannten Themen unter dem Punkt „Fachliche Eignung“ natürlich Inhalte des Prüfungsvorbereitungskurses sind. Wir orientieren uns an den IHK-Prüfungsleitpfaden. Wenn Sie die Themen noch einmal genauer anschauen wollen, die in dem Kurs behandelt werden, klicken Sie einfach hier.

Die Kurse sind komplett modular aufgebaut. Während der Liveveranstaltungszyklen werden an drei Werktagen pro Woche von jeweils 18:00 bis 19:30 Uhr die allgemeinen Themen – Modul 1 und 2 referiert. An den Samstagstermine finden die spezifischen Module (Modul 3 und 4) für Taxi- und Mietwagen statt.

Das Modul 1 umfasst die kaufmännische und finanzielle Verwaltung des Betriebes. Hierbei lernen die Teilnehmer unter anderem Finanzplanung, Buchführung und die Kostenrechnung. Das Modul 2 befasst sich mit allgemeinen rechtlichen Grundlagen, wie Arbeits- und Sozialrecht, Mahnverfahren und andere gerichtliche Auseinandersetzungen und Versicherungen im Unternehmen.
Bei dem Modul 3 wird das berufsbezogene Recht gelehrt, wie beispielsweise das Personenbeförderungsgesetz bei Taxi- und Mietwagen.
Das richtige Berechnen von Touren, also die Tourenplanung, und Fahrzeugkostenrechnung wird in dem Modul 4 behandelt.

Wir holen Sie ab in die Selbstständigkeit im Bereich Taxi- und Mietwagen.
Übrigens unser nächster Live-Durchgangszyklus beginnt am 25. Juli 2022!

Fachkunde Taxi- und Mietwagen

Zur Startseite Alle Meldungen