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EU-Mobilitätspaket - Sozialvorschriften aktuell

Das EU-Mobilitätspaket – Änderungen 2022

Durch das EU-Mobilitätspaket sollen sich die Wettbewerbsbedingungen und auch die Arbeitsbedingungen für Berufskraftfahrer verbessern. Das im Jahr 2020 verabschiedete EU-Mobilitätspaket umfasst eine Linie von Änderungen und Neuerungen, die bis Ende der 20er Jahre in Kraft treten sollen. Was genau verbirgt sich hinter dem Mammutprojekt „EU-Mobilitätspaket“ und was wird sich für Sie ändern?
In dem folgenden Text erhalten Sie antworten zu den wichtigsten Fragen und, was Sie tun können, wenn Sie gerne mehr wissen möchten:

Was ist das EU-Mobilitätspaket I?

Das EU-Mobilitätspaket befasst sich mit den Arbeitsbedingungen in der Transportbranche. Zudem werden durch die Änderungen des EU-Mobilitätspakets die Wettbewerbsbedingungen verbessert. Seit August 2020 treten nach und nach Neuerungen und Änderungen in Kraft. Hierzu gehören unter anderem das Verbot die reguläre Wochenruhezeit im Fahrzeug zu verbringen oder auch die Erleichterung des Findens und Verwendens von sicheren Parkplätzen bzw. Raststätten für Fahrer im Bereich des Güterkraft- und des Personenkraftverkehrs. Hierbei sollen die Parkflächen unter anderem mit ausreichender Beleuchtung und geschlechtergerechter Sanitäreinrichtungen sowie den Kauf von Nahrungsmitteln ermöglichen. Zudem sieht das EU-Mobilitätspaket Neuerungen und Änderungen im Bereich des grenzüberschreitenden Warenverkehrs vor.

An wen richtet sich das EU-Mobilitätspaket?

Das EU-Mobilitätspaket I richtet sich an Lkw- und Busfahrer, Spediteure und Disponenten und Verkehrsleiter, Unternehmer oder Mitarbeiter aus der Transport- und Logistikbranche. Es befasst sich im Allgemeinen mit vielen Bereichen aus dem tagtäglichen Arbeitsalltag eines jeden in der Transport- und Logistikbranche. Personalbedarfsplanung, Tourenplanung und auch Budgetplanung für Neuanschaffung relevanter Hardware sind durch die Änderungen des EU-Mobilitätspakets I direkt oder auch indirekt betroffen.

Was sind die Neuerungen für das Jahr 2022 des EU-Mobilitätspakets?

Viele der Neuerungen des EU-Mobilitätspakets treten bereits Anfang des Jahres in Kraft. Ab dem 02.02.2022 ändern sich die Entsendungsrichtlinien für den grenzüberschreitenden Warenverkehr. Ab dem 21.02.2022 ändern sich zudem die Bedingungen für die Kabotage-Beförderungen. Und ab Mai 2022, um genau zu sein ab dem 21.05.2022, werden Fahrzeuge ab 2,5 t für den grenzüberschreitenden Warenverkehr genehmigungspflichtig. Betroffen sind unter anderem KEP-Dienste (Kurier-Express-Paket-Dienste). Um weiterhin grenzüberschreitend gewerblich fahren zu können, müssen diese Unternehmen eine EU-Lizenz beantragen. Falls Sie näheres dazu wissen möchten, lesen Sie gerne unseren Meldungstext zum Thema KEP-Dienste.

Diese hier aufgeführten Neuerungen und Regelungen sind nur ein kleiner Teil der Änderungen des EU-Mobilitätspaket I in dem Jahr 2022. In unserem Online-Lehrgang zum Thema „EU-Mobilitätspaket – Sozialvorschriften aktuell“ erfahren Sie neben den Grundlagen auch die aktuellen Neuerungen und auch welche in Zukunft geplant sind.

Was können Sie jetzt tun?

Unser vierstündiger Onlinelehrgang „EU-Mobilitätspaket -Sozialvorschriften aktuell“ richtet sich an Personen, die gerne einen Rundumüberblick zum im Jahr 2020 verabschiedeten EU-Mobilitätspaket I erhalten möchten. Unsere erfahrenen Referenten sind aus der Logistikbranche und referieren für die Logistikbranche. In dem Seminar werden die Basics und auch aktuelle Neuerungen verständlich und praxisnah erklärt.
Zudem erhalten Sie beim Buchen ein interaktives Lernprogramm zu den Lenk- und Ruhezeiten dazu.

Buchen Sie noch heute den Onlinelehrgang „EU-Mobilitätspaket – Sozialvorschriften aktuell“, um bei den Neuerungen und den Basics zu dem Mobilitätspaket auf dem neuesten Stand zu sein.

Preis: nur 199,00 € zzgl. MwSt. aber inklusive interaktives Lernprogramm

Nächster Termin: 24.02.2022 von 13:00 bis 17:00 Uhr

EU-Mobilitätspaket - Sozialvorschriften aktuell

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