SVG-Akademie
Wir transportieren Bildung

Meldungen

Werden Sie Teil der Arbeitssicherheit – Werden Sie Sicherheitsbeauftragter

Das Thema Sicherheit im Betrieb ist wichtig. Viele Personen sind zuständig im Bereich Arbeitssicherheit. Ob als interner Mitarbeiter oder externer Berater bzw. Bestellter, jeder hat seine festen Aufgaben. Im Folgenden Text werden ein paar Rollen im Bereich der Arbeitssicherheit erläutert und natürlich erklärt, was man genau unter dem Begriff Arbeitssicherheit versteht.

Was genau versteht man unter Arbeitssicherheit?

Der Begriff Arbeitssicherheit umfasst alle Bereiche des Schutzes der Mitarbeiter.
Arbeitssicherheit ist Chefsache. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Sicherheit seiner Mitarbeiter im Betrieb ständig zu gewährleisten. Der Arbeitgeber muss hierfür eine Organisation aufstellen, die zur Sicherheit und Schutz der Mitarbeiter beiträgt. Hierfür dienen zudem Präventionsmaßnahmen, regelmäßige Betriebsbegehungen, Gefährdungsbeurteilungen und auch Schulungen der Mitarbeiter. Nur eine gelebte Kultur der Arbeitssicherheit in allen Hierarchien des Unternehmens ist ein erfolgreicher Arbeitsschutz.
Wussten Sie, dass wir umfassende digitale Angebote für die unter anderem jährlichen Pflichtunterweisungen der Arbeitnehmer anbieten? Schauen Sie doch gerne einmal hier!

Der Arbeitsschutzausschuss

Der Arbeitsschutzausschuss oder auch kurz ASA genannt, muss laut § 11 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) ab einer Mitarbeiteranzahl von 20 gebildet werden. Der Arbeitgeber gründet den ASA, erarbeitet die Geschäftsordnung und lädt die Mitglieder in regelmäßigen Abständen zu den Sitzungen ein. Es ist genau geregelt, welche Beteiligten in dem Arbeitsschutzausschuss vertreten sein müssen, der Arbeitgeber oder dessen Stellvertreter, der Betriebsarzt, die Fachkräfte für Arbeitssicherheit, die Sicherheitsbeauftragte und zwei Mitglieder des Betriebsrats.
Der Arbeitsschutzausschuss ist im Grunde genommen ein Ausschuss aller Beteiligten des Arbeitsschutzes. Dieser Ausschuss berät über die Maßnahmen zur Prävention, Beseitigung und Identifikation von Gefährdungsrisiken im Betrieb.

Der Betriebsarzt

Der Betriebsarzt ist Berater in Sachen Arbeitssicherheit. Er unterstützt die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung des Betriebes und steht im engen Kontakt mit dem Arbeitgeber, den Arbeitnehmern und natürlich allen Beteiligten in dem Bereich Arbeitssicherheit. Der Betriebsarzt unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht.

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit

Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit oder auch kurz Sifa genannt, unterstützen den Arbeitgeber zum Thema Arbeitsschutz. Hierbei hat die Fachkraft für Arbeitssicherheit keine Weisungsbefugnis, er dient lediglich als fachspezifischer Berater der Arbeitssicherheit. Zudem unterstützt er bei Fragen zum Thema Unfallverhütung und Arbeitsschutz. Er muss hauptsächlich präventiv handeln und Unfallrisken vorzeitig erkennen und mitteilen. Die Aufgaben und Pflichten als Fachkraft für Arbeitssicherheit sind komplex, es bedarf, um als Sifa tätig zu sein, eine in etwa einjährige Weiterbildung mit vorheriger beruflicher Qualifikation.

Der Sicherheitsbeauftragte

Viele meinen, der Sicherheitsbeauftragte ist eine Position, die nicht zwingend von dem Betrieb ernannt werden muss. Doch sieht dies laut der DGUV Vorschrift 1 § 20 ganz anders aus. Hier muss ein Betrieb ab einer Mitarbeiteranzahl von 20 einen Sicherheitsbeauftragten bestellen. Je nachdem, um welche Art von Betrieb es sich handelt, sind weitere Sicherheitsbeauftragte von Nöten. Dies richtet sich nicht zwingend daran, dass nach der Rechnung ab 40 Mitarbeiter insgesamt zwei Sicherheitsbeauftragte bestellt werden müssen sondern es gilt hier der Leitsatz der Nähe. Der Sicherheitsbeauftragte muss die Mitarbeiter persönlich kennen. Mit dem Begriff Nähe sind hier sowohl die räumliche Nähe, die zeitliche Nähe und auch die fachliche Nähe gemeint. Das heißt im Klartext, der Sicherheitsbeauftragte sollte für Mitarbeiter erreichbar sein (räumliche Nähe), auch in Schichtbetrieben (zeitliche Nähe) und das Gefährdungspotential der einzelnen Abteilungen kennen (fachliche Nähe). Des Weiteren spielt das allgemeine Gefährdungspotential des gesamten Betriebes bei der Anzahl der Sicherheitsbeauftragten eine entscheidende Rolle.

Die Frage zu der Anzahl von Sicherheitsbeauftragten wurde nun beantwortet, bleibt nun noch die dringende Frage, was macht eigentlich ein Sicherheitsbeauftragter?
Die Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten umfassen im Allgemeinen Maßnahmen für die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren. Der Beauftragte hat keine Weisungsbefugnis gegenüber seinen Kollegen. Er dient lediglich als Berater, Vermittler und Helfer. Der Beauftragte ist Ansprechpartner für seine Kollegen zum Thema Arbeitsschutz. Durch Betriebsbegehungen erkennt, dokumentiert und meldet der Sicherheitsbeauftragte Mängel und Probleme am Arbeitsplatz, wie unter anderem bei der Schutzausrüstung und den Arbeitsmitteln. Der Sicherheitsbeauftragte setzt sich aktiv für die Prävention von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten ein. Zudem unterweist er neue Mitarbeiter über die Unfall- und Gefährdungsrisiken im Unternehmen. Als Sicherheitsbeauftragter ist man in der Regel nicht hauptberuflich tätig. Die Aufgaben erfüllt man ehrenamtlich neben seiner regulären Tätigkeit im Betrieb.

Jeder kann Sicherheitsbeauftragter im Unternehmen werden, es ist lediglich eine Weiterbildung mit einem zertifizierten Lehrgangsveranstalter von Nöten. Es muss anschließend keine Prüfung bei einer Kammer oder einem Amt abgelegt werden. Das Zertifikat des Lehrgangsveranstalters ist für externe Prüfungen ausreichend. Die DGUV empfiehlt eine Auffrischung des Wissens als Sicherheitsbeauftragter alle 3 bis 5 Jahre.
Mit unserem Grundkurs Sicherheitsbeauftragter (Online) und unserem Auffrischungskurs Sicherheitsbeauftragter (Online) werden Sie ideal auf Ihre künftige Tätigkeit als Sicherheitsbeauftragter vorbereitet.
Mit dem Online-Grundkurs Sicherheitsbeauftragter der SVG-Akademie werden Sie insgesamt an nur drei Vormittagen von 09:00 bis 12:00 Uhr als Sicherheitsbeauftragter ausgebildet. Der Online-Auffrischungskurs Sicherheitsbeauftragter findet an zwei Vormittagen ebenfalls von 09:00 bis 12:00 Uhr statt. Unsere erfahrenen Referenten unterrichten in einem virtuellen Klassenzimmer. Dies ermöglicht den Austausch mit anderen Teilnehmern. Diskussionen und rege Teilnahme sind bei uns ausdrücklich erwünscht.

Und? Haben Sie Interesse, Teil der Arbeitssicherheit in Ihrem Betrieb zu werden? Oder sind Sie bereits Sicherheitsbeauftragter, doch Ihr Lehrgang ist schon etwas länger her?
Dann informieren Sie sich über die Onlinekurse der SVG-Akademie oder buchen Sie noch heute unseren Grundkurs Sicherheitsbeauftragter (Online) oder Auffrischungskurs Sicherheitsbeauftragter (Online)!


Grundkurs Sicherheitsbeauftragter (Online)  Auffrischungskurs Sicherheitsbeauftragter (Online)

Zur Startseite Alle Meldungen