- Ihre Rolle: Sie sind im Betrieb für den Transport, den Handel oder die Vermittlung von Abfällen verantwortlich.
- Ihr Auslöser:Die Behörde verlangt eine Erlaubnis (gefährliche Abfälle) oder eine Anzeige (nicht gefährliche Abfälle) für Ihre Tätigkeit.
- Rechtsgrundlage: §§ 53, 54 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG); §§ 4, 5 Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV)
- Ihre Frist:Bei erlaubnispflichtiger Tätigkeit Fortbildung alle drei Jahre. Bei rein anzeigepflichtiger Tätigkeit nennt die Verordnung keine feste Frist – hier kann die Behörde eine Fortbildung anordnen.
- Typische Betriebe: Speditionen, Transportunternehmen, Schrotthandel, Abfallmakler
- Preis: Grundlehrgang 1.199 € netto (1.426,81 € brutto), Fortbildung 599 € netto (712,81 € brutto)
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