Warum die jährliche Brandschutzunterweisung Pflicht ist
Entwickelt und geprüft von den Fachkräften der SVG Arbeitssicherheit – das Wichtigste in 30 Sekunden:
Jährliche Pflicht
§ 12 ArbSchG verpflichtet Sie als Arbeitgeber, Ihre Beschäftigten regelmäßig zu unterweisen – laut DGUV mindestens einmal pro Jahr sowie nach besonderen Anlässen wie einem Brandereignis.
15–20 Minuten online
Ihre Mitarbeiter lernen im eigenen Tempo, wann und wo es passt – am PC, Tablet oder Smartphone. Vertont und mit Untertiteln.
Nachweis inklusive
Abschlusstest und Zertifikat entstehen automatisch im SVG-Lernportal – revisionssicher dokumentiert und jederzeit abrufbar.
„Es entspricht der Lebenserfahrung, dass mit der Entstehung eines Brandes praktisch jederzeit gerechnet werden muss. Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausbricht, beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss.“
Oberverwaltungsgericht Münster, Urteil 10 A 363/86 vom 11.12.1987
Das lernen Ihre Mitarbeiter
Sechs Kapitel – vom Erkennen der Gefahr bis zum richtigen Handeln im Ernstfall:
Bedeutung des Brandschutzes
Warum das Verhalten jedes Einzelnen über das Schadensausmaß entscheidet.
Wie Brände entstehen
Brandursachen und Brandquellen im Betrieb erkennen und vermeiden.
Richtiges Verhalten im Brandfall
Notruf richtig absetzen, drei Handlungsschritte, Flucht- und Rettungswege.
Brandarten & Löschmethoden
Brandklassen, Löschmitteleignung und die Bedienung von Feuerlöschern.
Brandprävention
Vorbeugender und abwehrender Brandschutz im Brandschutzkonzept.
Praxisaufgaben & Abschlusstest
Interaktive Übungen wie das Brandschutzzeichen-Quiz und Verständnistest mit Zertifikat.
Machen Sie sich ein erstes Bild vom Kurs – Original-Einblicke in die Online-Unterweisung:
Ja. Mit Online-Lernprogrammen erfüllen Sie Ihre Verpflichtung nach § 12 ArbSchG und den Vorgaben der DGUV, Ihre Beschäftigten jährlich in Sicherheit und Gesundheitsschutz zu unterweisen – während der Arbeitszeit. Voraussetzung ist, dass das Verständnis geprüft wird (Abschlusstest), die Identität der Teilnehmenden feststellbar ist (persönlicher Login) und Rückfragen jederzeit möglich sind (persönliche Ansprechpartner der SVG-Akademie).
Gut zu wissen: Schreibt der Gesetzgeber mündliche Unterweisungen oder praktische Übungen vor (z. B. bei Gefahrstoffen nach § 14 GefStoffV oder für Flurförderzeuge), können Online-Kurse die Präsenzunterweisung unterstützen, aber nicht ersetzen. Die arbeitsplatzspezifische Unterweisung bleibt Aufgabe des Arbeitgebers.
In wenigen Schritten zur fertigen Brandschutzunterweisung
Beratungsgespräch
Wir klären Bedarf, Nutzerzahl und Kurse – kostenlos und unverbindlich.
Angebot & Nutzerliste
Sie bestätigen das Angebot und senden uns Ihre Nutzerliste.
Einrichtung durch die SVG
Wir legen Ihr Unternehmen und alle Lernenden im Lernportal an.
Lernen & Nachweis
Ihre Mitarbeiter absolvieren den Kurs – Zertifikate und Reporting inklusive.
Ihre Vorteile im SVG-Lernportal
Gehostet in deutschen Rechenzentren – Datensicherheit made in Germany.
- Lerntracking & Reporting mit Erinnerungsfunktion
- Zertifikate im Sammeldownload – fertig fürs Audit
- Archivierung – auch von ausgeschiedenen Mitarbeitern
- Accounts ohne E-Mail-Adresse – Zugang per Handzettel
- Ihre Unternehmensstruktur – Standorte, Abteilungen, Gruppen
- Persönliche Ansprechpartner bei der SVG-Akademie
Alle Vorteile im Detail auf der Übersichtsseite →
Ein Abo-Preis – alle Unterweisungs- und Lernkurse inklusive →
Die häufigsten Fragen rund um Online-Brandschutzschulung Ihrer Mitarbeiter:
Laut Arbeitsschutzgesetz § 12 sind Beschäftigte bei Eintritt in ein Unternehmen und danach regelmäßig in die Gefahren einzuweisen, die im Rahmen ihrer Tätigkeit auftreten können. Was bedeutet das in der Praxis? Mindestens einmal pro Jahr müssen Sie als Arbeitgeber die Unterweisungen im Arbeitsschutz wiederholen. So hat es die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung in den „Grundsätzen der Prävention“ (siehe § 4 DGUV-V 1) konkretisiert. Wenn in Ihrem Unternehmen allerdings ein besonderer Anlass wie ein Brandereignis oder ein Arbeitsunfall bei einem Brand vorliegt, ist eine Brandschutzunterweisung der Beschäftigten ebenfalls erforderlich.
Ob Neueingestellte oder langjährige Beschäftigte in Ihrem Unternehmen – die jährliche Brandschutzschulung Ihrer Mitarbeiter ist für Sie als Arbeitgeber eine grundsätzliche rechtliche Verpflichtung. Die Pflicht ergibt sich aus den Rechtsquellen zur allgemeinen Arbeitsschutzunterweisung. Laut Arbeitsschutzgesetz § 12 sind Brandschutzunterweisungen ein grundsätzlicher Bestandteil von Arbeitsschutzunterweisungen und regelmäßig durchzuführen. Denn Brandgefahren gehören zu den grundsätzlichen Gefahren, die an einem Arbeitsplatz oder einer Arbeitsstätte auftreten können. Wichtig ist, dass Sie die Schulung der Mitarbeiter in einem Unterweisungsnachweis zum Thema Brandschutz entsprechend dokumentieren. Kommen Sie Ihrer Pflicht zur jährlichen Brandschutzschulung nicht nach, gehen Sie ein hohes rechtliches und finanzielles Risiko ein. Diesen Unterweisungsnachweis erhalten Ihre Mitarbeiter mit der Durchführung der Online-Brandschutzunterweisung.
Brandschutz ist ein enorm wichtiges Thema, um Menschenleben, Sachwerte und Umwelt zu schützen. Umso wichtiger ist es, dass Sie Ihre Beschäftigten im Brandschutz qualifizieren und Inhalte verständlich und praxisnah übermitteln. In der Brandschutzunterweisung lernen Ihre Mitarbeiter, wie sie Brandgefahren und Risiken rechtzeitig erkennen und mit richtigem Verhalten und Einsatz von Löschgeräten die Folgen eines Brandes mindern. Zu den wesentlichen Inhalten einer Brandschutzunterweisung im Online-Kurs gehören daher:
- Aufgaben des Brandschutzes
- Gesetzliche Bestimmungen zum Brandschutz
- Kennzeichnungen im Brandschutz
- Brandklassen und Feuerlöschgeräte
- Brandrisiken im Unternehmen
- Brandbekämpfung
- Verhalten im Brandfall
Mit einer professionellen Brandschutzschulung bereiten Sie Ihre Mitarbeiter auf den Ernstfall vor. Wesentlich ist es daher, dass die Inhalte verstanden werden. Insbesondere bei Online-Kursen, die Sie als Unternehmer laut Arbeitsschutzgesetz nutzen können, absolviert der Beschäftigte im Anschluss einen Verständnistest als Erfolgskontrolle und erhält dafür ein Zertifikat. Dabei muss mit hinreichender Sicherheit die Identität des Beschäftigten festgestellt werden können, der die Online-Schulung abgelegt hat. Zu diesem Zweck erhält etwa der Beschäftigte ein eigenes Online-Passwort für den Zugang und den Online-Abschlusstest.
Selbst bei speziellen Erfordernissen und einer damit einhergehenden spezifischen Unterweisung kann diese in Form einer individuellen Anpassung der Online-Schulung auf die speziellen Erfordernisse des Betriebes erfolgen.
Der Brandschutz liegt zwar in Ihrer Verantwortung als Arbeitgeber. Sie können und sollten sich jedoch bei der Brandschutzunterweisung Ihrer Mitarbeiter Unterstützung holen. Rechtlich gesehen – so regelt es das Arbeitsschutzgesetz § 12 und die DGUV 205-003 – kann die Brandschutzunterweisung von der zuständigen Führungskraft oder einem Brandschutzbeauftragten durchgeführt werden. Dabei können Sie einen externen Brandschutzbeauftragten wie die Brandschutzspezialisten der SVG einsetzen. Die SVG Brandschutzbeauftragten verfügen über langjährige Erfahrung und branchenübergreifende Fachkenntnisse bei der Feuerwehr oder Werksfeuerwehr von Unternehmen. Auf dieser Grundlage erhalten Sie die Schulung und Beratung im vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz zuverlässig und sicher.
Haben Sie noch Fragen?
Das Team Lernportal berät Sie persönlich und unverbindlich – vom ersten Überblick bis zum fertigen Angebot.
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