Lenk- und Ruhezeiten (Sozialvorschriften)
Die Sozialvorschriften im Straßenverkehr regeln europaweit einheitlich den Dienst hinter dem Lenkrad eines Lkw's oder Busses. Wie hoch sind die zulässigen Lenkzeiten sowie die notwendigen Lenkzeitunterbrechungen und Ruhezeiten des Fahrpersonals von Lastkraftwagen und Omnibussen? Diese Unterweisung erläutert Ihnen die geltenden Vorschriften und berücksichtigt die Anpassungen durch das EU-Mobilitätspaket I.
In der Unterweisung "Lenk- und Ruhezeiten" erfahren Lkw-Fahrer, Busfahrer, Disponenten und Verkehrsleiter alles über,
- die geltenden gesetzlichen Bestimmungen und Ausnahmen,
- die unterschiedlichen Symbole im digitalen Fahrtenschreiber und deren Bedeutung,
- die Bedeutung und Regulierung der Begriffe Lenkzeiten, Fahrtunterbrechung und Ruhezeiten,
- die Pflichten der Unternehmer und Fahrer
- sowie eventuelle Besonderheiten und Sonderreglungen.
Preis: In Kursflatrate enthalten
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Erhältlich in den Sprachen Deutsch, Polnisch, Russisch, Rumänisch, Litauisch, Bulgarisch, Englisch, Griechisch, Tschechisch, Kroatisch und Türkisch.
Alles zur Unterweisung "Lenk- und Ruhezeiten" auf einen Blick
Inhalte
Sozialvorschriften
✅ gesetzlichen Bestimmungen und Ausnahmen
✅ Symbole im digitalen Fahrtenschreiber
✅ Lenkzeiten, Fahrtunterbrechung und Ruhezeiten
✅ Pflichten der Unternehmer und Fahrer
✅ Sonderregelungen
Kursdetails
Sozialvorschriften
✅ Dauer: 45 Minuten
✅ Vertonung und Untertitel
✅ Abschlusstest und Zertifikat
✅ Mehrsprachig: erhältlich in 11 Sprachen
✅ Desktop, Tablet, Mobil
Vorteile
Sozialvorschriften
✅ Sammeldownload aller Zertifikate
✅ Individuelle Erinnerungsfunktion
✅ Nutzer-Accounts mit und ohne E-Mailadresse
✅ Archivierung (auch ausgeschiedene Mitarbeiter)
✅ Abbildung von Standorten, Abteilungen & Gruppen
30 Tage Demo-Zugang für die Unterweisung "Lenk- und Ruhezeiten" beantragen?
Demo-Zugang
Ablauf und Vorteile der Unterweisung "Lenk- und Ruhezeiten für Berufskraftfahrer"
Wie läuft die online Unterweisung Lenk- und Ruhezeiten ab?
Jeder Ihrer Mitarbeiter kann teilnehmen und verschiedene Endgeräte nutzen. Ortsunabhängiges Lernen im eigenen Tempo führt zu einer hohen Abschlussquote.
- Kompaktes Format
ca. 45 Minuten Unterweisung Lenk- und Ruhezeiten - Universell verständlich
Grafiken, Verständnisfragen, markante Kernaussagen - Persönlicher Ansprechpartner
Direkt bei der SVG-Akademie - Unterweisungsnachweis
Abschlusstest und Zertifikat im SVG-Lernportal, ausdruckbar und zum Download - Verfügbar für diverse Endgeräte
Desktop, Tablet, Mobil
Welche Vorteile hat die online Durchführung für Unternehmer?
Das SVG-Lernportal ist in Rechenzentren in Deutschland beheimatet und steht für eine sichere Datenübermittlung.
- Sammeldownload aller Zertifikate
Übersichtliches Reportingtool zeigt Abschlüsse aller Mitarbeiter - Lerntracking und Reporting
Individuelle Erinnerungsfunktion, Kontrolle, Dokumentation - Nutzer-Accounts mit und ohne E-Mailadresse
Zugriffsinformationen auch via Handzettel verfügbar - Archivierung
Zertifikate und Nachweise auch von ausgeschiedenen Mitarbeitern - Grafische Abbildung
Standorte, Abteilungen, Gruppen
Inhalte der Unterweisung „Sozialvorschriften für Berufskraftfahrer“
Um müdigkeitsbedingte Risiken im Straßenverkehr zu mindern, setzen Polizei und Behörden auf Information, Aufklärung und die strenge Einhaltung von Arbeits- und Ruhezeiten durch das Fahrpersonal. Diese Maßnahmen fördern den Schutz der Fahrer und die Verkehrssicherheit. Eine Online-Unterweisung bietet dabei umfassende Informationen zu den relevanten gesetzlichen Vorschriften und praktische Hinweise zur Vermeidung von Übermüdung am Steuer, essenziell für Fahrer und Unternehmer im Transportgewerbe.
Inhalte der Unterweisung Sozialvorschriften
Rechtlicher Rahmen und Definitionen bei Sozialvorschriften
- EU-Verordnung 561/2006; Fahrtenschreiber-Verordnung EU 165/2014; AETR; FPersG; FPersV; ArbZG; KrFArbZG
Zweck und Anwendung der Lenk- und Ruhezeiten
- Die Unterscheidung zwischen Lenkzeiten und Ruhezeiten ist entscheidend für die Verkehrssicherheit.
Lenkzeiten, Fahrtunterbrechungen und Ruhezeiten
- Die genaue Kenntnis der vorgeschriebenen Lenkzeiten, Fahrtunterbrechungen und täglichen sowie wöchentlichen Ruhezeiten ist für die Sicherheit auf Europas Straßen von höchster Bedeutung.
Sonderregelungen und Notfälle
- Die Beachtung von Sonderregelungen, wie die Notstandsklausel, ist für das Fahrpersonal und Unternehmen im Falle von Ausnahmesituationen relevant.
Pflichten und Verantwortung
- Die genaue Kenntnis und Erfüllung der Pflichten von Unternehmern und Fahrern ist essentiell, um die Sicherheit und Gesundheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.
Wozu dienen die Lenk- und Ruhezeiten?
Immer dann, wenn Arbeitszeiten nicht reguliert werden, kommt es zum Missbrauch von Menschen. Die Lenk- und Ruhezeiten regeln daher, wie lange ein Fahrer ein Fahrzeug lenken darf und welche Fahrtunterbrechungen und Ruhezeiten dabei eingehalten werden müssen!
Die Ziele der Lenk- und Ruhezeiten
- Erhöhung der Verkehrssicherheit für Fahrer und andere Verkehrsteilnehmer
- Schutz des Fahrpersonals
- Verbesserung der Arbeitsbedingungen des Fahrpersonals
- Einheitliche Wettbewerbs-bedingungen
- Bessere einheitliche Kontrollen durch die Mitgliedsstaaten
- Verhinderung von Manipulationen
Um die Ziele der Lenk- und Ruhezeiten erreichen zu können, müssen zwei Bedingungen erfüllt sein:
Sie müssen von Fahrern und Unternehmern verstanden werden.
Sie müssen von Fahrern und Unternehmern eingehalten werden.
In der Vergangenheit wurde dies oftmals nicht erfüllt. Die Ergebnisse der Kontrollen aus 2020 zeigen dies eindrucksvoll. Hierbei ist zu bemerken, dass besonders Verstöße aufgrund der fehlenden oder fehlerhaften Dokumentation und Bedienung des Fahrtenschreibers die Statistiken anführen. Doch auch Lenkzeitverstöße, Fahrtunterbrechungsverstöße und Verstöße gegen die vorgegebenen Ruhezeiten fallen ins Gewicht.
Eine genaue Auflistung der Verstöße sehen Sie in den Ergebnissen der Kontrollen im Fahrerpersonalrecht.
Wer muss nach nationalem und internationalem Recht die Lenk- und Ruhezeiten beachten?
Auszüge aus den wichtigsten Verordnungen:
DE / National | EU / International |
Fahrerpersonalverordnung (FPersV) | Verordnung (EG) Nr. 561/2006 des Europäischen Parlaments AETR |
Fahrer von Fahrzeugen, die zur Güterbeförderung dienen und deren zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger mehr als 2,8 t und nicht mehr als 3,5 t beträgt. | Güterbeförderung mit Fahrzeugen, deren zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger, 3,5 t übersteigt. (ab dem 1. Juli 2026 bei grenzüberschreitenden Güterbeförderungen oder Kabotagebeförderungen mit Fahrzeugen, deren zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger 2,5 t übersteigt) |
Fahrer von Fahrzeugen, die zur Personenbeförderung dienen, nach ihrer Bauart und Ausstattung geeignet und dazu bestimmt sind, mehr als neun Personen einschließlich Fahrer zu befördern, und im Linienverkehr mit einer Linienlänge bis zu 50 Kilometern eingesetzt sind. | Personenbeförderung mit Fahrzeugen, die für die Beförderung von mehr als neun Personen einschließlich des Fahrers konstruiert oder dauerhaft angepasst und zu diesem Zweck bestimmt sind. |
Nachweis durch handschriftliche Aufzeichnungen. Ist jedoch ein Fahrtenschreiber verbaut und ist der Fahrer nachweispflichtig, muss der Fahrtenschreiber zur Dokumentation genutzt werden. | Nachweis über einen Fahrtenschreiber |
Nachweiszeitraum: aktueller Tag und weitere 28 Tage | Nachweiszeitraum: aktueller Tag und weitere 28 Tage (ab 31.12.2024 - weitere 56 Tage) |
Begriffsübersicht der Lenk- und Ruhezeiten
Begrifflichkeiten, Zeiträume und Beispiele oder Ausnahmen
ZEITLICHE ABSCHNITTE IM ARBEITSALLTAG | ZEITRÄUME | BEISPIELE & AUSNAHMEN |
Lenkzeit | 4,5 Stunden | |
Tägliche Lenkzeit | 9 Stunden | kann 2x pro Woche auf bis zu 10 Stunden verlängert werden |
Wöchentliche Lenkzeit | max. 56 Stunden | In einer Doppelwoche max. 90 Stunden |
Doppelwoche Lenkzeit | max. 90 Stunden | In einer Doppelwoche max. 90 Stunden |
Fahrtunterbrechung | 45 Minuten | Muss nach 4½ Stunden Lenkzeit erfolgen; kann auch in 15 und 30 Minuten Blöcke aufgeteilt werden |
Ruhezeit | 11 Stunden | zwischen zwei wöchentlichen Ruhezeiten maximal dreimal auf mind. 9 Stunden reduzierbar |
Wöchentliche Ruhezeit | 45 Stunden | Eine wöchentliche Ruhezeit beginnt spätestens am Ende von sechs 24-Stundenzeiträumen nach Ende der vorangegangenen wöchentlichen Ruhezeit |
Arbeitszeit | 48 Stunden | wöchentliche Höchstarbeitszeit bis zu 60 Stunden, sofern der Wochendurchschnitt in einem Zeitraum von vier Monaten 48 Stunden nicht übersteigt |
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